b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
So langsam drehen wir uns im Kreise. Ich hatte ja schon vorgeschlagen, das Gesetz einmal zu lesen. Viel mehr kann ich eigentlich nicht machen. Wenn man zum Beispiel einfach mal den obigen Satz bis zum Ende liest, dann entdeckt man dort den wichtigen Hinweis:
und die in diesem Gesetz genannt sind.
Damit ein Gegenstand also unter §1 (2) 2. b) des WaffenG fällt, muss er also in diesem erwähnt werden. Küchenmesser werden nicht im Waffengesetz genannt. Daher sind sie keine Waffe und fallen auch nicht unter das WaffenG. Selbiges trifft auf die anderen von mir genannten Gegenstände zu.
Natürlich ist auch mir klar, daß es viele Messerfreunde gibt, die das Gesetz gar nicht verstehen wollen. Die haben in diesem Gesetz und dem ominösen Wesen namens Staat das Feindbild ausgemacht, das sie in ihrer Persönlichkeit einschränkt. Und die Hersteller sowie die wenige Presse im Bereich Messer unterstützt dieses Denken fleissig. Eine sachliche Debatte findet nicht statt und ist wohl auch nicht gewünscht. Da kann man nichts machen...
Bitte jetzt aber mal langsam zurück zum eigentlich Thema. Oder soll ich das abtrennen?