Also ganz ehrlich:
Meine Einstellung zum Thema "Trageverbot" hat sich jetzt dahingehend geändert, dass ich das Risiko einfach eingehe.
Ich lasse das Messer mit Gurtschneider einfach im Auto, wenn ich denn dann vielleicht kontrolliert werden sollte, und die vielleicht das Messer sehen, dann könnten die vielleicht das Messer einziehen und es dann vielleicht zur Anzeige kommen bei der ich dann vielleicht schuldig gesprochen werde.
Mal ehrlich: Wie oft wurdet Ihr schon kontrolliert? Bei diesen Kontrollen, wie oft wurde da schon Euer Handschuhfach oder Seitenfach durchsucht? Und selbst dann kann immer noch der Polizist oder Richter für euch sprechen.
Solange man es nicht provoziert, also ganz offen mit einem Messer am Gürtel herumläuft (bei dem die Frage um's Trageverbot nicht geklärt ist), ist die Chance, wirklich Ärger dafür zu bekommen, minimal.
Das war dann mal mein Senf ;-D
lG
Slum
Rechtliche Beurteilung von Rettungsmessern
Erstellt von outdoorfriend, 12. Jan. 2012 23:20
12 Antworten in diesem Thema
#12
Geschrieben 17. Januar 2012 - 16:08
Das Rescuemesser von Victorinox fällt eindeutig unter den 42a ,darum gab es auch mal eine Version bei der die Einhandklinge durch eine Zweihandklinge ersetzt wurde. Aktuell scheint aber nur noch die Variante mit Einhandklinge produziert zu werden. Die Wahrscheinlichkeit das man mit diesem Messer Ärger bekommt mag sicher geringer sein als bei einem sehr martialen "Tactical Folder" aber die Möglichkeit besteht nun mal und das lässt sich nicht wegdiskutieren.
#13
Geschrieben 17. Januar 2012 - 19:39
Für alle, die gesetzlich auf Nummer Sicher gehen wollen, sei gesagt, daß es speziell fürs Auto auch alternative Möglichkeiten gibt. Eine davon ist das CRKT ExiTool. Ich habs selbst nicht getestet, aber es macht keinen allzu schlechten Eindruck. Wobei ich das als ausschließlicher Radfahrer möglicherweise nicht allzu kompetent beurteilen kann.
Spass beim Testen hat die Dame jedenfalls.
Spass beim Testen hat die Dame jedenfalls.
Bearbeitet von Nevergrey, 17. Januar 2012 - 19:43.
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