Messerrecht in Europa
#21
Geschrieben 04. August 2013 - 12:05
Die Klinge meines Berger LMF 2 ist exakt 12 cm. Damit ist es in Deutschland also wohl doch noch legal.
Oder habe ich das falsch verstanden und mir kann doch noch jemand einen Strick daraus drehen, weil es ursprünglich als Pilotenmesser fürs Militär entwickelt wurde?
#22
Geschrieben 04. August 2013 - 15:39
Die Klinge meines Berger LMF 2 ...
Hab ich eigentlich was verpasst,oder meinst du das GERBER LMF? Beim ersten Mal dachte ich du hast dich vertippt, aber jetzt?
Die 12 cm sind in Ordnung, heißt im Gesetz ja "über 12 cm". Damit bist du auf der sicheren Seite, zumal das Messer selbst ja auch als "Survival Messer" von Gerber verkauft und beworben wird. Sofern du daneben den Kopf einschaltest und dich wie ein anständiger und vernünftiger Bürger aufführst, brauchst du dir keine Gedanken machen.
#23
Geschrieben 04. August 2013 - 20:05
(...)
Die 12 cm sind in Ordnung, heißt im Gesetz ja "über 12 cm". Damit bist du auf der sicheren Seite, zumal das Messer selbst ja auch als "Survival Messer" von Gerber verkauft und beworben wird. Sofern du daneben den Kopf einschaltest und dich wie ein anständiger und vernünftiger Bürger aufführst, brauchst du dir keine Gedanken machen.
So steht es im Gesetz: mehr als 12 cm. 12,000 cm gehen klar, 12,001 bringen läbänslänglich . Ich würde bei so "grenznahen" Klingenlängen die Angebotsseite des Verkäufers abspeichern, ggf. ausdrucken oder auf die Längenangabe auf der Rechnung bestehen. Man weiß es eigentlich nie, wie der sog. Ermessensspielraum genutzt wird oder wie sich die Methoden der Messung mit der Zeit ändern.
#24
Geschrieben 05. August 2013 - 09:09
Was mich etwas beunruhigt hat, ist die Tatsache, dass es eben vom Hersteller als militärisches Messer angepriesen wird. Dafür wurde es schließlich auch entwickelt.
Da war ich mir nicht ganz sicher ob es dann trotzdem OK ist.
#25
Geschrieben 05. August 2013 - 14:49
Entwickelt wurde das als Militärmesser, verkauft und beworben wird es halt in unterschiedlichen Varianten, u.a. als Survivalmesser. Aber solange die 12 cm nicht überschritten werden, ist man damit auf der sicheren Seite. Zumindest soweit man davon hinsichtlich der abstrakten Gesetzeslage sprechen kann.
Auf jeden Fall viel Spaß mit dem Messer. Und wenn du vom Wald zurück in die Zivilisation kommst, dann nehm es einfach außen vom Rucksack ab und steck es hinein- musst du zwar nicht, gebietet aber meiner Meinung nach der Anstand und die Rücksichtnahme auf deine Mitmenschen. Nicht jeder fühlt sich wohl, wenn an der Supermarktkasse einer mit so einem Messer am Gürtel neben hinter ihm in der Schlange steht.
#26
Geschrieben 13. August 2013 - 18:50
Auch auf der firmeneigenen Ausarbeitung von Victorinox (über Swords-and-more) wird im Zweifel zu kleinen Feststehenden geraten. Meine o.g. Klingenlängen und -breiten gelten dort auch. Haller wiederum gibt pauschel an, daß Fixed verboten sind.
Hmm, alles ziemlich unzureichend, wie ich finde. Sollte doch möglich sein, das Waffenrecht aus einem kleinen Nachbarland mal genau zu interpretieren. Leider Gottes!!! habe ich damals Russisch gewählt und kann den Gesetzestext nicht selbst übersetzen. Aber im Zweifel werde ich wohl, wenn ich mitte August rüberfahre mein CRKT Minimalist Bowie mit 5,5 cm zum Wandern mitnehmen. Das nimmt eh keiner ernst.
#28
Geschrieben 03. November 2013 - 18:15
Also darf man nun für Finnland vermerken, dass alle Klappmesser, die mit einer Hand zu öffnen sind und die einen Gürtelclip besitzen, als Waffe gelten und nun verboten sind!
So wie ich das verstanden habe fallen derartige Klappmesser nicht wie bei uns unter ein Führungsverbot sondern sind verbotene Gegenstände, ähnlich wie Wurfsterne, Faustmesser und andere Angriffswaffen.
#29
Geschrieben 03. November 2013 - 23:02
#30
Geschrieben 26. November 2013 - 14:44
Ich meine, ich nehme mal an, dass die Polizei es kritischer sieht, wenn sie in Hamburg in der Waffenfreien Zone einen entdeckt der mit einem Messer bewaffnet ist als wenn ich beim Campen irgendwas bei mir trage, das nur beschlagnahmt wird weil die polizei es halt tun MUSS.
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