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makku

Registriert seit 08. Apr. 2012
Offline Letzte Aktivität 15. Apr. 2015 09:53
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Von mir verfasste Beiträge

Im Thema: Gute Messer

10. März 2015 - 10:29

Was macht das Böker Plus Bushcraft auf einer Liste guter Messer? Meine Erfahrungen mit dem Ding sind: Katastrophale Verarbeitungsqualität, scharf kann man den Auslieferungszustand nichtmal mehr mit viel (viiiiiiiiiieeeeel) Wohlwollen nennen, und scharf zu kriegen ist es auch kaum, weil vollkommen sinnfreier und praxisuntauglicher Anschliff (balliger, extrem niedriger Anschliff mit Sekundärfase (das Wort Skandischliff möchte in dem Zusammenhang echt nicht in den Mund nehmen)).

 

Da ist man mit jedem Mora für 1/10 des Preises besser bedient (Craftline Q 510 z.B. gibts für ~7€ mein ich), und wenns dann doch bisschen was edler sein soll: Real Steel Bushcraft. Kost round-about dasselbe wie das Böker, aber ordentlich verarbeitet, tatsächlich n Skandischliff dran und als netter Pluspunkt ist die (Kydex-)Scheide für Rechts- und Linkshänder tauglich. Das kann dann als gutes Messer durchgehen, oder zunächst mal überhaupt als Messer..


Im Thema: Puma Wanderer

15. Januar 2015 - 15:01

Google hat ne Seite von Puma gecached, die bei Puma selbst mittlerweile leer ist: http://webcache.goog...?item_no=130390

 

Zum Stahl steht da aber auch nicht mehr als "stainless". Vermutlich also dasselbe (ziemlich weiche) Zeug aus dem früher die meisten rostfreien Solinger Erzeugnisse gemacht wurden, 1.4116 & 1.4034 waren da glaub ich so die typischen Werkstoffe.

 

Scheint auch noch ein Klappmesser mit derselben Bezeichnung gegeben zu haben: http://webcache.goog...?item_no=230390 . Da ist die Beschreibung auch etwas ausführlicher, u.A. steht da es wurde im 2. Halbjahr 1996 gefertigt. Wenn die Modelle alle aus in etwa diesem Zeitraum stammen spricht das denke ich dafür, dass es in Deutschland hergestellt wurde, internationale Produktion war bei Puma doch erst kurz nach 2000 Thema?


Im Thema: Argumentation gegen das Verbot von OTFs

13. Januar 2015 - 11:44

Was spricht für ein Verbot von OTFs ?


Das wurde doch schon hinlänglich beleuchtet. Mit den Gründen die da genannt wurden kann man sich nun einverstanden erklären oder auch nicht, aber sich da im Kreis zu drehen bringt doch niemanden weiter. Von jemandem Argumente für oder gegen etwas zu fordern und dann zu sagen "nein das sehe ich nicht so, falsch, nächster bitte" führt auch wirklich nicht zu einer konstruktiven Diskussion. Es geht hier nunmal nicht um Mathematik o.ä. wo es auf die Frage eine eindeutige, korrekte Antwort gibt. Ob etwas eine Waffe ist oder nicht, ob es zum verbotenen Gegenstand erklärt werden sollte oder nicht ist schlicht und ergreifend eine Ermessensfrage.
 

Warum darf ich so ein Messer nicht zu Hause bei mir rumliegen haben ?  :sgontopic:


Weil das Gesetz das so vorsieht.

 

Wenn man allerdings zu Kompromissen bereit ist, kommt einem der Gesetzgeber da durchaus entgegen. Wenn es nicht unbedingt ein OTF Springmesser sein muss, dann darfst du meines Wissens nach ein Springmesser mit seitlich öffnender, höchstens 8.5cm langer und nicht zweiseitig geschliffener Klinge durchaus besitzen, und mit berechtigtem Interesse sogar in der Öffentlichkeit führen (ohne das ist es 'nur' eine Ordnungswidrigkeit). In dem Zusammenhang sind zuletzt 2008 übrigens weitergehende Einschränkungen entfallen, das Gesetz also dahingehend gelockert. Mag man kaum glauben, wo es doch offensichtlich nur darum geht, den mündigen Bürger immer weiter zu entwaffnen?


Im Thema: Argumentation gegen das Verbot von OTFs

08. Januar 2015 - 10:10

Das wird hier nie in eine konstruktive Richtung führen, weil es im Prinzip nämlich gar nicht um OTFs geht, sondern schlicht und einfach um mangelndes Verständnis/Akzeptanz für das Waffengesetz/Gesetzgebung insgesamt.

 

Nur um ein paar Punkte nochmal kurz anzusprechen:

 

Springmesser sind konstruktionsbedingt sehr wohl als Waffe als zu gebrauchen, und nicht zuletzt deshalb ist eben dies auch gehäuft passiert. Die Kriterien wonach Springmesser als Waffe nicht geeignet seien wirken ehrlich gesagt an den Haaren herbeigezogen. Schmutzanfälligkeit des Mechanismus? Wenn es danach geht wären vollautomatische Feuerwaffen konstruktionsbedingt genauso wenig als Waffe geeignet. Eine schwache Verriegelung reicht potentiell immer noch um extrem hässliche oder gar tödliche Verletzungen zuzuführen. Und wenn's danach im Eimer ist, so what? Vor der Tat ist es nur ne Waffe, danach Beweismittel. Das willst du eh nicht mehr mit Dir rumtragen, oder? Unzuverlässigkeit bei günstigeren Modellen ist nicht dein Ernst? Weil also irgendwo billige Panzerfäuste zusammengerammscht werden die dazu tendieren dem Benutzer um die Ohren zu fliegen macht es Sinn unser Waffengesetz da zu lockern und Panzerfäuste zu uneingeschränkt führbaren Werkzeugen (könnte ich ja z.B. benutzen um meine Haustür zu öffnen falls ich den Schlüssel vergesse) zu erklären? So funktioniert das nicht. Ein ausgeprägter Handschutz ist durchaus Merkmal einer Waffe, das Fehlen dessen macht es aber nicht automatisch zu keiner Waffe, und darüber hinaus ist das kein typisches Merkmal sämtlicher Springmesser (was im übrigen auch für die schwache Verriegelung gilt, die kann man sehr wohl auch stärker gestalten): Manche haben keinen, andere haben einen, und das bringt uns zum nächsten Punkt:

 

Die Gesetzgebung muss hier bis zu einem gewissen Grad abstrahieren, denn es macht ja keinen Sinn eine Liste mit real existierenden Modellen nach Hersteller als verbotene/dem Führungsverbot unterliegende Gegenstände zu pflegen. So eine Liste wäre nie aktuell (und was ist wenn Messer-Mattin von nebenan auf die Idee kommt sein eigenes waffenfähiges Springmesser zu bauen? Mit in die Herstellerliste aufnehmen?). Abstrahiert man das sinnvoll schafft man aber die Grundlage für ein Gesetz das zumindest die nächsten Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte ohne größere Änderungen/Zusätze/Anpassungen übersteht. Genau das ist hier passiert, und ich für meinen Teil bin froh, dass vom Gesetzgeber so abstrahiert wurde, dass ich z.B. mein Puukko oder Schweizer Taschenmesser immer noch bedenkenlos als Werkzeug mit mir herumtragen kann, was für andere Messertypen, die konstruktionsbedingt eher Waffe oder zumindest kein Werkzeug sind und auch einschlägig so benutzt wurden, nicht mehr gilt. Wenn dabei das ein oder andere OTF/Einhandmesser/whatever, welches tatsächlich vollkommen ungeeignet für die Verwendung als Waffe ist, auf der Strecke bleibt, ist das ein Kompromiss mit dem ich sehr gut leben kann.


Im Thema: Argumentation gegen das Verbot von OTFs

06. Januar 2015 - 00:11

-Mann kann OTFs durchaus als Messer für alltägliche Aufgaben gebrauchen oder für kleinere Schneidaufgaben draußen, wieso auch nicht , schneidet doch ?


Und wie ist das als Argumentation gegen das Verbot zu verstehen? Ne MAC-10 könnte man durchaus auch für die Jagd gebrauchen, warum auch nicht, schießt doch? Die Tatsache, dass man einen Gegenstand mehr oder weniger erfolgreich für legale Zwecke verwenden kann rechtfertigt die Aufhebung ggf. bestehender Verbote bzw. verhindert ein Verbot von vorneherein? Klingt nicht so einleuchtend.
 

-Nur weil man mit etwas eine Straftat begehen kann , kann man es nicht einfach verbieten .


Wird ja so auch gar nicht praktiziert. Gibt unzählige Sachen mit denen man Straftaten begehen könnte und die trotzdem nicht verboten sind. Worum es im Wesentlichen geht ist: Kompromisse machen. Wir leben in unserer Gesellschaft mit vielen anderen Menschen zusammen, was potentiell sehr problematisch ist. Zu vielen - vielleicht gar allen - Dingen gibt es da eine Pro- und eine Contra-Fraktion. Damit das trotzdem alles irgendwie einigermaßen funktioniert müssen Kompromisse gemacht werden, auf beiden Seiten. Die Freiheit meine Faust zu schwingen endet da wo die Nase des Anderen beginnt usw. Im konkreten Fall bedeutet dies, wenn ich möchte, dass Menschen, die Messern gegenüber eine ablehnende Haltung haben (Angst vor Missbrauch als Waffe etc.), akzeptieren, dass ich mein Messer als Werkzeug gebrauchen darf, dann sollte ich selbst darauf achten, dass ebendieses Messer auch tatsächlich einem Werkzeug entspricht, entsprechend konstruiert ist, entsprechend optisch anmutet usw. usf. Ich kann nicht einfach meinen Rambozachel schwingen oder mein Springmesser zücken und erwarten, dass andere sich dadurch nicht gestört fühlen.

Da der Mensch nun erst relativ kurz Zeit hatte, sich komplett in dieses moderne Gesellschaftsdenken hinein zu evolutionieren, klappt das von sich aus manchmal noch nicht so gut. Einige Menschen erweisen sich als erstaunlich stur und dickköpfig wenn es darum geht eigene Freiheiten zum Wohlbefinden anderer zu einem gewissen Grad einzuschränken, und deshalb greift uns die Gesetzgebung hier unter die Arme. Das ist übrigens in allen Bereichen so, nicht nur beim Waffengesetz. Wenn sich alle Menschen auf magische Art und Weise auf einen allumfassenden, gemeinsamen Konsens verständigen könnten und sich daran hielten, bräuchte es keine Gesetze. So weit sind wir aber noch nicht, und bis es dazu kommt gibt es halt ein Gesetz, dass Dir dabei hilft ein Messer zu finden & zu führen welches einen möglichst guten Kompromiss zwischen deinem Recht auf ein Werkzeug und den Bedenken anderer hinsichtlich Gebrauch/Missbrauch als Waffe usw. darstellt. 
 

-Kein Kriegskrüppel hat das Recht , bei Verlust einer Hand ein Einhandmesser mit sich zu führen. Hier sollte noch einmal der Begriff "sozial adäquater Zweck" näher beleuchtet werden: Er bedeutet , das die Handlung 1. gesellschaftlich akzeptiert ist ( mit Recht&Moral+Werten vereinbar) und 2. seit langer Zeit praktiziert


Im 42a ist nirgendwo die Rede von "sozial adäquatem Zweck". Es heißt hier explizit: "3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt." Und weiter: "Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient." Man notiere, hier wird das Wort "insbesondere" gebraucht, nicht "ausschließlich". D.h. neben den explizit erwähnten Fällen sind auch beliebige andere Situationen denkbar, in denen das Führungsverbot aufgrund eines berechtigten Interesses nicht gilt. Die Notwendigkeit nach einer arretierbaren Klinge kombiniert mit dem körperlichen Unvermögen ein Zweihandmesser zu bedienen klingt da nach einem verdammt berechtigten Interesse. Oder hast Du konkrete Beispiele aus der Rechtsprechung die auf etwas anderes hindeuten?