Zum Inhalt wechseln


Foto
- - - - -

Rechtliche Beurteilung von Multitools


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
74 Antworten in diesem Thema

#11 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

  • 3.888 Beiträge
  • WohnortKerpen, Rheinland
  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 10. Januar 2012 - 10:54

"Einhandmesser" und Feststehende Messer mit Klingenlänge >12cm stehen ebenfalls im WaffG (prominent hinter §42a Abs. 1 Satz 3). Diese werden hierdurch aber eben nicht zu Waffen!

Natürlich sind Multitools keine Waffe. Aber das beantwortet die Zuordnung von Multitools und Einhandklingen nunmal garnicht. Fakt ist einfach das es hierzu keinen Satz im WaffG gibt und auch nicht in den juristischen Kommentaren! Und alles was dort nicht steht ist eine Vermutung, nicht mehr!


Sorry, aber ist das ein Witz? Du fragst mich nach einer Quelle, ich nenne die Quelle und dann sagst du das genau Gegenteil? :rolleyes: Gerade weil Einhandmesser und Messer mit feststehender Klinge bis 12cm im Gesetz genannt werden, werden sie doch zu Waffen. Siehe §1 (2) 2. b):

Waffen sind ... tragbare Gegenstände, ... die in diesem Gesetz genannt sind.


Damit ist vollkommen klar, daß die in §42a genannten Gegenstände rein juristisch Waffen sind. Und genauso ist im Umkehrschluss eigentlich klar, daß Multitools aus genau dem selben Grund eben keine Waffe sind, denn sie sind nicht im Gesetz genannt. Und hier reden wir nicht über Vermutungen. Das ist ein Auszug aus dem Gesetz. Deutlicher und sicherer geht es doch eigentlich nicht. ^^

Sei mir nicht böse, aber manchmal habe ich den Eindruck, daß einige Leute gar kein Interesse daran haben sich wirklich mit dem Gesetz auseinander zu setzen. Da ist es das alleinige Ziel zu propagieren wie vermeintlich nebulös und schlecht das Gesetz doch ist. Nur damit man immer weiter herumweinen und gegen das WaffenG mobil machen kann. Und das obwohl unser Waffengesetz im europäischen Vergleich eher moderat ist.

Moderationshinweis:
Werde das mal vom ursprünglichen Thema abtrennen, dann können wir, falls gewünscht, gerne weiter darüber reden. Zur Kaufberatung passt das aber nicht mehr wirklich.


#12 Shuya

Shuya
  • 402 Beiträge
  • Sport:Camping, Klettern

Geschrieben 10. Januar 2012 - 12:03

War aber nicht die Intention hinter der WaffG-Novelle 08 eben derjenige, das Tragen dieser Messer verbieten zu können, und trotzdem den Spagat zu schaffen zwischen legaler Tragbarkeit bei begründeten Fällen und eben nicht Einstufung als Waffe?

Deswegen verwirrt mich deine Argumentation jetzt ebenfalls.

Den Wortlaut des WaffG kenne ich durchaus.
Es ging ja darum, dass du schreibst, Tools wären keine Einhandmesser und würden dem Trageverbot nicht unterliegen.
Dafür hätte ich eben gern einen Beleg. Eben wo klar festgestellt wird, was ein Tool ist, und warum es kein Einhandmesser im Sinne des WaffG ist - in der Art eines Feststellungsbescheides.
Ansonsten wird die Argumentation nämlich dünn und beruht auf subjektiver Auslegung des Gesetzes. Mein Leatherman Charge hat 2 Einhandklingen. Da kann man nicht drumrumargumentieren, die sind vorhanden. Deswegen wäre eben eine solche Fallspezifische Einordnung nicht schlecht.

Was fehlt ist eine klare Einordnung, was ein Tool ist bzw ausmacht.
Reicht dafür ein Schraubenzieher?
- sind dann die Leatherman Einhandmesser auch Tools? oder das Victorinox Einhandmesser, oder gar die Modelle von Wenger mit Zange dran?
Muss eine Zange dran sein?
- wieder Stichwort Wenger Einhandmesser mit Zange, Leatherman Skelettools.

Du schreibst es steht der Werkzeugcharakter im Fordergrund. Was aber IST ein Werkzeug?

Wenn das BW MEsser von Victorinox ein Einhandmesser mit Waffencharakter ist, weils eben von der BW verwendet wird - was ist mit der Zivilen Variante, vllt sogar mit Korkenzieher und hübschen roten Schalen und ohne Bundesadler?

Bearbeitet von Shuya, 10. Januar 2012 - 12:14.


#13 skelettor

skelettor
  • 332 Beiträge
  • WohnortIn der ältesten Stadt Deutschlands!
  • Sport:Camping, Geocaching, Survival, Wandern

Geschrieben 10. Januar 2012 - 12:19

Eigentlich wollte ich mich nicht in die Thematik um den § 42a des Waffengesetzes einmischen.

Auch ohne das rechtlich belegen zu können, vertrete ich doch in Sachen Multitools dieselbe Auffassung wie Arthur. Das sind Werkzeuge und keine reinen Messer.

Bearbeitet von Arthur, 13. Januar 2012 - 12:13.


#14 semaphore

semaphore
  • 905 Beiträge
  • Sport:Camping, Fahrradfahren, Geocaching, Survival, Wandern

Geschrieben 10. Januar 2012 - 14:41

Gerade weil Einhandmesser und Messer mit feststehender Klinge bis 12cm [Anm. Semaphore - es sollte wohl "über" heißen] im Gesetz genannt werden, werden sie doch zu Waffen. Siehe §1 (2) 2. b):

Dir ist schon klar das bei dieser Argumentation ALLE Einhandmesser und ALLE feststehenden Messer mit einer Klingenlänge größer 12cm zu Waffen würden? Auch das große Gemüse-/Hackmesser, große Rasiermesser, Haumesser, Filetiermesser!
Um es mal ganz klar zu sagen - die "Einhandfähigkeit" oder eine Klinge von größer 12cm bei einem Fixed machen alleine noch KEINE Waffe. Hierzu sind weitere Eigenschaften nötig die man teils den einzelnen BKA Feststellungsbescheiden entnehmen kann.

Das du mit einer Bestimmtheit bestimmte Paragraphen wiederholst ändert immer noch nichts an dessen Inhalt, auch nicht wenn du Unkenntnis oder Unwillen unterstellst- gerade du als Moderator solltest auf solche Mehtoden doch verzichten.

Also die Frage hat Shuya und ich schon mehrfach gestellt.
Wo steht im WaffG was ein Werkzeug ist?
Wo steht im WaffG das ein Multitool ausschließlich ein Werkzeug ist?
Wo steht im WaffG das Multitools nicht von §42a betroffen sind auch wenn sie eine einhändig feststellbare Klinge haben?

Nur wenn ALLE diese Punkte durch das Waffengesetz geklärt würden könnte man die Sicherheit haben wie du sie hier darlegst.
Wirst du dich mit Juristen unterhalten wird ganz schnell in diesem Kontext "mangelnde Bestimmtheit" fallen was eben genau darauf verweist das diese Sachlage durch das Gesetz nicht ausreichend gedeckt ist.

Hinsichtlich Multitools ist es völlig sinnlos sich mit der Frage zu beschäftigen ob es eine Hieb- und Stosswaffe (Waffe) ist, das kann man recht klar und eindeutig beantworten.
Es geht hier ausschließlich um die einhändig feststellbare Klinge. Genau daher ist §1 WaffG auf völlig irrelevant.

#15 Shinsen

Shinsen
  • 132 Beiträge
  • WohnortDtld / Japan im Wechsel
  • Sport:Bogensport, Skifahren, Survival, Wandern

Geschrieben 10. Januar 2012 - 16:56

@semaphore

Hast Du es im Kommentar nachgeschaut? Ansonsten geh ich mal die Tage in die Bib und les mal nach.

Sonst drehen wir uns im Kreis....

Gruß Shinsen

Bearbeitet von Shinsen, 10. Januar 2012 - 16:57.


#16 semaphore

semaphore
  • 905 Beiträge
  • Sport:Camping, Fahrradfahren, Geocaching, Survival, Wandern

Geschrieben 10. Januar 2012 - 17:31

Ich habe die "großen" Kommentare alle mal durchgewälzt hinsichtlich §42a, da meine Schwester die berufsbedingt ohnehin alle da hat, das war vor ca. einem Jahr. Zu Multitools oder "Werkzeuge die kein Messer sind aber eine Klinge haben" stand da kein Wort. Aber vielleicht gibts ja einen neueren Kommentar der auch die bisherigen Urteile inhaltlich aufgreift. Wenn ihr aktuelles in eurer Bib habt lohnt sich sicher ein Blick.

Ich denke das sinnvollste wäre einen Brief an Leatherman zu schreiben das die einen Feststellungsbescheid beantragen diese 400 oder 500€ sind für so ein Unternehmen ja nichts.

#17 Shinsen

Shinsen
  • 132 Beiträge
  • WohnortDtld / Japan im Wechsel
  • Sport:Bogensport, Skifahren, Survival, Wandern

Geschrieben 10. Januar 2012 - 19:02

Ich habe die "großen" Kommentare alle mal durchgewälzt hinsichtlich §42a, da meine Schwester die berufsbedingt ohnehin alle da hat, das war vor ca. einem Jahr. Zu Multitools oder "Werkzeuge die kein Messer sind aber eine Klinge haben" stand da kein Wort. Aber vielleicht gibts ja einen neueren Kommentar der auch die bisherigen Urteile inhaltlich aufgreift. Wenn ihr aktuelles in eurer Bib habt lohnt sich sicher ein Blick.

Ich denke das sinnvollste wäre einen Brief an Leatherman zu schreiben das die einen Feststellungsbescheid beantragen diese 400 oder 500€ sind für so ein Unternehmen ja nichts.


kkk, werde ich mal die Tage machen, spätestens am WE. Zu neuem Sachen muss man ja eh meistens in den Fachzeitschriften schauen.... aber denke nicht das man da was findet.

#18 Poisonblack

Poisonblack
  • 193 Beiträge

Geschrieben 10. Januar 2012 - 19:06

Schaut euch mal die Nr. 16 an. Das spricht (leider) gegen Tools mit Einhandklinge! Auch wenn ich persönlich Arthurs Ansicht teile, kann es wohl, wenn es schlecht läuft, zu Problemen kommen. :evil:
http://www.dpolg-bun...nrechta15fv.pdf

#19 Shinsen

Shinsen
  • 132 Beiträge
  • WohnortDtld / Japan im Wechsel
  • Sport:Bogensport, Skifahren, Survival, Wandern

Geschrieben 10. Januar 2012 - 19:17

"darunter fallen auch Multifunktionsmesser (z. B. Schweizer Messer,
Leatherman) wenn die Klinge mit einer Hand (wie hier durch
das Spyderco-Loch) zu bedienen ist."


Also müsste Swisstool cs nicht drunter fallen, weil die Klinge nur mit beiden Händen aufzumachen ist.

Bearbeitet von Shinsen, 10. Januar 2012 - 19:24.


#20 semaphore

semaphore
  • 905 Beiträge
  • Sport:Camping, Fahrradfahren, Geocaching, Survival, Wandern

Geschrieben 10. Januar 2012 - 19:37

"darunter fallen auch Multifunktionsmesser (z. B. Schweizer Messer,
Leatherman) wenn die Klinge mit einer Hand (wie hier durch
das Spyderco-Loch) zu bedienen ist."


Also müsste Swisstool cs nicht drunter fallen, weil die Klinge nur mit beiden Händen aufzumachen ist.

Gerade zum Schweizer Taschenmesser, genauer dem VIC Soldatenmesser gibts ja auch schon mehrere Urteile die grob 2 Jahre alt sind. Bekannter ist das geworden als mehrere Wehrpflichtige ihr VIC auf dem Nachhauseweg im Auto dabei hatten. Entsprechender Innenminister betreffenden Bundeslandes unterstütze auch diese Maßnahmen da so junge Männer psychisch noch nicht reif genug dafür sind (naja für ein G36 und Auslandseinsatz reichts dann aber schon).




Besucher die dieses Thema lesen: 0

Mitglieder: 0, Gäste: 0, unsichtbare Mitglieder: 0