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Einhandmesser von Polizist als verbotenes Messer konfesziert


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70 Antworten in diesem Thema

#11 Fjaellstorm

Fjaellstorm
  • 66 Beiträge

Geschrieben 30. September 2009 - 10:13

Wieso sollten Messer auch sichergestellt werden? Messer sind ja schließlich nicht grundsätzlich verboten. Im Gegenteil, Messer haben eine jahrtausende alte Kultur und gehören zum täglich Leben vieler Menschen.


Richtig, zudem hab ich mal einer Statistik entnommen, dass erschreckend viele Straftaten mit einem einfachen Küchenmesser begangen werden, und über deren Sinnhaftigkeit oder dergleichen diskutiert man ja auch nicht.
Zudem möchte ich anfügen, das so ziemlich jeder fester Gegenstand als Waffe benutzt werden kann. Wirklich erstaunlich was da so alles als Waffe benutzt werden kann/wird.

Eine Axt zb kann schlimmeres anrichten als ein Messer...bekommt man im Baumarkt, ohne Altersnachweis ....,

Punkt ist, wie schon angesprochen, auf öffentlichen Plätzen etc Messer lieber nicht mitnehmen, sonst gibst unnötigen Ärger.

#12 Gast_Alzwolf

Gast_Alzwolf

Geschrieben 30. September 2009 - 11:15

Es hat keiner etwas dagegen und wird auch keiner etwas dagegen unternehmen, wenn er/sie nachweisen kann, für welchen Zweck das Messer mitgeführt wird. Es hat keiner etwas dagegen, wenn er/sie im Wald, beim Campen, beim Wandern, beim Sport, beim Angeln usw. in Messer mit sich führt. Entsprechend sollte der/die Träger/in auch das Messer aufbewahren.

Wer aber zu Veranstaltungen geht, welche grundsätzlich der Versammlungsrecht unterliegen, der muß damit rechnen, daß gem. dem Versammlungsgesetz sein Messer oder Tool sichergestellt und eingezogen wird. In diesem Fall findet nicht das WaffG Anwendung.

Personen, die nach der Änderung des Waffenrechts noch offen ihr Taschenmesser in der Öffentlichkeit führen, sind dann selber schuld, wenn vom es vom Ordnungshüter erkannt und entsprechend verfolgt wird.

Das wäre das Gleiche, wenn ich bei Rotlicht an der Ampel losfahre und hinterher motze, daß ich einen Strafzettel bekommen habe. Schuld ist da nie der Fahrer, sondern die Polizei und der Gesetzgeber.

Oft genug spreche ich die Leute an und fordere diese auf, ihr Teil so wegzustecken, daß es niemand sieht. Bei gewissen Klientel kommt dann die Sicherstellung.

Für mich als praxisorientierter, bürgernaher Polizist, studierter Jurist und Messerträger/-anwender hätte ich damals erwartet, daß nicht nur einfach ein Gesetzestext in den Raum geknallt wird, sondern auch entsprechend die Verwaltungsvorschriften in diesen geregelt wird, wie und wann zu verfahren ist.
Nur wird leider von jedem Innenministerium (davon haben wir 17) verschiedene Verfahrensweisen und Handlungsanweisungen herausgegeben.

Daher auch meine Bemerkung, es werden leider zu wenig Messer sichergestellt. Denn nur grundlegende Gerichtsentscheidungen können helfen.

Ich transportiere mein feststehendes Messer, welches ich beim Bogenschießen mit mir führe, wie vorgeschrieben in einem abgeschlossenen Behälter. Dies hat nichts mit vorauseilenden Gehorsam zu tun, sondern in erster Linie mit Eigensicherung. Ich habe keine Lust auf Grund meines Fehlverhaltens, das Messer zu verlieren und ein Bußgeld auf Grund eines Owi-Verfahrens zu bezahlen.

Wenn jedesmal Panik ausbricht, wenn jemand sein Brotzeitmesser auspackt, liegt wohl an der typisch deutschen schlechten effekterhaschenden Medienlandschaft.

Wer bis heute nach 1 1/2 Jahren nicht gelernt hat, sich dem Gesetz entsprechend anzupassen und in der Öffentlichkeit aufzutreten, der tut mir nicht leid, wenn er eine verbraten bekommt.

#13 Rheinleder

Rheinleder
  • 190 Beiträge

Geschrieben 30. September 2009 - 11:48

Alzwolf,

es ist klar das du diese Dinge mit anderen Augen sehen musst als der Bürger. Ist auch ok. Das du dir klarere Gesetzte wünscht auch. Das dieses Gesetz unreif ist denke ich ist auch klar. Siehe ja deine eigene Aussage. Eine Diskussion wird nicht viel bringen aber
ich möchte halt doch noch etwas dazuu schreiben.

Wenn ich in den Wald gehe zum Bogenschiessen , trage ich mein Trident am Gürtel , ein Fixed , 11 , 5 cm Klinge. Ich habe keine Lust jedesmal einen Schlüssel im Schloss zu drehen um das Messer dort zum einsatz zu bringen. Man kann es auch übertreiben.
Eventuell kennen wir uns von Hettstadt ? Hatten wir zwei darüber nicht gesprochen ?
Dort war auch ein Polizeibeamter der dem Bogensport nachging....

Ich denke mal were das Gesetzt im Wortlaut so gewesen ,, führen in der Stadt , Veranstaltungen usw. ,, gewesen , also dort wo viele Menschen aufeinandertreffen,
were es verständlicher gewesen aber für den der mal wandern geht ist es unsinnig ,
und nicht nachzuvolziehen. Bei Bogenturnieren ( bis zu 200 und mehr Menschen )
haben fast alle ein Messer dabei was auch noch länger als 12 cm ist und dort wird Alkohol ausgeschenkt. Ich selber sehe das immer mit einem nicht so glücklichem Auge
aber man darf halt auch nicht die Reife des Menschen vergessen. Die Bogenscvhüzten sind fast alle im gehobenen Alter und sagen wir mal gefestigter als ein 17 jähriger der in die Disco geht , einen Tringt und die Freundien eventuell grade mal anders rumflirtet.
Da sehe ich eher die Gefahr.

Ich denke wir sind uns im Grunde einig, ist ja auch klarer Menschenverstand aber du musst es schon vom Beruf her anders sehen. Das kann ich verstehen, Wir alle wünschen uns ein klares Gesetz , was die Gefahrenquellen ausschaltet oder zumindest stark eingrenzt uns aber auch die Freiheit lässt mit einem Werkzeug zu arbeiten. Und in der Tat ist es nun mal so , wer ein Messer missbraucht der achtet sicherlich weder auf die Klingenlänge noch auf irgendwelche Gesetzte den er übertritt es ja sowieso.

Ich möchte den Messerstecher sehen der sich über die Klingenlänge und das Führen Gedanken macht. So nach dem Motto , nun stech ich einen ab aber die Klinge darf nicht länger sein als 12 cm und ich muss es unbedingt vorher in einen abschliesbaren Koffer zu dem Tatort bringen. Es darf auch keinen Klipp haben oder gar ein Springmesser sein.

Ich beführworte aber ein Messerverboht in der Stadt , in Discos usw. auch Springmesser
und dergleichen. Aber ein Fixed von 12 cm sollte jeder frei im Wald führen dürfen, der über 18 Jahre ist. Ich selber verkaufe übrigens kein Messer an unter 18 Jährige, egal welches.

#14 OxKing

OxKing
  • 348 Beiträge
  • WohnortBremen
  • Sport:Geocaching, Wandern

Geschrieben 30. September 2009 - 18:09

Es gibt da eine schöne Story die ich die Tage gelesen habe. Dort hat ein Bürger vor einer Demo einem Polizisten sein Leatherman angezeigt und mit ihm abgesprochen, daß dies verwahrt wird. Das Ende vom Lied war, daß er einen Tag ohne Rechtsbeistand, ohne Anklage oder sonst etwas im Knast gesessen hat. Ich finds nur leider gerade nicht mehr.:


Das war auf der Freiheit Statt Angst 2009 Demo in Berlin.
Ich hatte mein Gerber aus gutem Grund zuhause gelassen, und nur mein billigstes
BW Taschenmesser mit genommen. Wurde auch kontrolliert und habe es
sofort dem Polizisten mittgeteilt das ich es dabei habe.
Habe mich gegen spätere abholung entscheiden, da ich sonst erst noch mit zum
Wagen kommen müsste, und mein Perso vorzeigen etc...
Das war mir für die 3,50 Euro dann zu viel Aufwand.
(Außerdem wer weiß in was für eine Datei meine Daten dann wandern würden....)
War auch gut so, sonst hätten die mich wohl auch noch für 7 Std. "eingelocht". :evil:
Hatte das Messer auch nur mit weil man nie weiß was bei 12 Std. Zugfahrt
so alles passieren kann. Zu einer lokalen Demo hätte ich selbstverständlich
auch erst gar kein Messer mitgenommen.


Bei der selben Anfrage an verschiedene Abgeordnete kamen unterschiedliche
Antworten heraus ob das Querfeldeinwandern durch hiesige Wälder nun das Tragen
eines größeren Messers als erlaubt oder nicht.
Generell hatt die Politik die neuen Waffengesetze bewusst sehr schwammig
ausgelegt, so dass dir selbst im tiefsten Wald die Notwendigkeit zum Führen
des Messers aberkannt werden kann wenn die Polizei es gerade so will.
Es ist Teil der Entwicklung in der immer weiter Bürgerrechte für eine
vermeintliche Sicherheit eingeschränkt werden. Bei Licht betrachtet ist der
Sicherheitsgewinn gegen die Beschneidung der Freiheiten aber fast nicht messbar.
Das sind reine Schikanegesetze, die unter anderem zustande kamen
weil der Berliner Polizeipräsident bei der Anhörung im Bundestag
die Regierung bewusst belogen hat! (Es wurde zu einem Video behauptet
die mit einem Einhandmesser angegriffenen Türsteher seien nun Tot.
Sie wurden aber "nur" schwer verletzt und überlebten.)

Sicher haben Messer abends auf Discomeilen und Volksfesten nichts zu suchen.
Und ich brauche nun wahrlich mein Glockmesser nicht in der Innenstadt spazieren zu tragen.
Aber die Waffengesetzte in der jetzigen Form sind IMHO einfach unhaltbar!
Mag ja sein das sie in Berliner Innenstadt Sinn machen,
aber für 90% des Landes sind sie einfach nur eine Zumutung!

Ich bin man gespannt ob die so hoch tönende FDP die sich als einzige Partei
gegen die Verschärfungen der Waffengesetze hervorgetan hat.
Nun da sie mitregieren darf daran noch etwas ändern wird. Ich habe aber
so meine berechtigten Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieser Partei...
(In der Opposition wird immer viel getönt, mal sehen ob sie nun auch was umsetzen.)

Bearbeitet von OxKing, 30. September 2009 - 18:15.


#15 LaFaro

LaFaro
  • 32 Beiträge

Geschrieben 30. September 2009 - 19:25

......................
Für mich als praxisorientierter, bürgernaher Polizist, studierter Jurist und Messerträger/-anwender hätte ich damals erwartet, daß nicht nur einfach ein Gesetzestext in den Raum geknallt wird, sondern auch entsprechend die Verwaltungsvorschriften in diesen geregelt wird, wie und wann zu verfahren ist.
Nur wird leider von jedem Innenministerium (davon haben wir 17) verschiedene Verfahrensweisen und Handlungsanweisungen herausgegeben.

...........


die Worte hör ich wohl und würde mir wünschen, dass solche Klarstellungen kommen.. allein mir fehlt der Glaube... es wäre das erste Mal ( nicht nur in diesem Bereich), wo eine "Klarstellung" nicht gleichzeitig zu einer Verschlechterung -sprich einer weiteren Einschränkung- von Rechten, der Freizügigkeit oder was auch immer führen würde... zumal im Hintergrund ja sowieso noch das "Problem einer weiteren EU-Harmonisierung" dreut... und wenn man sich da mal so umschaut, wundert man sich schon fast, dass man in "Resteuropa" mit Ausnahme von Österreich überhaupt noch ungestraft ein Brot abschneiden kann.... von daher... grundsätzlich wäre ich sehr nahe bei Dir.. in der Realität fürchte ich "einiges"...:embarrest:

#16 LostSoul

LostSoul
  • 21 Beiträge

Geschrieben 04. Oktober 2009 - 10:58

Ein grundsätzliches Problem ist die absolut schwammige Rechtslage! Auch im neuen Messergesetz ist nicht genau geregelt was den ein "sozial adäquater Zweck" ist. Und
was genau ein Messer von einer verbotenen "Hieb und Stoßwaffe" unterscheidet!
Ich bin öfter in einem Forum für Polizisten untwerwegs und die sind vom dem Gesetz mindestens genau so genervt wie wir hier. Die Politik hat es mal wieder völlig verschlampt vernüftige Regeln und nachvollziehbare Gründe in das Gesetz einzuarbeiten. Statt dessen herrscht unsicherheit! Viele Polizisten kassieren die Messer einfach ein, weil sie sich selbst nicht sicher sind wie sie nun reagieren sollen, also gehen sie auf nummer sicher! Das kommt davon wenn Politiker Gesetze mit der heißen Nadel striken nur um das Wahlvieh zu beruhigen und um etwas Aktionismus an den Tag zu legen!

Mfg

LostSoul

Ps. Nur zur Info. In einem Berliner Freibad wurden in diesem Sommer alle Messer der Badegäste vom Sicherheitsdienst des Bades eingesackt und stolz in der Zeitung präsentiert! Das war ganz großes Kino den Korb voller kleiner Obstschälmesser zu sehen, ich habe mich gleich ein großes Stück sicherer Gefühlt!!!!!!!!!:(

#17 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

  • 3.888 Beiträge
  • WohnortKerpen, Rheinland
  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 04. Oktober 2009 - 14:02

Ein grundsätzliches Problem ist die absolut schwammige Rechtslage! Auch im neuen Messergesetz ist nicht genau geregelt was den ein "sozial adäquater Zweck" ist. Und was genau ein Messer von einer verbotenen "Hieb und Stoßwaffe" unterscheidet!


Ich denke nicht, daß die Rechtslage schwammig ist. Ein Messer kann eingezogen werden, wenn es sich a) um ein verbotenes Messer handelt oder b) wenn das Messer vom Wesen her eine Waffe ist und der Träger nicht volljährig. Welche Messer verboten sind, ist mehr als klar geregelt und wird mit Feststellungsbescheiden immer weiter verfeinert.

Was den sozial adäquaten Gebrauch von Messern angeht, so ist dies sicher nicht so klar geregelt wie man das vielleicht möchte, aber es ist wohl jedem klar was damit gemeint ist. Bevor man mit einem Messer herumläuft, welches unter das Führverbot fällt, muss man sich eben die Frage stellen, warum man das Messer mitführt. Hat man darauf keine Antwort oder lautet die Antwort "weil es mir gefällt", "weil ich mich im Notfall verteidigen möchte", oder ähnliches, dann liegt kein allgemein anerkannter Zweck vor und man verstößt gegen das Führverbot. Dies kann aber maximal eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen.

Bei den Hieb- und Stoßwaffen bringst du etwas durcheinander. Diese sind nicht verboten. Es sind lediglich Waffen und definitig keine Werkzeuge.

In einem Berliner Freibad wurden in diesem Sommer alle Messer der Badegäste vom Sicherheitsdienst des Bades eingesackt


Das sind die Badegäste aber schön blöd gewesen. Ein Sicherheitsdienst darf kein persönliches Eigentum einziehen. Sie können lediglich den Badegast zum Gehen auffordern (Hausrecht) oder aber die Polizei alarmieren.

#18 LostSoul

LostSoul
  • 21 Beiträge

Geschrieben 04. Oktober 2009 - 14:18

Also mit den Hieb und Stoßwaffen hast du recht, ich habe es grade noch mal nachgelesen. Was die rechtslage angeht, so könnte dort noch so einiges Verbessert werden. Bei mir auf dem Land ist das Problem Gott sei Dank nicht so akut, wie in der Stadt! Wir haben hier nur einen Dorfpolizisten und der hat andere Sorgen, als mein kleines Messerchen;-)!

Mfg

LostSoul

#19 Fjaellstorm

Fjaellstorm
  • 66 Beiträge

Geschrieben 05. Oktober 2009 - 10:49

Was den sozial adäquaten Gebrauch von Messern angeht, so ist dies sicher nicht so klar geregelt wie man das vielleicht möchte, aber es ist wohl jedem klar was damit gemeint ist. Bevor man mit einem Messer herumläuft, welches unter das Führverbot fällt, muss man sich eben die Frage stellen, warum man das Messer mitführt. Hat man darauf keine Antwort oder lautet die Antwort "weil es mir gefällt", "weil ich mich im Notfall verteidigen möchte", oder ähnliches, dann liegt kein allgemein anerkannter Zweck vor und man verstößt gegen das Führverbot.

Das gilt nicht nur für Messer die unter das Führverbot fallen, sondern allgemein so mein ich.
Man sollte sich generell die Frage stellen, wozu man ein Messer,sei es legal oder nicht, auf öffentlichen Plätzen, im Alltag etc mit sich rumführt.
Klar, das das mit dem "sich im Notfall zu verteigen" immer wieder gern als Grund genommen wird, aber all die jenigen sollten sich fragen, ob sie es dann wirklich im Notfall einsetzen würden. Ein Messer in einen menschlichen Körper zu stechen/ einen gezielten Schnitt anzuwenden ist bei weitem nicht so einfach wie man es vielleicht aus Film und Fernsehen kennt. Dazu gehört Überwindung und auch eine gewisse Fertigkeit mit dem Messer. Und nicht jeder würde dann den entscheidenden Schritt machen, wirklich zuzustechen.
Zudem, in dem Moment wo man ein Messer zu Verteitigung zieht gibts 2 Möglichkeiten:
1.Der "angreifer" flieht oder
2. Der/die Angreifer haben ebenfalls eine Waffe zb eine Schusswaffe, die sie dann wahrscheinlich auch ohne zu zögern benutzen werden, da sie sich durch dass Messer bedroht fühlen, was sie vielleicht aber nicht gemacht hätten, wenn man selbst keine "Waffe" gezückt hätte.

Kurz gesagt, sobald man selbst eine Waffe zieht, muss man damit rechnen das die Situation ausarten kann, da der/die Angreifer oft ebnfalls bewaffnet sind und wenige skrupel haben werden, diese auch zu gebrauchen. Sowas geht dann meist nicht gut aus.

Bevor man also meint, man muss sein schmuckes Messer überallhin mit nehmen, selbstverständlich nur "Um sich im Notfall zu verteigen", sollte man sich überlegen, ob es nicht klüger wäre in brenzligen Situationen einfach versuchen zu fliehen bzw sich nicht aktiv zu verteigigen. Oft ist das der klügere weg.

Gesetze hin oder her, jeder sollte doch selbst darüber nachdenken, obs zwingend notwendig ist, ein Messer im Altag, auf öffentlichen Plätzen, bei Veranstaltungen etc.. mitzuführen

#20 LaFaro

LaFaro
  • 32 Beiträge

Geschrieben 05. Oktober 2009 - 15:09

ich gebe Dir völlig Recht... bezogen auf die beschriebenen Situationen und "Motivationen".... die ganze "Abwehrdiskussion" ist an dieser Stelle genauso obsolet wie die "klassische Diskussion" über die beste Kampfsportart zur "Selbstverteidigung"..... und wohin die ungehemmter Waffenbesitz führen kann, sieht man ja in einigen Staaten der USA... und das halte ich keinster Weise für erstrebenswert.......
aber darum geht es -zumindest perspektivisch- nicht...
erstens sehe ich durchaus einen "qualitativen" Unterschied in der (möglichen) Nutzung eines Messers und einer Schusswaffe
zweitens lassen sich soziale, gesellschaftliche moralische Diskurse oder auch nur "unterschiedliche Sichtweisen" nicht durch "technische Verfahren" oder Anordnungen entscheiden oder lösen
drittens geht mittlerweile (leider) auch immer mehr ums "Prinzip".... d.h. die Frage, inwieweit und mit welchen Begründungen "Staat" in Freiheitsrechte und Möglichkeiten seiner Bürger eingreifen darf bzw. inwieweit diese selbst entscheiden dürfen/müssen.....dazu kommt die schon erwähnte Erfahrung, dass unklare gesetzliche Regelungen im Normalfall auf dem Verordnungsweg durchweg verschlimmbessert oder zumindest verkompliziert werden...

um es "kurz" zu sagen.. ich habe einfach keine Lust, mir vorher stundenlang Gedanken machen zu "dürfen", wie und ob ich ein Messer mit zum Segeln nehmen darf oder wie ich die Salami mitten im bayrischen Wald auf mein Brot kriege.....alles Dinge, die zumindest nach der Gesetzeslage in England, Irland oder auch z.B. Dänemark schwierig sein dürften..... nicht nur wegen des fehlenden bayrischen Waldes:cool::p




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