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Einfuhr - Zoll behält Messer ein


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31 Antworten in diesem Thema

#31 sejlännr

sejlännr
  • 44 Beiträge

Geschrieben 04. Mai 2009 - 23:31

Hi und danke nochmal für die zahlreichen Antworten. Ich hatte in letzter Zeit nicht mehr hier vorbeigeschaut, da sich bis vor kurzen keine Entwicklung abzeichnete.

Nachdem ich mich ein wenig schlau gemacht hatte, rief ich vor ca. 2 Wo. erneut beim Zollamt an - man vertröstete mich aber mehrmals, daß der sachverständige Polizeibeamte (wg. "Amtshilfe") noch in Urlaub sei etc.
Letzte Woche rief ich dann etwas genervt an und diskutierte das Thema mit dem Zollbeamten erneut. Da das T2 nicht über eine Sicherung verfügt, so er, welche verhindert, daß man das Messer mit Schwung aus dem Handgelenk öffnen kann, müsse man es evtl. als Fallmesser und daher also als verboten ansehen. Ich hab dann etwas dagegengehalten und auch nachgefragt, ob es da keine Refernz gäbe. Er meinte darauf, es hätte hier bisher einen Fall gegeben, in dem das Messer allerdings ausgehändigt wurde. Nach ein wenig mehr hin und her sagte er dann plötzlich auch für mich etwas überraschend, daß ich es am Montag, also heute, abholen könne.

Also hin - 19% draufbezahlt - jetzt habe ich es. Wunderschönes Messer und zum Glück ist es so unkompliziert ausgegangen. Eine abschließbare Kassette hatte ich mir extra vorher gekauft und mitgebracht. Die war dann aber nicht mal mehr nötig - er hat mir das Messer im Pappschächtelchen in die Hand gedrückt und gemeint, daß es so reicht...

Die Vernuft obsiegt...

Bearbeitet von sejlännr, 04. Mai 2009 - 23:43.


#32 Klotczek

Klotczek
  • 135 Beiträge

Geschrieben 05. Mai 2009 - 08:45

Hab das Thema leider zu spät entdeckt.
Hätte da für ähnliche Fälle noch einige Tips, die in Richtung von Alzwolfs Fragestellung gehen:

Wurde das Messer sichergestellt?
Wenn ja, auf Grund welcher Rechtsgrundlage?
Wurde ein Sicherstellungsverzeichnis ausgehändigt?
Wurde eine Rechtsbelehrung durchgeführt?
Wurde ein schriftlicher Widerspruch gegen diese Maßnahme eingelegt?
Wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Dich eingeleitet?


Um nicht zu sehr in die Tiefe zu gehen, mal ganz kurz:
Ihr solltet wenn euch jemand etwas wegnimmt grundsätzlich auf ein Sicherstellungsverzeichnis bestehen. Hierauf muss der Grund der Maßnahme vermerkt sein. Weiterhin solltet ihr direkt vor Ort Widerspruch gegen die Maßnahme einlegen. Dieser wird ebenfalls auf dem Verzeichnis vermerkt. Das bewirkt, dass innerhalb von 3 Tagen ein Richter über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme entscheiden muss.

Wenn ihr also der Meinung seid, dass ihr im Recht seid und der entsprechende Beamten im Unrecht ist, könnt ihr so eine Entscheidung der übergeordneten Stelle erzwingen.
Außerdem könnt ihr direkt auf dem Verzeichnis erkennen, ob ihr Betroffener einer Ordnungswidrigkeit oder Beschuldigter einer Straftat seid, oder ob euch (in diesem Fall) das Messer nur aus Gründen der Gefahrenabwehr abgenommen wurde.




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