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BushcraftL.E.

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Offline Letzte Aktivität 07. Jul. 2012 14:11
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#51758 Rechtliche Beurteilung von Multitools

Geschrieben von BushcraftL.E. am 12. Januar 2012 - 21:53

kentucky
11.04.08, 12:45
Hallo, Leute.

Ich hatte in den letzten Tagen einen intressanten Mailaustausch mit dem BKA.

Ich habe dort angefragt wegen den Multitools mit einhändig bedienbarer Klinge.
Nach einigen Missverständnisen kam nun eine abschließende und recht kurze Antwort.
Der Herr war wohl schon etwas genervt weil ich ihm jeden Tag geschrieben habe.

Hier der ganze Briefwechsel (nur die Namen wurde rausgenommen):


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin auf der Suche nach Einzelheiten über die neuen Regelungen im Waffengesetz auf Ihre Seite gestoßen und hätte da ein paar Fragen.

Ich habe mich in den letzten Wochen etwas mit dem neuen Messertrageverbot beschäftigt weil ich im Beruf und auch Privat zur Hobbyausübung immer ein Messer bei mir trage.
Unter anderem auch ein sog. Multitool von Leatherman. Dieses besitzt eine Klinge die mit einer Hand geöffnet werden kann und könnte somit theoretisch unter die Einhandmesser-Regelung im neuen Gesetz fallen, die ein Führverbot für besagte Messerart beschreibt.

Ich habe auf Ihrer Seite gelesen daß Sie für bestimmte Gegenstände Feststellungsbescheide ausgestellt haben um sie aus der Norm herauszuheben.

Ich persönlich bin zwar der Meinung daß ein Multitool auf jeden Fall eher ein Werkzeug als ein Messer ist, würde das allerdings gerne schriftlich irgendwo festgehalten wissen um mir der Rechtslage sicher zu sein.

Was wird für ein solches Gutachten /Feststellungsbescheid benötigt bzw. wie ist der Ablauf?

Für nähere Informationen zum Thema wäre ich Ihnen dankbar.


Mfg.
Kentucky



Sehr geehrter Herr Kentucky,

bei Anfragen, insbesondere zum Waffenrecht, geben Sie bitte Ihre Adresse an, wir kommunizieren nicht anonym
Das Tragen von Messern fällt nicht in die Zuständigkeit vom BKA, ggf. kann Ihnen Ihre örtlich zuständige Waffenbehörde weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag



Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

danke für Ihre Antwort.
Meine Adresse lautet:

XXXXXXXX
XXXXXXXX
XXXXXXXX

Mein Anliegen ist ja eigentlich nicht das Tragen von Messern, sondern die Einstufung bestimmter Multitools (Zange mit versch. klappbaren Werkzeugen im Inneren) als Messer bzw. Werkzeug.
Meine zuständige Behörde konnte mir da leider nicht weiterhelfen.

Da im neuen Waffengesetz das seit 1.4. Gültigkeit hat, Einhandmesser reguliert werden und ein Führverbot ausgesprochen wurde, bin ich mir jetzt natürlich unsicher ob mein Leatherman Tool als Einhandmesser (da es neben anderen Werkzeugen wie Schraubendrehern etc. auch eine Klinge besitzt die einhändig geöffnet werden kann) oder als Werkzeug eingestuft ist.
Auf Ihrer Internetseite sind einige Feststellungsbescheide in Bezug auf Messer veröffentlicht und ich würde gerne dazu erfahren wie der Ablauf für die Erstellung eines solchen Feststellungesbescheides ist.

Kann ich als Privatperson einen solchen Bescheid in Auftrag geben?
Wie belaufen sich die Kosten?
Was wird dafür benötigt (evtl. Muster des betreffenden Gegenstandes)?


Viele Grüße
Kentucky



Sehr geehrter Herr Kentucky,

vielen Danke für Ihre Anfrage an das BKA!
Vom BKA wurde bereits der anhängige Feststellungsbescheid zur Einstufung eines Rettungswerkzeuges erlassen,
bei diesem Werkzeug besteht aus waffenrechtlicher Sicht Rechtssicherheit.
Feststellungsbescheide bei Messern kosten ca. 400.- € und die Erstellung dauert zur Zeit bis zu einem Jahr.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen.



Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

auch auf die Gefahr hin Sie nochmal zu belästigen, hätte ich noch eine Frage.
Da der angehängte Feststellungsbescheid tatsächlich nur Rettungsmesser umfasst, ist er für mein Multifunktionswerkzeug leider nicht gültig.

Da das Messertrageverbot für Einhändig feststellbare Messer jedoch nun seit dem 1.4. Gültigkeit hat, hieße das für den Fall daß mein Multitool als Einhandmesser eingestuft wird, daß ich mich strafbar machen würde wenn ich es wie gewohnt für Reparaturen etc. bei mir trage.

Vielleicht könnten Sie mir die zuständige Stelle nennen wo Anträge auf einen Feststellungsbescheid eingereicht werden können.


Vielen Dank für die bisherigen Informationen und ein schönes Wochenende.

Viele Grüße
Kentucky



Sehr geehrter Herr Kentucky,

das BKA ist zuständig für die Einstufung von Gegenständen, also auch von Messern, aber nicht für das Führen nach § 42a WaffG-neu!
Die Einstufung eines Einhandmessers erübrigt sich, da nur die Messer als Werkzeug einzustufen sind, die von der Form her unter den Feststellungsbescheid Rescue Tool fallen, bei den anderen Messern muss man davon ausgehen, dass es sich um Einhandmesser im Sinne des Gesetzes handelt.
Aus hiesiger Sicht ist vom Führverbot die Feuerwehr ausgenommen, da hier ein berechtigtes Interesse vorliegt, die Zuständigkeit für § 42a liegt dennoch bei der örtlichen Waffenbehörde.
Die Notwendigkeit eines Feststellungsbescheides für Messer der beschriebenen Art wird nicht erkannt, da hier keine Zweifel an der waffenrechtlichen Einstufung zu erkennen sind.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind damit beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag



Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

danke für Ihre Antwort.

Ich habe mich nun etwas zu den von Ihnen erwähnten Rescue-Tools informiert und sehe die Einstufung als "Nicht-Messer" in der Klingenform begründet.

Die von mir in meiner Mail angesprochenen Geräte sind nach meiner Meinung allerdings ein Grenzfall.
Ich weiß nicht ob Ihnen der Begriff Multitool geläufig ist.
Es handelt sich dabei um ein Gerät daß in seiner Primären Funktion eine Zange ist, in seinem Inneren sind div. Werkzeuge wie Schraubendreher, Dosenöffner, Schere etc. eingebaut.

Bei einigen modernen Versionen ist ausserdem noch eine Einhändig bedienbare kurze Messerklinge vorhanden.
Ich weiß nicht ob es Ihre Schutz-Sofware überlebt aber ich habe mal ein Bild von meinem Multitool angehängt.
Um genau diese Geräte geht es mir.

Sind diese Geräte nun Werkzeug, die lediglich eine Klinge enthalten, oder sind diese als Einhandmesser im eigentlichen Sinne zu betrachten?

Sollte das der Fall sein, ist der Sinn des Multitools, nämlich das ständige "am Mann tragen für eventuelle Reparaturen" hinfällig und diese Geräte werden Nutzlos.

Ich würde mich über eine Einschätzung von Behördenseite freuen. Bis jetzt hat mir leider keine Behörde eine Auskunft über besagte Werkzeuge geben können.


Viele Grüße
Kentucky



Sehr geehrter Herr Kentucky:

nochmals:
Tools werden vom BKA nicht als Einhandmesser angesehen und keine Notwendigkeit für eine Einstufung gesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag



Der letzte Satz ist ziemlich eindeutig. Ich weise jedoch darauf hin daß diese Mail natürlich keine verbindliche Information darstellt.
Lediglich eine Einschätzung des BKA.

Ich wollte euch das aber nicht vorenthalten.



Gruß K.