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Rechtliche Beurteilung von Multitools


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74 Antworten in diesem Thema

#1 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

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  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 09. Januar 2012 - 20:41

Wie im Titel zu lesen, bin ich auf der Suche nach einem Multitool, mit dem ich nicht in Konflikt mit dem aktuell geltenden Waffengesetz komme.


Da ist die Auswahl sehr groß. Multitools sind wie der Name schon sagt Werkzeuge und fallen damit nicht unter das WaffenG (denn das behandelt ja nur Waffen ^^). Du kannst dir also aussuchen, was du möchtest.

#2 semaphore

semaphore
  • 905 Beiträge
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Geschrieben 09. Januar 2012 - 21:40

Multitools sind wie der Name schon sagt Werkzeuge und fallen damit nicht unter das WaffenG (denn das behandelt ja nur Waffen ^^).

Im WaffG finden ja auch Einhandmesser und Feststehende Messer mit Klingenlänge >12cm die eben nicht generell als Waffen zu beurteilen sind.
Ich gebe nur zu bedenken, dass es hinsichtlich Multitools mit feststellbarer Einhandklinge keinen Feststellungsbescheid und kein Urteil eines Gerichts gibt. Wenn du 100% sicher gehen willst nimm nichts mit feststellbarer Einhandklinge.
Grundsätzlich teile ich hier zwar Arthurs Haltung, eine wirkliche Sicherheit gibts es imho aber nicht.

Hier noch eine Erlebnisbericht (nein, nicht von mir) von einem Berliner-Besucher mit normalem Leatherman http://www.alios.org...att-angst-2009/ - ich glaube gerade in Städten in Berlin hat man im (unwahrscheinlichen) Falle einer Polizeikontrolle mit etwas das nur entfernt an Einhandmesser erinnert, viele Geschichten zu erzählen.

#3 Shinsen

Shinsen
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Geschrieben 09. Januar 2012 - 21:58

Hier noch eine Erlebnisbericht (nein, nicht von mir) von einem Berliner-Besucher mit normalem Leatherman http://www.alios.org...att-angst-2009/ - ich glaube gerade in Städten in Berlin hat man im (unwahrscheinlichen) Falle einer Polizeikontrolle mit etwas das nur entfernt an Einhandmesser erinnert, viele Geschichten zu erzählen.


Das Problem ist, dass der Schreiber auf eine Demonstration wollte. Generell würde ich bei öffentlichen Menschenansammlungen (Feste, Demonstration etc.) auf alles was irgendwie wie Messer aussieht verzichten - auch Multitools. Eine Strafverfolgung gibt es normalerweise nicht. Aber der Träger macht sich und uns Juristen mehr Arbeit als wir wollen. ;-) Polizisten... kein Kommentar.

#4 semaphore

semaphore
  • 905 Beiträge
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Geschrieben 09. Januar 2012 - 22:15

Das Problem ist, dass der Schreiber auf eine Demonstration wollte. Generell würde ich bei öffentlichen Menschenansammlungen (Feste, Demonstration etc.) auf alles was irgendwie wie Messer aussieht verzichten - auch Multitools. Eine Strafverfolgung gibt es normalerweise nicht. Aber der Träger macht sich und uns Juristen mehr Arbeit als wir wollen. ;-) Polizisten... kein Kommentar.

Meine Zustimmung. Klar die Fälle sind nicht genau übertragbar- ich stelle mir nur eine Kontrolle bei so einem Polizisten mit einem "Einhand-Multitool" vor. Einen Polizisten darüber "belehren" das dies kein Messer sondern ein Werkzeug ist und trotz (einhändig feststellbarer) Klinge nicht unter §42a WaffG fällt, ist nicht unbedingt die Beschäftigung die ich für meine freien Tage einplane.

#5 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

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  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 10. Januar 2012 - 00:14

Im WaffG finden ja auch Einhandmesser und Feststehende Messer mit Klingenlänge >12cm die eben nicht generell als Waffen zu beurteilen sind.


Das ist ein Irrtum. Messer waren immer schon Werkzeug und Waffe. Alle Messer fallen also sehr wohl generell zunächst einmal in den Zuständigkeitsbereich des Waffengesetzes. Wohlgemerkt Messer und nicht Werkzeuge mit einer einer Schneide. So etwa fallen Äxte, Macheten, Sensen, Sicheln, Scheren, Rasiermesser und vieles mehr auch nicht unter das WaffenG.

Multitools sind ebenso reine Werkzeuge. Es gab hier nie einen waffenähnlichen Gebrauch. Eine Klinge, die das Multitool zwar rein optisch zu einer Art Messer werden läßt, ist in meinen Augen nur Teil einer "mobilen Werkzeugsammlung". Dem Wesen nach ist auch diese Klinge ganz klar ein Werkzeug. Auf Werkzeuge findet der §42a allerdings keine Anwendung. Daher ist es unerheblich, ob die Klinge einhändig arretierbar ist oder nicht.

Wie immer aber mein Hinweis: Ich bin kein Jurist und ich gebe nur meine ganz persönliche, wenn auch gut recherchierte Meinung wieder. Falls hier noch Klärungsbedarf besteht, würde ich euch bitten, dies in folgendem Thema zu tun. Hier geht es ja eher um eine Kaufberatung.

http://forum.odoo.tv...gesetz-waffeng/

#6 Shuya

Shuya
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Geschrieben 10. Januar 2012 - 08:10

Da ist die Auswahl sehr groß. Multitools sind wie der Name schon sagt Werkzeuge und fallen damit nicht unter das WaffenG (denn das behandelt ja nur Waffen ^^). Du kannst dir also aussuchen, was du möchtest.

Woher hast du diese Information, gibts das auch schriftlich aus einer verwertbaren Quelle?
Klar wird viel drüber diskutiert, im MF, in Messermagazin etc.
Aber ich hätte da gern etwas (zB. Feststellungsbescheid), dass ich dann auch zur "Selbstverteidigung" nutzen könnte.

#7 semaphore

semaphore
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Geschrieben 10. Januar 2012 - 08:44

Multitools sind ebenso reine Werkzeuge.

Auch Küchenmesser sind Werkzeuge- ist aber das Gemüsemesser länger als 12cm darf man es trotzdem nicht in der Öffentlichkeit tragen. Gerade §42a umfasst eben nicht nur Waffen.

Gerade die Einschätzung hinsichtlich Rasiermessern oder Macheten (sprich ein Haumesser) halte ich für fatal. Denn das heißt ja nichts anderes als das ein Messer nicht von §42a betroffen ist wenn man einen Verwendungsgrund zuvorstellt wird. Ganz klar, auch wenn ein Messer Werkzeugcharakter hat ist es von §42a betroffen. Diese Auslegung die du hier vertrittst findet man weder im Gesetztestext noch einem der juristischen Kommentare! Das sollte hier erstmal jedem Leser klar sein!
OT: Bzw. wenn du dir deiner Sache so sicher bist, laufe doch mal mit der Machete geschultert über die nächste Einkaufsmeile einer größeren Stadt. Wenn sich dann kein Polizist drum kümmert hast du mich halbwegs überzeugt.

Bearbeitet von semaphore, 10. Januar 2012 - 08:47.


#8 Howardt

Howardt
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  • Sport:Camping, Fahrradfahren, Geocaching, Klettern, Survival, Wandern

Geschrieben 10. Januar 2012 - 09:03

Ich find solche Haarspaltereien, sei es hier oder in anderen Foren zum Thema Multitools oder zu sonstigen Themen so unglaublich ermüdend.
Man sollte einfach mal mehr seinen gesunden Menschenverstand und weniger Bürokratie walten lassen aber scheint irgendwie in Deutschland nicht möglich zu sein.

Ich hab ein Mutitool am Gürtel, na und? Ich habe schon mit Polizisten geredet, war in Verkehrskontrollen usw. und es hat nie jemanden interessiert. Und jetzt kommt nicht mit "Aber da war mal einer in Berlin dem wurde es abgenommen". Ja wenn ich mit einer Kapuze und einem Halstuch zu einer Demo gegen was weiß ich gehe nehm ich halt weder Axt noch Multitool mit. Ist doch vollkommen klar und wir wären wieder bei gesundem Menschenverstand.
Auch möchte ich den Richter sehen der einen 32 jährigem Familienvater verknackt weil er ein Multitool beim sonntäglichen Wandern, auf dem Weg zur Arbeit oder beim Skateausflug oder oder oder dabeihatte.

Bevor ich mich nun noch weiterhin aufrege oder den Kopf schütteln muss bei so viel Erbsenzählerei werd ich wohl in Zukunft solche Themen einfach garnicht mehr lesen und mich darüber freuen das ich und jeder den ich persönlich kenne und ein Multitool besitzt so sorglos damit umgehen können.

#9 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

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Geschrieben 10. Januar 2012 - 09:29

Woher hast du diese Information, gibts das auch schriftlich aus einer verwertbaren Quelle?


Ja natürlich. Das steht im allerersten Paragraphen des Waffengesetzes. Dort wird festgelegt, was genau eine Waffe ist:

§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
...

Quelle: http://www.gesetze-i...g_2002/__1.html

Waffen sind also

  • Schusswaffen (trifft auf Multitools nicht zu ^^),
  • tragbare Gegenstände deren Wesen dem einer Waffe entspricht (was bei Multitools nicht der Fall ist)
  • tragbare Gegenstände die ihrem Wesen nach keine Waffe sind aber im Gesetz genannt werden (auch das ist nicht der Fall).

Daher sind Multitools keine Waffe.

Auch Küchenmesser sind Werkzeuge- ist aber das Gemüsemesser länger als 12cm darf man es trotzdem nicht in der Öffentlichkeit tragen. Gerade §42a umfasst eben nicht nur Waffen.


Egal wie oft man etwas falsches wiederholt, es wird dadurch nicht richtig. ^^ Messer sind keine reinen Werkzeuge sondern sowohl Werkzeug als auch Waffe! Hier einfach mal ebenfalls in den obigen Text schauen. Vor allem Kampfmesser fallen direkt unter den 2. Fall der tragbaren Gegenstände, die ihrem Wesen nach Waffe sind. Alle anderen Messer fallen unter den Fall Nummer 3, da Messer im Gesetz explizit genannt werden. Damit ist auch die Aussage falsch, daß der §42a nicht nur Waffen umfasst, denn alles, was explizit im Gesetz genannt wird, ist Waffe.

#10 semaphore

semaphore
  • 905 Beiträge
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Geschrieben 10. Januar 2012 - 09:46

Damit ist auch die Aussage falsch, daß der §42a nicht nur Waffen umfasst, denn alles, was explizit im Gesetz genannt wird, ist Waffe.

"Einhandmesser" und Feststehende Messer mit Klingenlänge >12cm stehen ebenfalls im WaffG (prominent hinter §42a Abs. 1 Satz 3). Diese werden hierdurch aber eben nicht zu Waffen!

Natürlich sind Multitools keine Waffe. Aber das beantwortet die Zuordnung von Multitools und Einhandklingen nunmal garnicht. Fakt ist einfach das es hierzu keinen Satz im WaffG gibt und auch nicht in den juristischen Kommentaren! Und alles was dort nicht steht ist eine Vermutung, nicht mehr!




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