aber für mich ist das schon verbindlich.
Ich habe noch in zwei weiteren Threads gepostet, was deiner Aufmerksamkeit nicht entgangen sein dürfte. Da ist auch irgendwo die Rede von Bruch der Systematik im WaffG, da auch solche Messer (Gegenstände) vom Führungsverbot erfasst werden, die im WaffG nicht als Waffe einzustufen sind.
In wie weit man diese Kommentare für sich selbst als verbindlich betrachtet, kann ja jeder für sich entscheiden. Tatsächlich rechtlich verbindlich sind sie allerdings nicht.
Wie ich bereits sagte geben sie lediglich die Meinung eines Juristen wieder. Zu vielen Gesetzen gibt es daher auch oft mehrere, teilweise unterschiedliche Kommentierungen. Das liegt zum einen daran, daß Lobbygruppen sich Kommentare nach ihren Interessen schreiben lassen. Zum anderen definieren sich Juristen auch teilweise über ihre Veröffentlichungen und da ist es immer gut, wenn man sich von anderen abhebt. Darüber hinaus gibt es dann zu Kommentierungen auch wieder jede Menge Publikationen im Netz oder in Zeitschriften von anderen Juristen, die dann einen Kommentar zum Kommentar abgeben. Außerdem werden alle Nase lang dann auch noch Urteile von Richtern durch andere Juristen kommentiert. Das ganze ist eine Welt für sich.
Ich kann verstehen, daß du mit der von dir gefundenen Kommentierung von Gunther Gade und Edgar Stoppa glaubst, nun der Weisheit letzter Schluss in Händen zu halten. Das ist aber sicherlich nicht so, denn den Kommantaren fehlt eben das Entscheidende: die Rechtssicherheit. Daher sollte man nie den Fehler machen sich auf so eine Kommentierung zu verlassen. Gültig ist allein das Gesetz. Die Kommentierung dient allein Richtern zu einer besseren Urteilsfindung. Dem Messerutzer bringen sie leider gar nichts, denn berufen kann man sich darauf eben nicht.
Was meine Aufmerksamkeit angeht, so muss ich dir ehrlich gestehen, daß ich nicht immer jedem Beitrag in den Topics folge. Daher habe ich auch die anderen Posts nur so am Rande mitbekommen.
Den Bruch in der Systematik sehe ich ehrlich gesagt nicht. Wenn man davon ausgeht, daß Werkzeuge unter den §42a fallen, dann ist da sicherlich ein Bruch vorhanden. Wenn aber umgekehrt der Gesetzgeber nie einen Bruch haben wollte, dann fallen auch Werkzeuge nicht unter das Waffengesetz. Dies ist meines Erachtens der Fall, wie ich dies ja auch bereits in meinem Beitrag im Thema "Einhandmesser ohne Daumenpin" deutlich gemacht habe.