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Einfuhr - Zoll behält Messer ein


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31 Antworten in diesem Thema

#21 DaBeppo

DaBeppo
  • 461 Beiträge
  • Sport:Camping, Wandern

Geschrieben 22. April 2009 - 16:47

ich den Grundgedanken hinter dem ganzen, es geht darum etwas machen zu können, wenn Leute kontrolliert werden,.


Es geht da nicht um irgendwelche Kontrollen oder der Sicherheit der Menschen in DE.
Der wahre Hintergedanke an diesen Gesetzen ist den Bürger noch weiter in seinen Rechten einzuschränken!
Oder sollt ich noch mehr von solchen Beispielen aufzählen?
Onlinedurchsuchungen? Praktischer völliger Wegfall des Bankgeheimnis? Rasterfahndung?

Sicherheit und Kontrollen sind da nur ein fadenscheiniges Argument.

#22 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

  • 3.888 Beiträge
  • WohnortKerpen, Rheinland
  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 22. April 2009 - 17:17

Der wahre Hintergedanke an diesen Gesetzen ist den Bürger noch weiter in seinen Rechten einzuschränken!


Moderationshinweis:
Das ist nicht nur reine Spekulation, sondern darüber hinaus in diesem Thema offtopic. Bitte haltet euch hier an die Topic und versucht dem Threadsteller durch sachlich Beiträge zu helfen. Falls eine allgemeine Diskussion zu den möglichen Hintergedanken des Waffengesetzes gewünscht wird, dann fangt bitte eine eigene Diskussion darüber an oder greift eine der vorhandenen wieder auf. Danke für euer Verständnis.


#23 Floyd

Floyd
  • 888 Beiträge
  • WohnortCastrop-Rauxel
  • Sport:Fahrradfahren, Geocaching, Kanusport, Wandern

Geschrieben 23. April 2009 - 00:06

Das das führen bestimmter Messer beschränkt ist und nicht deren Besitz ist vielen Leuten einfach nicht klar.Zollbeamte sollten da mehr Sachkunde mitbringen als der Normalbürger was sie auch wahrscheinlich tun . Der Anteil der Zollbeamte die verstehen was in diesem Gesetz steht wird über dem bei der Restbevölkerung liegen(Da sind mir noch ganz andere Absurditäten untergekommen.). Aber halt nich bei 100% . Du hast einfach das Pech gehabt an jemanden zu geraten der keine Ahnung hat.Das müßte sich aber aufklären wenn das in die nächste Instanz geht.

Ich selbst habe auch eine Meinung über den Sinn und den Grund dieses Gesetzes aber die behalte ich dann mal besser für mich.

#24 redaums

redaums
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  • Sport:Fahrradfahren, Survival, Wandern

Geschrieben 23. April 2009 - 13:21

Zudem ist das Führen solcher Messer in der Öffentlichkeit auch dann erlaubt, wenn der Zweck allgemein anerkannt ist.

Wenn Du nun das Messer vom Zoll abholst und in die Hosentasche steckst - also es führst, weil Du jeden Tag mit Deinem Messer Kartons zerkleinerst, etc. - obliegt es auch nicht dem Zoll, zu beurteilen, ob der Grund des Führens sozial anerkannt ist, sondern der jeweiligen Exekutive des Bundeslandes (also der Polizei und den Ihr übergeordneten Behörden). Der Zoll kann höchstens die örtlichen Polizeibeamten um Amtshilfe bitten, um den Sachverhalt zu klären...
Wenn die allerdings (gegen Quittung hoffentlich), das Messer einziehen, dauert es relativ lange, bis man das Messer nach einem Gang durch die Behörden wiederbekommt (oder manchmal eben auch nicht.)

Fazit: nimm was Abschliessbares mit, dann ist es Risikofrei ;-)

#25 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

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  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 23. April 2009 - 13:51

obliegt es auch nicht dem Zoll, zu beurteilen, ob der Grund des Führens sozial anerkannt ist, sondern der jeweiligen Exekutive des Bundeslandes


Das ist nicht richtig. Der Zoll darf zum Beispiel gemäß WaffGHZAOWiV Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit dem Waffengesetz ahnden und muss daher auch darüber entscheiden, ob ein allgemein anerkannter Zweck vorliegt oder nicht.

#26 knifemaniac

knifemaniac
  • 197 Beiträge

Geschrieben 23. April 2009 - 20:34

Hallo,
zunächst stimme ich meinem Vorredner Arthur zu dem was er zum 1. Teil des Satzes gesagt hat.

Wenn Du nun das Messer vom Zoll abholst und in die Hosentasche steckst - also es führst, weil Du jeden Tag mit Deinem Messer Kartons zerkleinerst, etc


"Sozial anerkannter Zweck" ist zugegeben ein schwammiger Begriff.

So schreibt das bayerische StMI:
"Neben den bereits genannten Beispielen für ein berechtigtes Interesse sind nach unserer Auffassung z.B. auch die Jagd, die Fischerei, Camping, Grillen und Wald-, Garten- und Feldarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten sowie darüber hinaus jeder sozial-adäquate Gebrauch von Messern den "allgemein anerkannten Zwecken" zuzurechnen."

So ist es nun an dir nachzuweisen, dass eben dein Messer "sozial anerkannt" ist zum Zerkleinern von Kartons.

Beste Grüße


P.S.: hoffe das Messer findet ohne viel Umwege zum Besitzer zurück

#27 zukka

zukka
  • 1.600 Beiträge
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  • Sport:Camping, Wandern

Geschrieben 23. April 2009 - 20:42

[MOD]Ich passe mal den Titel an. Scheint ja hier länger zu werden und es kommen ja recht sinnvolle Infos für später...[/MOD]

#28 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

  • 3.888 Beiträge
  • WohnortKerpen, Rheinland
  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 23. April 2009 - 21:24

So ist es nun an dir nachzuweisen, dass eben dein Messer "sozial anerkannt" ist zum Zerkleinern von Kartons.


Das dürfte bei der Abholung problematisch sein. Wenn man nicht gerade Jäger oder Angler ist und seinen Schein dabei hat, ist ein anerkannter Zweck m.E. nicht nachzuweisen. Was andere ist es, wenn du mit dem Rucksack auf dem Rücken und dem Messer am Gürtel durch den Wald läufst.

Aber für die Abholung ist der Absatz 2, Punkt 2 (sprich der verschlossene Transport) wohl deutlich einfacher nachzuweisen als Absatz 3 von §42a WaffenG.

#29 Gast_Alzwolf

Gast_Alzwolf

Geschrieben 24. April 2009 - 15:39

Frage:
Wurde das Messer sichergestellt?
Wenn ja, auf Grund welcher Rechtsgrundlage?
Wurde ein Sicherstellungsverzeichnis ausgehändigt?
Wurde eine Rechtsbelehrung durchgeführt?
Wurde ein schriftlicher Widerspruch gegen diese Maßnahme eingelegt?
Wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Dich eingeleitet?

#30 redaums

redaums
  • 86 Beiträge
  • WohnortHannover
  • Sport:Fahrradfahren, Survival, Wandern

Geschrieben 24. April 2009 - 22:17

Der Zoll darf zum Beispiel gemäß WaffGHZAOWiV Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit dem Waffengesetz ahnden und muss daher auch darüber entscheiden.... .


Wobei der §1 des WaffGHZAOWiV diese Ahndung nur auf den Bereich nicht angemeldeter Schusswaffen bezieht.
Nummer 2 des Abs. 1 des §53 WaffG (Führen nicht genehmigungspflichtiger Waffen) ist dort nicht aufgeführt...

Dachte ich zumindest immer... :wondering:

PS.: Das Einzige, das m.E. nach bei Juristen noch lustiger ist als bei Medizinern, ist deren Abkürzungsirrsinn, habt Ihr das mal gelesen? WaffGHZAOWiV
Sprecht das mal aus :-) Solche Buchstaben stehen in unterschiedlichen Größen bei meinem Optiker an der Tafel *grins*

Bearbeitet von redaums, 24. April 2009 - 22:20.





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