Zum Inhalt wechseln


Foto
- - - - -

Einhandmesser ohne Daumenpin führbar?


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
105 Antworten in diesem Thema

#81 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

  • 3.888 Beiträge
  • WohnortKerpen, Rheinland
  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 04. November 2012 - 16:09

b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.


So langsam drehen wir uns im Kreise. Ich hatte ja schon vorgeschlagen, das Gesetz einmal zu lesen. Viel mehr kann ich eigentlich nicht machen. ^^ Wenn man zum Beispiel einfach mal den obigen Satz bis zum Ende liest, dann entdeckt man dort den wichtigen Hinweis:

und die in diesem Gesetz genannt sind.

Damit ein Gegenstand also unter §1 (2) 2. b) des WaffenG fällt, muss er also in diesem erwähnt werden. Küchenmesser werden nicht im Waffengesetz genannt. Daher sind sie keine Waffe und fallen auch nicht unter das WaffenG. Selbiges trifft auf die anderen von mir genannten Gegenstände zu.

Natürlich ist auch mir klar, daß es viele Messerfreunde gibt, die das Gesetz gar nicht verstehen wollen. Die haben in diesem Gesetz und dem ominösen Wesen namens Staat das Feindbild ausgemacht, das sie in ihrer Persönlichkeit einschränkt. Und die Hersteller sowie die wenige Presse im Bereich Messer unterstützt dieses Denken fleissig. Eine sachliche Debatte findet nicht statt und ist wohl auch nicht gewünscht. Da kann man nichts machen...

Bitte jetzt aber mal langsam zurück zum eigentlich Thema. Oder soll ich das abtrennen?

#82 maku

maku
  • 981 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 04. November 2012 - 20:32

(...)
Natürlich ist auch mir klar, daß es viele Messerfreunde gibt, die das Gesetz gar nicht verstehen wollen. Die haben in diesem Gesetz und dem ominösen Wesen namens Staat das Feindbild ausgemacht, das sie in ihrer Persönlichkeit einschränkt. Und die Hersteller sowie die wenige Presse im Bereich Messer unterstützt dieses Denken fleissig. Eine sachliche Debatte findet nicht statt und ist wohl auch nicht gewünscht. Da kann man nichts machen...
(...)

Das mag sein. Es liegt aber eher daran, dass die Gesetzestexte selten so eindeutig sind, wie ein Schaltplan oder ein Programmcode. Viele verzweifeln daran, was nicht weiter verwundert. Ich las den 42a mit all seinen Beilagen einige Male durch und immer mit mehrtägigen "Pausen". Das macht mich noch lange nicht zum 42a-Profi und ich werde nie einer sein.

Nichts desto Trotz rechne ich mir für die Zusammenstellung ich + Alpha Two Survival (ohne Klingenheber) gute Chancen aus, wenn wir einem Ordnungshüter begegnen und dieser das Messer sieht. Somit habe ich die Entscheidung getroffen, ein EH-(Kampf- :lol: )Folder ohne Öffnungshilfe zu führen. Ich bin guter Zuversicht... ;-)

#83 Holger

Holger
  • 42 Beiträge
  • Sport:Camping, Geocaching, Jagd, Wandern

Geschrieben 05. November 2012 - 22:16

Oder soll ich das abtrennen?

Aber bitte nicht mit nem einhändigen Klappmesser :rolleyes:

Irgendwie gehört das ja alles zusammen, da entfernt man sich schnell von der Ursprungsfrage. Und dazu meine ich hier schon irgendwo ein Fazit gelesen zu haben (sinngemäss "ohne technische Vorrichtung zum einhändigen folden ist es kein Einhandmesser mehr")

#84 Floyd

Floyd
  • 888 Beiträge
  • WohnortCastrop-Rauxel
  • Sport:Fahrradfahren, Geocaching, Kanusport, Wandern

Geschrieben 06. November 2012 - 19:54

sinngemäss "ohne technische Vorrichtung zum einhändigen folden ist es kein Einhandmesser mehr"


Das steht aber nicht im Gesetz. Da steht:"Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm" also nix von technischen Vorrichtungen oder Öffnungshilfen.
Die sind nicht nötig um das Messer unter das Führungsverbot fallen zu lassen.

#85 waldwandler

waldwandler
  • 26 Beiträge

Geschrieben 07. November 2012 - 14:47

Das steht aber nicht im Gesetz. Da steht:"Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm" also nix von technischen Vorrichtungen oder Öffnungshilfen.
Die sind nicht nötig um das Messer unter das Führungsverbot fallen zu lassen.


Doch, sind sie. Die Formulierung 'einhändig feststellbar' setzt das Vorhandensein einer Öffnungshilfe voraus.
Wäre das nicht so, stände dort nur 'feststellbar', was bedeuten würde, daß Du nur noch mit Slipjoints herumlaufen dürftest. So weit sind wir glücklicherweise noch nicht.
Ansonsten halte ich das wie Arthur und rate zu mehr Entspannung im Umgang mit diesem Thema. Ich schraube die Pins meiner Einhänder zwar auch ab, bin aber im Leben noch nicht kontrolliert worden. Wer Überprüfungen durch sein Verhalten provoziert, darf sich über etwaige Probleme nicht wundern.

Bearbeitet von waldwandler, 07. November 2012 - 14:55.


#86 maku

maku
  • 981 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 07. November 2012 - 15:32

Für mich ist das immer schwammig, dieses "mit oder ohne Öffnungshilfe". Es gibt genug Folder ohne Öffnungshilfe, die sich sehr leicht und schnell mit einem geschmeidigen Schwung aus dem Handgelenk öffnen lassen, evtl. mit leichtem Daumenschubser. Viele verriegeln dann auch noch. Wird es nun als EH-Folder gewertet oder nicht? Der Gesetzestext liefert leider keine Antworten. Es ist auch nahezu unmöglich einen verbindliche Definition des Einhandmessers zu finden. Im Falle des Falles ist Erklärungsnot bereits vorprogrammiert. Aber ich lasse mich davon auch nicht verrückt machen und mein schwerer taktischer Folder geht von außen völlig unsichtbar immer mit ;-)

Bearbeitet von maku, 07. November 2012 - 20:16.


#87 Thorgam

Thorgam
  • 17 Beiträge
  • WohnortHamburg
  • Sport:Bogensport, Kanusport, Wandern

Geschrieben 07. November 2012 - 22:32

Mittlerweile bin ich dazu übergegangen, ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge von bis 12 cm im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu tragen. Da kann eigentlich nichts schief gehen. Aber ich gebe hier einigen Recht, die das Gesetz und die Regelung für schwammig halten, zumal die Innenminister der Länder, die Regelungen auch unterschiedlich interpretieren. Jeder Fachmann, wird die Schwachsinnigkeit der Regelung schnell mit einem heftigen Nicken bestätigen. Ein weiteres Gesetz, geschaffen ohne große Überlegung und aus einem nicht vorhandenen Handlungszwang heraus.

#88 Floyd

Floyd
  • 888 Beiträge
  • WohnortCastrop-Rauxel
  • Sport:Fahrradfahren, Geocaching, Kanusport, Wandern

Geschrieben 07. November 2012 - 22:36

Die Formulierung 'einhändig feststellbar' setzt das Vorhandensein einer Öffnungshilfe voraus.


Nein das bedeutet nur das, das Messer einhändig zu öffnen sein muß und veriegelt. Wie man es einhändig öffnen kann ist für das Gesetz unerheblich. So wenn da eine Öffnungshilfe drann ist, ist der Fall klar wenn die fehlt halt nicht. Der Fall sieht doch so aus: Wenn man kontroliert werden sollte schauen die Ordnungshüter erstmal nach einer Öffnungshilfe, ist keine vorhanden werden es die meisten nicht weiter nachbohren. Eine Garantie das man nicht an einen peniebleren Ordnungshütter gerät hat man aber nicht. Wenn der einem vor Ort vorführen kann das man das Messer sehr wohl einhändig öffnen kann, wirds schwierig sich da rauszureden. Darauf das ein Richter das in der nächsten Instanz anders sieht sollte man sich auch nicht zu viele Hoffnungen machen.
Es mag vielleicht unwahrscheinlich sein kontrolliert zu werden wenn man sich nicht auffällig verhält es mag auch unwahrscheinlich sein das man Ärger bekommt mit einem Messer ohne Öffnungshilfe. Wie gesagt unwahrscheinlich aber halt nicht unmöglich, das ist der feine Unterschied. Die Aussage das man garantiert keinen Ärger bekommt wenn eine Öffnungshilfe fehlt ist schlicht falsch unabhängig davon wie wahrscheinlich der Fall ist das es doch Ärger gibt.

#89 waldwandler

waldwandler
  • 26 Beiträge

Geschrieben 07. November 2012 - 22:48

Nein das bedeutet nur das, das Messer einhändig zu öffnen sein muß und veriegelt. Wie man es einhändig öffnen kann ist für das Gesetz unerheblich.


Nein, wer sich einmal die Mühe macht, auch mal einen kommentierten Gsetzestext bzw. die juristisch anerkannten Interpretationen zu lesen, sieht, dass auch im juristischen und somit auch im behördlichen Sprachgebrauch von Öffnungshilfen wie Daumenpins und Flippern die Rede ist.
Natürlich gibt es Leute, die in der Lage sind, jedes Klappmesser einhändig zu öffnen, der normale User und auch ein Ordnungshüter wird sich allerdings schwertun, dieses bei einer entsprechend eingestellten Klinge in einer gefährdungsrelevanten Zeit hinzubekommen.

Bearbeitet von waldwandler, 07. November 2012 - 22:50.


#90 Floyd

Floyd
  • 888 Beiträge
  • WohnortCastrop-Rauxel
  • Sport:Fahrradfahren, Geocaching, Kanusport, Wandern

Geschrieben 07. November 2012 - 22:57

Die Mühe wür ich mir jetzt machen aber ich hab jetzt grad keine kommentierte Fassung des Gestzes zur Hand. Kannst du uns da mit ein paar Zitaten aushelfen?




Besucher die dieses Thema lesen: 0

Mitglieder: 0, Gäste: 0, unsichtbare Mitglieder: 0