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Waffen


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147 Antworten in diesem Thema

#11 Arne

Arne
  • 246 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Geocaching, Skifahren, Survival, Wandern

Geschrieben 07. Oktober 2008 - 18:11

Pfefferspray ( in AT zur Personenabwehr legal)


In Deutschland übrigens auch.

#12 Kosmo72

Kosmo72
  • 107 Beiträge

Geschrieben 07. Oktober 2008 - 18:32

In Deutschland übrigens auch.

Das stimmt nicht(D), nur gegen Tiere.Außer "Die Polizei" dürfen es einsetzen.

Bearbeitet von Kosmo72, 07. Oktober 2008 - 18:36.


#13 Arne

Arne
  • 246 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Geocaching, Skifahren, Survival, Wandern

Geschrieben 07. Oktober 2008 - 18:40

Nein!
Das Notwehrrecht erlaubt dir das Benutzen von Pfefferspray auch gegen Menschen. Es darf nur nicht als Waffe gegen Menschen beworben und verkauft werden, das ist alles.

#14 Woz

Woz
  • 1.099 Beiträge

Geschrieben 07. Oktober 2008 - 19:12

Danke für den Hinweis. Ich dachte da draufsteht "In der BRD nur zur Tierabwehr zugelassen" wäre das verboten.

Woz

#15 Arne

Arne
  • 246 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Geocaching, Skifahren, Survival, Wandern

Geschrieben 07. Oktober 2008 - 19:39

Die Sache ist einfach die, dass CS-Gas vom BKA zugelassen wurde, als Tierversuche dafür noch erlaubt waren. Als Pfefferspray auf den Markt kam waren Tierversuche nichtmehr erlaubt und somit konnte es nicht getestet und zugelassen werden. Es darf also nurnoch als Tierabwehrgerät verkauft werden und muss auch so gekennzeichnet sein.
Nur weil CS-Gas eine Zulassung hat gegen Menschen eingesetzt zu werden, heißt das nicht dass man es ohne Notwehr gegen Menschen einsetzen darf. Ein Pfefferspray ist in Notwehr genauso erlaubt wie eine Zaunlatte mit rostigem Nagel - letzteres hat auch kein BKA-Zulassung... :p

#16 Travelmad

Travelmad
  • 836 Beiträge
  • Sport:Bogensport, Camping, Jagd, Kanusport, Klettern, Survival, Tauchen, Wandern

Geschrieben 07. Oktober 2008 - 20:21

Paragraph 32 StGB - Notwehr
1.Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
2.Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen
rechtswidrigen Angriff
von sich oder einem anderen abzuwenden.

Aber auch hier gilt die Verhältnismäßigkeit der Mittel

Gruß Travelmad

Bearbeitet von Travelmad, 07. Oktober 2008 - 20:23.
miST sChraibfäller gefunden


#17 Arne

Arne
  • 246 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Geocaching, Skifahren, Survival, Wandern

Geschrieben 07. Oktober 2008 - 20:44

Aber auch hier gilt die Verhältnismäßigkeit der Mittel

Eigentlich auch nicht. Niemand kann von dir verlangen eine solche Entscheidung zu treffen, besonders im Zustand von Stress und Angst. Notwehrüberschreitung ist in diesem Fall nicht strafbar, und das aus gutem Grund.

#18 Woz

Woz
  • 1.099 Beiträge

Geschrieben 07. Oktober 2008 - 20:59

Prinzipiell habt ihr ja recht. Ich trag das Spray dienstlich wie privat (wenn ich denke es könnte gebraucht werden), hab aber Einsatzschulung und Training. Und nichtmal ich bin sicher, dass das Spray im Notfall nicht vielleicht ne Sekunde zu früh eingesetzt würde. Adrenalin ist der Feind der Ratio.
Nachdem meine Alternativwaffe aber ne 9x19 wäre scheint mir Pfefferspray das gelindere Mittel - wer zur absoluten Kurzschlusshandlung neigt sollte keine Waffe tragen, imho.

Woz

#19 Travelmad

Travelmad
  • 836 Beiträge
  • Sport:Bogensport, Camping, Jagd, Kanusport, Klettern, Survival, Tauchen, Wandern

Geschrieben 07. Oktober 2008 - 21:16

Lieber Woz,

wer in der BRD Waffen trägt, ja nur erwerben möchte muss entweder die fachliche Reife und seine Unbescholtenheit belegen oder ausreichend krimilelle Energie entwickeln.

Für erstere setze ich genug Beherrschung/Ratio voraus auch bei Stress jedwedes Kampfmittel respekvoll/angemessen einzusetzen.

Letztere werden sich an diese Regel eh nicht halten und zeichnen sich dann dadurch aus.


Gruß Travelmad

#20 axel

axel
  • 426 Beiträge

Geschrieben 07. Oktober 2008 - 21:24

Geht's hier um 'urban survival' oder habt ihr Angst von einem wildgewordenen Rehbock angefallen zu werden?
Ich trage keine Waffen!




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