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Einfuhr - Zoll behält Messer ein


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31 Antworten in diesem Thema

#1 sejlännr

sejlännr
  • 44 Beiträge

Geschrieben 16. April 2009 - 14:00

...hat der Zoll mein Messer!!!
Aus den USA hatte ich mir wegen des uschlagbar günstigen Preises ein Lone Wolf Harsey T2 bestellt, bekam dann eine Benachrichtigung, ich solle bitte mit Zahlbeleg bei der Zollstelle vorbeikommen etc. pp. Dort angekommen bat man mich zunächst, das Paket zu öffnen und wollte mir das Messer dann aber nicht aushändigen, da es als Klappmesser in die Kategorie illegaler Waffen fällt. :yikes::kotz:
Ich bin fast umgefallen ob der Blödheitz solcher Gesetze und bei Globetrotter kann man ja immerhin noch ganz andere Sachen erwerben - ohne dann gleich ein Bußgeld in Aussicht gestellt zu bekommen. Wo bitte leben wir hier???
Irgendwo ist dort doch ein riesiger Widerspruch oder entgeht mir einfach etwas...?
An einer Bushaltestelle habe ich neulich noch einen kleinen, höchstens 12-jährigen Jungen gesehen, der lustig mit SEINEM Klappmesser rumspielte. Irgendwas funktioniert da nicht ganz richtig. Eine Frechehit sowas, Bevormundung der übelsten Sorte!!!

Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen und kann hier einen Rat abgeben? Ich sehe sonst keine andere Möglichkeit als einen Anwalt zu konsultieren, falls der Waffensachverständige beim Zoll / der Staatsanwaltschaft das nicht freigibt und die mich wegen illegaler Einfuhr drankriegen wollen...

Bearbeitet von sejlännr, 16. April 2009 - 14:02.


#2 absolut82

absolut82
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Geschrieben 16. April 2009 - 14:46

Das dieses Messer bestimmten Auflagen unterworfen ist, hättest du ja vorher wissen können. Denn das führen, tragen in der öffentlichkeit ist verboten. Allerdings nicht der Erwerb oder Besitz. Also solltest du es kaufen dürfen, aber dann nur daheim verwenden können. Das Problem wäre bei dir der Heimweg vom Zoll zu dir, denn dann würdest du es führen. Warum sie es dir nicht aushändigen wollen kann ich auch nicht verstehen. Ich vermute mal, dass die Leute vom Zoll da etwas verwechselt haben.

Der von dir gesehen Junge, sollte natürlich gar kein Messer besitzen, aber dass er sich nicht an die Gesetze hält, heißt ja nicht, dass du oder andere, mich selbst eingeschlossen, es deswegen auch nicht tun sollten^^

#3 sejlännr

sejlännr
  • 44 Beiträge

Geschrieben 16. April 2009 - 15:53

Danke für deinen Beitrag - du magst recht haben, daß ich mich genauer hätte informieren können / sollen. Ich hoffe doch auch stark, daß das ganze nicht sanktioniert wird, aber wenn man allein in den Globetrotter-Katalog schaut - wo ist da der Unterschied? Macheten mit 40cm Klingenlänge ohne weiteres zu erwerben und kein Polizist oder Zollbeamte würde jemals überhaupt davon wissen...
Nur weil ich es jetzt vom Zollbüro durch einen öffentlichen Raum nach Hause überführen muß ist das ganze dann nicht zulässig??? Lololol.
Dann verklage ich die Zollbeamten wegen Nötigung zu einer Straftat. Das wäre nicht minder lächerlich.
Wie ist es denn, wenn man eins im Einzelhandel kauft? Stehen dann auch die pflichtbewußten Beamten direkt vor der Tür und helfen einem, die Tüte zu tragen?
Oder was macht der Postbote, wenn er mir eins von Globi bringt???
Und in der Küchenabteilung von jedem Kaufhaus erst...
Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll.

#4 Morales

Morales
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Geschrieben 16. April 2009 - 16:07

Wie seid ihr denn verblieben? Illegal sind Klappmesser schon mal gar nicht, nur das Führen unterliegt gewissen Beschränkungen. Und selbst wenn ein Beamter da einen für zur Rechenschaft ziehen will, ist es nur eine Ordnungswidrigkeit. Wenn Du das Messer abholen willst, druck Dir einen Auszug aus dem aktuellen WaffG aus (§ 42a IIRC) und geh mit einem abschließbaren Behältnis (selbst ein Eastpak bekommt mit einen normalen Vorhängeschloss zu) und bestehe darauf, dass Dir das Messer ausgehändigt wird und verweise auf das WaffG.
Falls sich der Beamte dann immer noch querstellt, bitte ihm darum Dir zu erklären auf welcher gesetzlichen Grundlage er dein Messer zurückhält. Und bleibe, auch wenn es schwerfällt, höflich aber bestimmt. Ich wünsche Dir gutes Gelingen und empfehle Dir messer-werkzeuge.de mal einen Besuch abzustatten. Das hilft einem enorm bei der Orientierung.

Gruß,
Carsten

#5 absolut82

absolut82
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Geschrieben 16. April 2009 - 16:14

Warum bei Globetrotter diese Produkte weiter verkauft werden, ist mir auch schleierhaft. Aber was mir vielmehr aufstößt, ist das Globetrotter nicht einmal daraufhinweist, dass diese Messer einem Führungsverbot unterliegen und somit praktisch nicht für den Outdoorgebrauch zu verwenden sind.

#6 sejlännr

sejlännr
  • 44 Beiträge

Geschrieben 16. April 2009 - 16:27

Als die Beamten den Inhalt des Paketes inspizierten, war ohne großes Überlegen schnell klar, daß das Messer einen Verstoß darstellt, weil es ein Folder ist und man es folglich mit einer Hand aufbekommt. Das ganze hat einer der beiden dann noch etwas ausführlicher erläutert, sich dabei aber recht oft wiederholt und auch keinen weiteren Grund genannt; deshalb läuft es auf genau diese Begründung hinaus. Von führen, öffentlichem Raum etc. war hingegen keine Rede. Man sagte mir, daß es einem Sachverständigen zur Prüfung übergeben werde, der es dann entweder freigibt oder an die Staatsanwaltschaft weiterleitet. Dann durfte ich wieder gehen...

@absolut82:
Aber muß man sich bei diesem Gesetz nicht einfach immer wieder an den Kopf fassen? Soll ich dann theoretisch mein Buttermesser mitnehmen?

Bearbeitet von sejlännr, 16. April 2009 - 16:30.


#7 absolut82

absolut82
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Geschrieben 16. April 2009 - 17:24

Da bin ich selbst geteilter Meinung, denn ich weiß die Vorzüge eines Einhandmessers auch zu schätzen. Aber diese Messer wurden/werden sehr oft bei Messerstecherreien verwendet, so dass ich persönlich hoffen würde, sie nicht mehr in den Händen von gewissen Leuten zu finden.
Mein Einhandmesser liegt nun im Keller und da wird es bleiben. Für den Outdoorgebrauch gibt es ja noch andere Messer, welche nicht unter diese Restriktionen fallen.
Bei dem Buttermesser musst du auch wieder aufpassen, dass die Klinge nicht länger als 12 cm ist:lol:

#8 Woz

Woz
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Geschrieben 16. April 2009 - 17:52

Das Einhandmesser verboten sind ist falsch. Es ist verboten sie ohne Rechtfertigungsgrund im öffentlichen Raum zu führen. Mehr nicht. Und was ein Rechtfertigungsgrund ist, da scheiden sich die Geister.

Kauf, Besitz und Einfuhr sind jedenfalls erlaubt, soll heißen: Du wirst das Ding wiederbekommen, die Beamten irren.

lg Woz

PS: Verbote bringen nix, hier in Österreich sind auch OTF Messer, Balisong/Butterfly und Springmesser sowie Dolche immer legal tragbar und unterliegen nicht, wie in DE, dem Waffengesetz. Trotzdem passiert hier weniger, liegt also nicht an der Verfügbarkeit. Das ist aber wohl kein Argument für Politiker, die sind Vernunftresistent.

#9 skullmonkey

skullmonkey
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Geschrieben 16. April 2009 - 19:05

OT: @Woz: Sag bloss nix falsches über unsere guten Deutschen Politiker. Wenn wir die nicht hätten würde es uns noch schlechter gehen. [/sarkasmus]


#10 Jann

Jann
  • 16 Beiträge

Geschrieben 16. April 2009 - 19:27

Ich frage mich: Sollte Globetrotter rechtlich dazu verpflichtet sein, die Einschränkungen beim Führen des Messers z.B. auf der Website deutlich zu machen? Eigentlich finde ich ja, wenn sie halt selber nicht auf diese eigentlich kundenfreundliche Idee kommen. Auf der anderen Seite wäre das mal wieder typisch deutsche Regelungswut, die bestimmt an anderer Stelle wieder bescheuerte Auswirkungen hat.




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