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Rechtliche Beurteilung von Multitools


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74 Antworten in diesem Thema

#61 Gast_Steve74

Gast_Steve74

Geschrieben 16. Januar 2012 - 17:51

Ich bin hier weg. Hab Keine Lust und unqualifizierte Diskussionspartner.

Bearbeitet von Steve74, 16. Januar 2012 - 17:56.


#62 outdoorfriend

outdoorfriend
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Geschrieben 16. Januar 2012 - 19:02

@ Mister Mora - das war nicht meiner - das war in Beitrag 32 dieses Threads und ich gehe davon aus, dass der sich an das PDF von der Polizeigewerkschaft hält, wo eins abgebildet ist.
http://www.dtsdv.de/...izeispiegel.pdf
(ziemlich unten - rechts)
Auch wenn, wie Arthur richtig bemerkt, daß die Polizeigewerkschaft das nicht zu entscheiden hat -aber sie geben das als Hilfe vor und die Polizei handelt danach.

#63 semaphore

semaphore
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Geschrieben 16. Januar 2012 - 19:13

Ich bin hier weg. Hab Keine Lust und unqualifizierte Diskussionspartner.

Naja nachträglich seine Posts löschen finde ich arg schwach.
Hinsichtlich der Qualifikation kann ich nur sagen das ich von dir kein einziges Argument und auch keinen Qualifikationsnachweis deinerseits gesehen habe. Von daher erledigt sich das für mich von selbst mit dir.

#64 hifie

hifie
  • 1 Beiträge

Geschrieben 16. Januar 2012 - 19:58

Servus,

ich bin zwar kein Polizist, arbeite aber im Securitybereich und habe deshalb auch mit der Thematik und der Polizei zu tun. Vorweg: ich kenne keinen Polizisten, der im normalen Alltagstrott je ein Multitool beschlagnahmt hätte. Wenn das geschieht, dann bei entsprechend gewaltbereiten, verwirrten bzw alkoholisierten Personen, da bei diesem Personenkreis von einer akuten Fremd- und/oder Eigengefährdung auszugehen ist. Auch werden Vertreter tendenziell gewaltbereiter Gruppierungen stärker kontrolliert. Wir machen dahingehend vom Hausrecht des Veranstalters Gebrauch, daß wir bei bestimmten Personengruppen prinzipiell jede Art Messer einziehen. Nach Ende der Veranstaltung können die Messer selbstverständlich wieder bei uns abgeholt werden.

Bestimmte Personengruppen heißt, daß wir uns auf den ersten Eindruck verlassen, den uns eine Person vermittelt. Ähnlich verfahren die mir bekannten Polizisten und entscheiden dann nach eigenem Ermessen. Deshalb wurde das Waffengesetz in Teilen so schwammig formuliert. Ihr könnt Euch lange die Argumente um die Ohren hauen, die letztendliche Entscheidung, ob Ihr Euer Multitool, Rettungsmesser, Einhandmesser behalten dürft, liegt beim zuständigen Polizeibeamten oder dem Veranstalter eines Events, der die Regeln festlegt. Kleiner Tip: so schnoddrig, wie hier mancher schreibt, sollte er sich nicht vor einem Polizisten äußern, wenn er sein Tool behalten will. :p

Wie gesagt, wenn Multitools eingezogen werden und eine Ordnungswidrigkeit angezeigt wird, gibts fast immer Rahmenbedingungen, die diesen Schritt nötig machen. Sicher sind auch Polizisten unterwegs, die sich wichtig machen wollen. Ich kenne keinen. Ich persönlich trage übrigens beruflich und zivil ein Leatherman Surge, ohne je darauf angesprochen worden zu sein. Dabei wirke ich figur- und frisurbedingt ein wenig martialischer als der Durchschnittsbürger. ^^

Nochmal: Nix mit pauschal behalten oder pauschal weg! Es wird der Situation angemessen entschieden - manchmal falsch, manchmal richtig. Wenn Ihr dieses Risiko nicht eingehen wollt, tragt keine entsprechenden Multitools.

#65 outdoorfriend

outdoorfriend
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Geschrieben 16. Januar 2012 - 20:35

die letztendliche Entscheidung, ob Ihr Euer Multitool, Rettungsmesser, Einhandmesser behalten dürft, liegt beim zuständigen Polizeibeamten

Genau und da habe ich keine Lust zu - im Moment ist alles Legal, was ich habe - habe nur kleine Leathermans und ein Multitool von Lidl. Ansonsten ein Zweihandtaschenmesser von Aldi - meine guten Messer sind alle fest und unter 12 cm.
Aber da sehe ich ein Gekkota, ist verboten (mit verboten meine ich Führungsverbot) und sozial adäquat - für mich ja Schlüsselbundmesser - braucht man immer mal - Flaschenöffner ist auch dran.
Dann sehe ich das Vic RescueTool - anderer Thread - da schriebt einer, daß das sogar Rettungssanitätern weggenommen wurde - unfaßbar.
Leider gehe ich nicht davon aus, daß der Gesetzgeber diese Sachen malabsolut klarstellt - auch wenn es dann verboten ist - aber dann wäre wenigstens klar was man darf und was nicht.
So muß man wie hier ein User schon sagte selbst wissen, ob man das Risiko eingeht oder nicht.

#66 Klotz

Klotz
  • 19 Beiträge

Geschrieben 16. Januar 2012 - 22:23


Wenn für Dich eine Kugel im Kaliber 7,65Br in ein Werkzeug gehört, solltest Du vielleicht etwas merken - aber besser schnell als langsam.

Hast Recht. Sollte schon 10mm Auto sein. Dann müsste ich zum "Multitool" nicht noch die .357 holstern und das wär schon ungemein praktisch.

Schon mal etwas von Präzedenzfällen gehört?


Ja, aber das zeigt eigentlich nur, dass du zuviel amerikanische Filme anschaust.

Bei uns nennt man sowas eher Grundsatzentscheidung und die werden nicht von irgendwelchen Amts- oder Landgerichten getroffen. Mit anderen Worten: Wenn das Amtsgericht Lübeck entscheidet, dass ein mitgeführtes 25cm Springmesser nur ein Erinnerungsstück an den längst vergangenen Italienurlaub ist und der StA dieses Urteil rechtskräftig werden lässt, hat das für ein vergleichbares Verfahren vor dem AG Dresden genau 0,0 Bedeutung, selbst wenn sich alle Umstände bis auf's i-Tüpfelchen gleichen und du im Dresdener Gerichtssaal laut "Präzedenzfall" schreist. Nichtmal der Lübecker Richter im Verhandlungsraum nebenan muss sind um dieses Urteil kümmern.

Vom Präzedenzfall wäre allenfalls zu sprechen wenn das BVerfG die Regelungen des WaffG kassieren würde. Das wäre zwar aus meiner Sicht erfreulich und auch erforderlich, aber leider hat sich keiner der damaligen Lautsprecher dazu überwinden können, eine entsprechende Klage einzureichen. Grad mal zu nem zweifelhaften "Gutachten" hat's gereicht.

Gibt es auch einen Link dazu?


Ja. In diesem und so ziemlich jedem anderen Forum das sich ansatzweise mit Messern beschäftigt mindestens einmal gepostet.

#67 outdoorfriend

outdoorfriend
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Geschrieben 16. Januar 2012 - 22:42

@ Mister Mora
Hier ist es genau erklärt - http://drschmitz.inf...zt-reichts.html

#68 Nevergrey

Nevergrey
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Geschrieben 17. Januar 2012 - 00:00

Im Zweifelsfall packt Eure Multitools und Einhandmesser in ein Waist Pack und hängt ein Rucksackschloss dran. 'Zugriffsbereit' erledigt, 'verschlossenes Behältnis' besteht. Ob das nun die Grenze zur Narretei sprengt, sei dahingestellt.

Ich persönlich pflichte Arthur bei und sehe keinen Grund, mich wegen eines Werkzeugs wie ein Paranoiker aufzuführen. Da ich in der Stadt und auf dem Land fast immer mit dem Mountain Bike unterwegs bin, sollte 'mögliche Fahrradpanne' genug 'allgemein anerkannter Zweck' sein. Ich trage auch ein Surge, dass ich schon aufgrund seines Gewichts tatsächlich im Versipack transportiere. Allerdings ohne Schloss dran.

Wer sein Leatherman auf eine Demonstration mitnimmt, ist selbst schuld.

http://www.alios.org...att-angst-2009/

#69 outdoorfriend

outdoorfriend
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Geschrieben 17. Januar 2012 - 11:25

Wer sein Leatherman auf eine Demonstration mitnimmt, ist selbst schuld.

Das war eine demo "Freiheit statt Angst" - es ging daum die Sammelwut des Staates unendlich viele Daten zu haben - das betrifft uns alle und da sind auch FDP abgeordnete dagegen - Nina Hagen hat gesungen - warum schreibe ich das - um das gleich von irgendwelchen Unterstellungen - Radikale, etc. zu entkräften - das ganze ist auch friedlich verlaufen.

So ich muß sagen ich hätte es bis ich letztens den Artikel gelesen habe nicht gewußt. Wie gesagt, das war eine Demo, wo auch dann der "Normlbürger"hingeht, der hat sein Leatherman immer dabei, egal wo. Er hatte es im Rucksack, was unverschlossen sogar, wenn es denn ein Einhand-Leatherman-Multitool gewesen wäre,was man nicht wei,die richtige Transportaktion gewesen wäre. Aber gut auf Demos verboten ok.
Entscheidend ist, was danach passiert - unterstellen wir dem auch mal Unkenntnis - er weißt auf das Teil hin und gibt es freiwillig ab, sogar ohne Protest.
Dann setzt der Apparat ein, warum auch immer und das macht mir persönlich Angst. Man hätte die Personalien checken können, ob man einen gewaltbereiten was auch immer vor sich hat und gut - und auch nicht speichern.
Den Mann sofort wieder gehen lassen und Ende.
Ich hätte sofort einen Anwalt verlangt und Fingerabdrücke, etc. verweigert ob man das darf, weiß ich nicht - ich hätte darauf hingewiesen, daß ich das gerne mit einem Anwalt tun werde.
Was dann passiert wäre, weiß man nicht - beweisen kann man nichts, wenn dann meine Aussage gegen die von mehreren Beamten steht. Also mich hat der Artikel sehr betroffen gemacht.
Jemand, der nicht öfter auf Demos geht muß das nicht wissen und auch nicht die Leatherman-Diskussion kennen.

#70 Nevergrey

Nevergrey
  • 19 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 17. Januar 2012 - 13:31

Jemand, der nicht öfter auf Demos geht muß das nicht wissen und auch nicht die Leatherman-Diskussion kennen.


Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ich weiß, eine abgedroschene Phrase. Aber sie trifft nun mal zu. Die Diskussion um Messer ist im Internet dermassen breit gesäht, daß es gerade als junger Mensch fast schon schwierig ist, nicht darauf zu stoßen.




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