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Einhandmesser von Polizist als verbotenes Messer konfesziert


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70 Antworten in diesem Thema

#1 absolut82

absolut82
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Geschrieben 29. September 2009 - 09:18

Ich habe gestern auf Kabel (~19-20Uhr) eine Polizeidoku oder so gesehen, in welcher ein Polizist, bei einer Fahrzeugkontrolle, ein Einhandmesser konfeszierte. Er sagte dem Besitzer, dass es sich um ein verbotenes Messer handelt und dieser es nicht wieder sehen würde. Klar konnte man nicht alle Details erkennen, aber so weit ich das sehen konnte, war es wirklich nur ein Einhandmesser und kein Springmesser. Also würde es ja nur unter ein Führungsverbot fallen und nicht automatisch verboten sein.
Der Besitzer erklärte auch, er habe das Messer vor kurzem in einem deutschen Geschäft erworben. Wenn es ein verbotenes Messer wäre, dann dürfte dies ja gar nicht verkauft werden.
Dann wünsche ich mal eine schöne Diskussion :D

#2 Gast_Mörtsjöasen

Gast_Mörtsjöasen

Geschrieben 29. September 2009 - 09:27

.. er habe das Messer vor kurzem in einem deutschen Geschäft erworben. Wenn es ein verbotenes Messer wäre, dann dürfte dies ja gar nicht verkauft werden.


Moin.

Der Kauf in einem Deutschen Geschäft legitimiert das Messer noch lange nicht. Bei uns im Ort kann man sogar noch Springmesser kaufen. Habe den Beitrag nicht gesehen und kann deshalb keine Aussage zum Messertyp machen.

Gruß m

#3 Shuya

Shuya
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Geschrieben 29. September 2009 - 09:29

Lese dich einmal in die aktuelle Sachlage nach dem 1.4.2008 ein. Das geht sehr gut im Recht-Unterform von www.messerforum.net bzw http://www.messer-werkzeuge.de/

Kurzfassung: Einhandmesser sind nicht verboten, sondern im Führen eingeschränkt. Der Polizist hat also insofern Recht, als dass er dir das (eigentlich legal zu erwerbende) Messer wegnimmt, weil er deinen Grund, das Messer zu führen, nicht anerkennt.

Im Gesetzestext steht, dass Messer verschlossen transportiert werden müssen. Was im engeren, restriktiven Sinne zB eine abgeschlossene Geldkassette sein kann/muss.
Im Auto befindlich ist zugriffsbereit ist (gleichzusetzen mit) führen.

Interessant is, mit welcher Grundlage das Auto durchsucht wurde.

Da es dazu keine Urteile bzw wenig juristisch verwertbares gibt, ist das ganze Grauzone, der entsprechende Polizist nimmts dir, im Zuge seiner Ausführungsgewalt, erstmal weg. Egal wie er das erstmal begründet. Einspruch kannst du nachher einlegen, wenn du Rechtsmittel nicht scheust. Fakt ist, dass ein Polizist dir schon vor der neuen Gesetzeslage jedes Messer wegen "Gefahr im Verzug" oder einer ähnlichen "Bedrohungslage" wegnehmen durfte.
In solchen Fällen immer Quittung geben lassen, und gaaaaaanz genau aufschreiben lassen, werlches MEsser das da ist, was eingezogen wird. Dann gibts zumindest eine Theoretische Möglichkeit, das Messer wieder zu sehen. Zumal es sich bei einem eingezogenen Messer im eine OWI handelt, nicht um eine Straftat. Allerdings ists dann oftmals so, dass die Beweisverwertung Jahre dauert - man denke da nur an die Rechner von Filesharern, die dann manchmal erst nach x Jahren wieder aus der Asservatenkammer kommen.
Böse Stimmen berichten von Fällen, wo auf eine Quittung verzichtet wurde, damit die Strafanzeige unter den Tisch fällt. Ein Schelm, der böses dabei denkt.

Edit: @m: Klar kann man Springmesser kaufen, kann ich auch. Liegt daran, dass sie weder vor noch nach der Gesetzesänderung verboten waren/sind.
Jedoch hast du insofern Recht, als das ein Verfügbarsein von Dingen im Laden noch nicht auf Legalität schließen lassen.

Di Diskussion ist aber müßig, hatten wir hier schon oft, im Messerforum noch öfter, und immer drehen wir uns im Kreis.

Grüße
Micha

Bearbeitet von Shuya, 29. September 2009 - 09:34.


#4 absolut82

absolut82
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Geschrieben 29. September 2009 - 09:50

Ich dachte, dass verbotene Gegenstände nicht verkauft werden dürfen und bin der Meinung, dass dies auch so stimmt. http://de.wikipedia....tz_(Deutschland) "Auch definiert es verbotene Gegenstände (z. B. Würgehölzer, Springmesser, Schlagringe) und verbietet deren Besitz, Inverkehrbringen etc."
Es gibt Springmesser, die nicht unter das Verbot fallen, aber darum geht es hier nicht.

Interessanter ist doch, dass behauptet wurde, es würde sich um einen verbotenen Gegenstand halten und gar nicht mit dem Führungsverbot argumentiert wurde. Das weißt doch daraufhin, dass der Fall, welcher im Forum oft diskutiert wurde, der Willkür oder dem Unwissen des Polizisten unterlag.
Der sagte auch: "Das Messer werden Sie sowieso nie wiederbekommen."

#5 Shuya

Shuya
  • 402 Beiträge
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Geschrieben 29. September 2009 - 10:31

Das ist leider oftmals keine Willkür, sondern schlichtweg Unwissenheit der Polizisten.
Frag mal 10 Polizisten nach ihrem Kenntnisstand zum Thema Waffenrecht. Da werden sich Abgründe auftun. Was aber nicht unbedingt Schuld der Personen ist, sondern mit ihrem Job und der mangelden Ausbildung (Gespart wird halt überall).

Da hilft nur Ruhig bleiben und Einspruch erheben. Idealerweise hat man dann einen Zeugen dabei, der im Zweifelsfalle die eigene Aussage bestätigen kann.

Die Sachlage mit den verbotenen Gegenständen ist so korrekt. Besitz und in Verkehr bringen sind verboten. Aber das tut hier nix zur Sache, da der beschlagnahmte Gegenstand nicht verboten ist.
Bestätigen kann man sich das beispielsweise durch einen Feststellungsbescheid des BKA. Aber das kostet Geld, ist aber idR dann auch was Handfestes. Oder man versucht, das ganze dann vor Gericht zu argumentieren. Und zur Gerichtsverhandlung kommts in dem Falle sicher, denn der Besitz und das Führen verbotener Gegenstände ist eine Straftat - da wirds nicht bei einer Beschlagnahmung bleiben. Da muss das dann halt erörtert werden.
Für den Polizisten allerdings wird dieser Vorfall keinerlei Auswirkungen haben. Er hat innerhalb seines Ermessensspielraumes gehandelt, wird man sagen, und selbst wenns ein Einhandmesser ist, war die Beschlagnahmung legitim. Dann ists aber halt nur ne OWI. ...

Ich wäre dafür, das Polizisten für (grob) fahrlässig verursachte Schäden (=> Gerichtskosten) mal zur Verantwortung gezogen werden. Es gibt viele Fälle, wo die ausführenden Herren machen können, was sie wollen, und im Prinzip vor Gericht immer gedeckt werden.
Leseprobe beispielsweise hier und hier als Fortsetzung.


Grüße
Micha

Bearbeitet von Shuya, 29. September 2009 - 10:40.


#6 Fjaellstorm

Fjaellstorm
  • 66 Beiträge

Geschrieben 29. September 2009 - 10:59

Was war das eigentlich genau für eine Doku?

Interessant wäre dabei, ob vielleicht dieser Kontrolle irgendeine Strafttat in der umliegenden Gegend vorrausgegangen ist. Somit hättte ein Polizist bei einer Kontrolle durchaus Recht einen Gegenstand, sei es ob dieser legal ist oder nicht, bei Tatverdacht, zu Ermittlungszwecken etc,etc..zu beschlagnahmen.

Ansonsten zu meiner ersten Frage: Wahr das so eine "Doku" im Stile von "Achtung Kontrolle" oder so ähnlich? Solche Pseudo-dokusoaps werden nur fürs Fernsehen produziert, oft nur zum Unterhaltungswert. Dabei auf den Wahrheitsgehalt bzw die Rechtmäßigkeit diverser Aktion zu vetrauen, erscheint mir persönlich als nicht hilfreich.
Nur als Überlegung.

Sofern es wirklich eine Ordnungswidrigkeit oder fahrlässiges Verhalten seitens der Polizei war, wäre das ein thema über das man endlos diskutieren kann, rauskommen dabei wird leider nicht viel dabei.

#7 Gast_Alzwolf

Gast_Alzwolf

Geschrieben 29. September 2009 - 18:28

....

Es werden leider zu wenig Messer sichergestellt.

Bearbeitet von Alzwolf, 29. September 2009 - 18:34.


#8 Rheinleder

Rheinleder
  • 190 Beiträge

Geschrieben 29. September 2009 - 20:30

Alzwolf

Messer haben bei Veranstaltungen nichts verlohren , kein Thema aber ich denke doch mal wenn man in den Wald geht ist das etwas ganz anderes und man muss nicht gleich alles sicherstellen , man kann es nähmlich auch übertreiben. Und wer wirklich ausrastet dem ist das Küchenmesser meist näher wie ein Folder oder gar ein langes Fixed. Also nichts für Ungut aber man muss es nicht noch auf die Spitze treiben, sonnst lutschen wir bald alle unser Schnitzel noch ^^

#9 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

  • 3.888 Beiträge
  • WohnortKerpen, Rheinland
  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 30. September 2009 - 09:49

Es werden leider zu wenig Messer sichergestellt.


Wieso sollten Messer auch sichergestellt werden? Messer sind ja schließlich nicht grundsätzlich verboten. Im Gegenteil, Messer haben eine jahrtausende alte Kultur und gehören zum täglich Leben vieler Menschen.

Ich weiß, jetzt kommt das Argument, daß mit Messern Straftaten verübt werden. Diese Diskussion kennen wir alle zu genüge und sie endet damit, daß die eine Seite behauptet nicht Messer würden Straftaten begehen, sondern die Menschen und die andere Seite allein der Verfügbarkeit der Messer die Schuld gibt, weil das natürlich einfacher und auch kostengünstiger ist. :evil:

Wir kennen das ja von den Killerspielen. Ein Verbot kostet zwei, drei Sitzungen im Bundestag und -rat. Die intensive Betreuung und falls notwendig therapeutische Behandlung von Menschen kostet hunderte Millionen jedes Jahr.

Aber ich schweife ab. Grundsätzlich ist den Polizisten kein Vorwurf zu machen. Das eigentliche Problem ist in meinen Augen die zunehmende Dämonisierung bestimmter Dinge (Messer, Killerspiele, Gotcha, Softair und so weiter). Vor 20 Jahren hätte ein Messer keinen Menschen interessiert. Wenn man heute irgendwo sein SAK rausholt, denken die Leute gleich man macht jetzt einen Amoklauf. :rolleyes:

Es gibt da eine schöne Story die ich die Tage gelesen habe. Dort hat ein Bürger vor einer Demo einem Polizisten sein Leatherman angezeigt und mit ihm abgesprochen, daß dies verwahrt wird. Das Ende vom Lied war, daß er einen Tag ohne Rechtsbeistand, ohne Anklage oder sonst etwas im Knast gesessen hat. Ich finds nur leider gerade nicht mehr.

Ich kann daher nur jedem raten sein Messer nur wenn nötig zu führen und dann am besten verschlossen. Leider ist das heutezutage so... :cry:

#10 Rheinleder

Rheinleder
  • 190 Beiträge

Geschrieben 30. September 2009 - 10:05

Was waren das noch für glückliche Tage an dem man mit dem Opa und dem Vater in den Wald ist , da wurden Pilze gesammlet , Pfeifen geschnizt und alles mit dem Messer. Es ist
in erster Liene ein Werkzeug und wird nur leider für anderes missbraucht. Ich kann mich noch gut an meinen ersten Wanderstaab errinnern den ich geschnizt habe. Den ersten Apfel vom Baum geholt und entkleidet. Das waren wunderschöne Zeiten und das soll
einem in Zukunft verbohten werden oder jedenfalls stark eingeschrängt werden. Dort
und nicht in der Schule habe ich meine ersten handwerklichen Fähigkeiten entwickelt.
Mit einem Werkzeug !



Darauf werde ich auch nicht in Zukunft verzichten. Ich sehe da ein berechtigtes Interesse vorliegen. Wenn ich es heute im Wald führe , brauche ich es meist um mal einen Pfeil aus dem Baum zu holen. Brot zu schneiden oder auch mal schnell den Apfel zu schälen.




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