auf der Suche nach einem neuen Messer sind mir die diversen Böker Speedlocks ins Auge gefallen..
Da es sich bei diesen Messer allesamt um Springmesser handelt, vermiest uns mal wieder der nette §42 Waffg den Tag. :-(
Nach kurzer Recherche auf diversen Internetseiten hab ich erfahren, dass Die Böker Speedlocks mit dem Zusatz "Curting" als EDCs verwendet werden dürfen, da diese nicht arretieren. Nun wollte ich mal von euch hören ob jemand was genaueres weiß...
Freue mich auf eure Antworten und erhoffe mir frohe Botschaften.. ;-D
Liebe Grüße und Gut Pfad!
P.S. Als das Böker Speedlock 3000 erschien war es extra als EDC konzipiert.. ist das heutzutage auch noch der Fall oder fällt das Speedlock 3000 auch unter das Führverbot.. :-(
Bearbeitet von Pathfinding94, 26. April 2013 - 20:22.