Woher hast du diese Information, gibts das auch schriftlich aus einer verwertbaren Quelle?
Ja natürlich. Das steht im allerersten Paragraphen des Waffengesetzes. Dort wird festgelegt, was genau eine Waffe ist:
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
...
Quelle:
http://www.gesetze-i...g_2002/__1.htmlWaffen sind also
- Schusswaffen (trifft auf Multitools nicht zu ),
- tragbare Gegenstände deren Wesen dem einer Waffe entspricht (was bei Multitools nicht der Fall ist)
- tragbare Gegenstände die ihrem Wesen nach keine Waffe sind aber im Gesetz genannt werden (auch das ist nicht der Fall).
Daher sind Multitools keine Waffe.
Auch Küchenmesser sind Werkzeuge- ist aber das Gemüsemesser länger als 12cm darf man es trotzdem nicht in der Öffentlichkeit tragen. Gerade §42a umfasst eben nicht nur Waffen.
Egal wie oft man etwas falsches wiederholt, es wird dadurch nicht richtig.
Messer sind keine
reinen Werkzeuge sondern sowohl Werkzeug als auch Waffe! Hier einfach mal ebenfalls in den obigen Text schauen. Vor allem Kampfmesser fallen direkt unter den 2. Fall der tragbaren Gegenstände, die ihrem Wesen nach Waffe sind. Alle anderen Messer fallen unter den Fall Nummer 3, da Messer im Gesetz explizit genannt werden. Damit ist auch die Aussage falsch, daß der §42a nicht nur Waffen umfasst, denn alles, was explizit im Gesetz genannt wird, ist Waffe.