"Einhandmesser" und Feststehende Messer mit Klingenlänge >12cm stehen ebenfalls im WaffG (prominent hinter §42a Abs. 1 Satz 3). Diese werden hierdurch aber eben nicht zu Waffen!
Natürlich sind Multitools keine Waffe. Aber das beantwortet die Zuordnung von Multitools und Einhandklingen nunmal garnicht. Fakt ist einfach das es hierzu keinen Satz im WaffG gibt und auch nicht in den juristischen Kommentaren! Und alles was dort nicht steht ist eine Vermutung, nicht mehr!
Sorry, aber ist das ein Witz? Du fragst mich nach einer Quelle, ich nenne die Quelle und dann sagst du das genau Gegenteil? Gerade weil Einhandmesser und Messer mit feststehender Klinge bis 12cm im Gesetz genannt werden, werden sie doch zu Waffen. Siehe §1 (2) 2. b):
Waffen sind ... tragbare Gegenstände, ... die in diesem Gesetz genannt sind.
Damit ist vollkommen klar, daß die in §42a genannten Gegenstände rein juristisch Waffen sind. Und genauso ist im Umkehrschluss eigentlich klar, daß Multitools aus genau dem selben Grund eben keine Waffe sind, denn sie sind nicht im Gesetz genannt. Und hier reden wir nicht über Vermutungen. Das ist ein Auszug aus dem Gesetz. Deutlicher und sicherer geht es doch eigentlich nicht.
Sei mir nicht böse, aber manchmal habe ich den Eindruck, daß einige Leute gar kein Interesse daran haben sich wirklich mit dem Gesetz auseinander zu setzen. Da ist es das alleinige Ziel zu propagieren wie vermeintlich nebulös und schlecht das Gesetz doch ist. Nur damit man immer weiter herumweinen und gegen das WaffenG mobil machen kann. Und das obwohl unser Waffengesetz im europäischen Vergleich eher moderat ist.
Werde das mal vom ursprünglichen Thema abtrennen, dann können wir, falls gewünscht, gerne weiter darüber reden. Zur Kaufberatung passt das aber nicht mehr wirklich.