hallo
So Heute ist das Bußgeld des Ordnungsamt gekommen,es sind 75 Euro Strafe und 25 Euro Gebühr und 3 Euro Umlagen.
Also 103 Euro gesammt die Messern kann Ich nach Terminvereinbarung Abholen.auf der Rückseite steht folgender Zusatz.
Ihre Einlassung vom 18.07.2016 war nur bedimgt geeignet den Tatvorwurf zu entkräften.Das Bußgeld wurde deshalb reduziert.
Hierbei wird davon ausgegangen das Sie ihre Messer zukümftig nur in einem gesonderten verschlossenen Behältnis in ihrem Rucksacks tranportieren.Jedes Öffnen des Rucksacks erfüllt sonst den Tatbestand des zugriffbereiten Führens der Messer.
So es ging ja um 2 Springmesser das erwähnte Herbertz und ein kleines Springmesser mit Perlmutt auch von Herbertz mit etwa 5-6cm Klinge.Also Ich verstehe das jetzt so das Ich nicht ganz Unschuldig bin/war,aber trotzdem wurde die Strafe reduziert.Und Ich darf die Messer in zbs einer Geldkassette mit mir im Rucksach rum tragen.Aber niemals raus holen zumindestens in der Öffentlichkeit.
Und der Vorwurf ist eigendlich,das Ich Unreif bin mit 53Jahren bzw lässt mangelnde Sorgfalt im Umgang mit Waffen schließen.
Normal würde Ich vil weiter machen,aber so lass Ich es beruhen und mache eine Ratenzahlung aus,
Da Ich kein Geld mehr habe weil Ich mir ein Taschenmesser Kaufen musste.(Sarkasmus aus).
Aber für das Ich immer mal wieder seit 1977 Polizei bekannt bin,ist das in Ordnung ob wohl Ich nie was mit Waffen hatte.
Denke aber mit Schlagring wäre es richtig Teuer geworden,obwohl das eine Gürtelschnalle ist.
gruss langer
- outdoorfriend und maku gefällt das