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Einhandmesser von Polizist als verbotenes Messer konfesziert


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70 Antworten in diesem Thema

#21 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

  • 3.888 Beiträge
  • WohnortKerpen, Rheinland
  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 05. Oktober 2009 - 17:00

ich habe einfach keine Lust, mir vorher stundenlang Gedanken machen zu "dürfen", wie und ob ich ein Messer mit zum Segeln nehmen darf oder wie ich die Salami mitten im bayrischen Wald auf mein Brot kriege


Ich möchte euch bitten diese Diskussion, die immer wieder aufkeimt, jetzt zu beenden. Sicher kann man über die Gesetze in Deutschland denken was man will, halten muss man sich trotzdem drann. Erinnert euch bitte immer daran, daß wir in einer Demokratie leben und das die Gesetze unseres Landes von der Mehrheit des Volkes (per Wahl) legitimiert wurden! Auch wenn man es persönlich anders sieht, so muß man doch das Votum der Mehrheit akzeptieren. Falls man dies nicht kann, so steht es ja jedem frei Deutschland zu verlassen und in ein anderes Land zu ziehen....

... zum Beispiel nach England.

:sgontopic:

#22 LaFaro

LaFaro
  • 32 Beiträge

Geschrieben 05. Oktober 2009 - 17:07

....

... zum Beispiel nach England.

:sgontopic:


ich beende... und lass dieses offensichtliche Missverständnis einfach mal so stehen...
übrigens gehört es auch zum Wesen einer Demokratie, wie auch immer legitimierte Entscheidungen zu diskutieren und an der einen oder anderen Stelle zu hinterfragen:-)

so ... genug "demokratisiert"

#23 Gast_Mörtsjöasen

Gast_Mörtsjöasen

Geschrieben 06. Oktober 2009 - 08:11

Man sollte sich generell die Frage stellen, wozu man ein Messer,sei es legal oder nicht, auf öffentlichen Plätzen, im Alltag etc mit sich rumführt.



Warum? :sbnerv:

Die U-Bahnschläger aus München und die Mörder des Herrn Brunner waren auch nicht bewaffnet, um ihre Straftaten auszuüben.
Deshalb frage ich mich, warum beim Messer immer zuerst der Mißbrauch im Vordergrund steht? :evil:
Wie heißt es: "Böse ist, wer böses denkt."
Warum muss ich mich rechtfertigen? Und vor wem? Nur weil eine Minderheit von Deppen ein Messer als Waffe nutzt? Denen ist das Gesetz eh´ schnuppe. Die ganzen Gewaltverbrechen mit Schusswaffengebrauch werden doch auch von denen verübt, die sie illegal besitzen, trotz jahrzehntealtem Waffenverbot.
Ich empfinde die Novellierung des Waffengesetzes als eklatanten Einschnitt meines Selbstbestimmungsrechts als mündiger Bürger.
Bei mir steht der Gedanke an Selbstverteidigung an allerletzter Stelle.
Für mich ist mein Messer ein Werkzeug des täglichen Gebrauchs:

Ich verrichte meine Brotzeit damit.
Ich öffne Briefe.
Ich schneide einen Faden am Hemd ab.
Ich trenne ein Stück Klebeband ab.
Ich schäle einen Apfel.
Ich öffne verschweißte Lebensmittel.
Ich öffne ein zugeklebtes Paket.
Ich schnitze.
Ich beschneide die Blumen auf dem Grab meines Vaters.
Ich könnte einen Pkw-Gurt durchtrennen (zum Glück war das noch nie vonnöten).
und und und...

Wo ist der Unterschied, wenn ich als Dachdecker von morgens 7:00 bis abends 18:00 immer mindestens drei Messer (ein Cuttermesser mit Abbrechklingen, ein Teppichmesser mit Hakenklinge, ein Leatherman Charge) legal bei mir habe?
Wenn ich mich nach der Arbeit umziehe, wirds illegal...:bang:
Wenn ich ein normal zu bedienendes Einhandmesser trage, muss ich mit dessen Einzug und einer OWI rechnen, trage ich ein "Rettungsmesser" mit Einhandbedienung ist´s legal.
Also ehrlich, wenn das nicht krank ist...
Warum lassen wir das alles zu?
Kontenabfrage, Onlinespionage, Vorratsdatenspeicherung, Messer(un)recht usw.

Jetzt soll mir keiner mit dem Anscheinsargument kommen: Was willste denn, haste was zu verbergen?
Ganz einfach: ES GEHT KEINEN WAS AN.

Gruß m

Bearbeitet von Mörtsjöasen, 06. Oktober 2009 - 08:38.
Korrekturlesung


#24 Gast_Mörtsjöasen

Gast_Mörtsjöasen

Geschrieben 06. Oktober 2009 - 08:33

@Arthur: von wegen Demokratische Entscheidung. Die Dinge werden von Einzelnen an der Regierung (warum auch immer) durchgeboxt. Wenn sich die Regierung ändert, ändern sich auch Gesetze bzw. werden rückgängig gemacht. Das war schon immer so und wird auch jetzt wieder passieren. Oder glaubst du allen Ernstes, daß im konkreten Fall die FDP Mehrheitsbeschlüsse repräsentiert, bei 14% Anteil aller "abgegebenen" Stimmen?
Ausserdem: Ich bin Deutscher und lebe in Deutschland, warum soll ich weg? Nur weil ich aus meiner Sicht getroffene Fehlentscheidungen anspreche und korrigieren möchte?
So Sprüche gab´s schon immer: "Wenn´s Dir hier nicht gefällt, geh´doch rüber in die DDR". Oder nach England.

Ich muss mich echt zurückhalten. :evil:


Gruß m

#25 Fjaellstorm

Fjaellstorm
  • 66 Beiträge

Geschrieben 06. Oktober 2009 - 15:03

Wo ist der Unterschied, wenn ich als Dachdecker von morgens 7:00 bis abends 18:00 immer mindestens drei Messer (ein Cuttermesser mit Abbrechklingen, ein Teppichmesser mit Hakenklinge, ein Leatherman Charge) legal bei mir habe?
Wenn ich mich nach der Arbeit umziehe, wirds illegal...:bang:
Wenn ich ein normal zu bedienendes Einhandmesser trage, muss ich mit dessen Einzug und einer OWI rechnen, trage ich ein "Rettungsmesser" mit Einhandbedienung ist´s legal.
Also ehrlich, wenn das nicht krank ist...
Warum lassen wir das alles zu?
Kontenabfrage, Onlinespionage, Vorratsdatenspeicherung, Messer(un)recht usw.

Jetzt soll mir keiner mit dem Anscheinsargument kommen: Was willste denn, haste was zu verbergen?
Ganz einfach: ES GEHT KEINEN WAS AN.

Nur mal die Ruhe.
Ich habe mich ich keinster Weise für ein generelles Mitführverbot von Messern jeglicher Art ausgesprochen, ich habe lediglich die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit vom Messern bei Busfahrten, Einkaufen,Veranstaltungen etc in Frage gestellt. Ich möchte an dieser Stelle an die Fairness appelieren, auch andere Meinungen zu akzeptieren. So wie ich deinen Standpunkt versuche zu vestehen/akzeptieren, solltest du auch meinen/andere.

Was die gesetzliche Regelung anbelangt, wurde bereits zu genüge und ausführlich diskutiert, und ja es ist legetim bereits bestehende Gesetze zu hinterfragen bzw zu kritisieren.

Wenn die von dir genannten Punkte des tägliches Gebrauchs eines Messers auch für unterwegs zutreffen, dann nimms halt mit.
Was ich in meinem Beitrag angesprochen haben, ist lediglich der "sich Verteitigen Wollen"-Aspekt. Wenn du aber zwingende oder auch nicht zwingende Gründe hast, dein Messer überall mitnehmen zu wollen, wird dich keiner davon abhalten.

Ich finds jedoch unnötig,sowie du in einem Tantrum gegen jedes Argument und jeden Standpunkt loszuwettern.

mfg

#26 Gast_Mörtsjöasen

Gast_Mörtsjöasen

Geschrieben 06. Oktober 2009 - 15:43

Nur mal die Ruhe.
Ich habe mich ich keinster Weise für ein generelles Mitführverbot von Messern jeglicher Art ausgesprochen...


Moin,

das habe ich Dir in meinem Beitrag auch nicht unterstellt.
Desweiteren richtet sich mein Beitrag auch überhaupt nicht gegen Dich bzw. Deine Meinung. Wenn Du dies jedoch so verstanden hast, soll das hiermit klargestellt sein, sorry.
Ich trage und benutze seit über 32 Jahren Messer, die ich wirklich tagtäglich auf vielfältige Art und Weise nutze, Selbstverteidigung hat noch nie eine Rolle gespielt.

Gruß m

#27 Fjaellstorm

Fjaellstorm
  • 66 Beiträge

Geschrieben 06. Oktober 2009 - 16:12

Ich trage und benutze seit über 32 Jahren Messer, die ich wirklich tagtäglich auf vielfältige Art und Weise nutze, Selbstverteidigung hat noch nie eine Rolle gespielt.

Ja, dem ist ja auch nicht mehr wirklich viel hinzuzufügen.;-) Auch ich weiß den Nutzen eines Messers zu schätzen.

Jedoch glaub ich entwickelt sich die Diskussion mehr zu einer Grundsatzdebatte, was ja vom eigentlichen Thema ablenkt.

mfg

#28 Conze95

Conze95
  • 13 Beiträge

Geschrieben 22. Mai 2010 - 23:53

Was das führen von Einhanmesser angeht ist das WaffG sehr Schwammig geschrieben, sollte es hier zu einer Gerichtsverhandlung kommen muss man hoffen, dass man einen Richter erwischt der Messer mag sonst sieht es schlecht aus.
Zu meiner Behauptung, dass das WaffG hier sehr Schwammig geschrieben ist:
Man darf ein Einhandmesser z.B. zur Ausübung des Berufs geführt werden, das ist noch eindeutig aber man darf es ebenso zur Ausübung von Spot Nutzen. Aber was ist nun Sport?
Ich persönlich würde Wandern als Sport Einstufen, der Zuständige Beamt der Waffenbehörde in meiner Stadt aber nicht. Was ist nun richtig?
Weiter darf man Einhandmesser auch führen, "Wen das führen einem Allgemein anerkannten Zweck dient" in es ist aber nirgend geschrieben, was ein solcher Anerkannter Zweck ist.
hier ein link zu einem Amtlichen WaffG im PDF Format.
http://www.bundesrec...2002/gesamt.pdf
§ 42a ist interessant für das Thema Einhandmesser.
Aber man sollte auch einschätzen, wie groß die Gefahr ist mit einem Einhanmesser erwischt zu werden. Wen ich bei mir aus dem Haus raus direkt in den Wald laufe glaube ich kaum, dass ich von der Polizei Kontrolliert werde. Wen ich dagegen eine lange Autofaht habe, ist die gefahr in eine Verkehrskontrolle zu kommen viel Größer.

#29 OxKing

OxKing
  • 348 Beiträge
  • WohnortBremen
  • Sport:Geocaching, Wandern

Geschrieben 23. Mai 2010 - 11:51

Das haben die auch ganz bewusst so schwammig formuliert.
Damit der Bürger aus Unsicherheit lieber drauf verzichtet,
aber der Gesetzgeber sich darauf rausreden kann wer berechtigtes Interesse habe der darf ja...
Und im Zweifelsfall kann der Polizist dann einfach je nach Nasenspitze entscheiden.
Die anderen Punkte in der Neuregelung sind genau so schwammig aus ähnlichen Gründen.

Und wieso brauch man zum Wandern ein Einhandmesser?
Da BRAUCHST du vielleicht nur Schuhe. Alles andere ist eh Definitionssache.
Mal abgesehen davon dass es auch ein normales Victorinox tut wenns ans Apfelschälen geht.
(Nur damit wir uns Verstehen, ich seh das ja genau so wie du. Das Verbot ist lächerlich.
Jedenfalls außerhalb von Discobezirken, Fußballstadien und Großveranstaltungen vielleicht.)

#30 Gast_weltenbummler

Gast_weltenbummler

Geschrieben 23. Mai 2010 - 11:52

Naja in Bezug auf Einhandmesser ist eigentlich nichts unklar im WaffG. Das einzige was nicht genau definiert wurde sind die von dir genannten "legal reasons" wie Sport, Brauchtumspflege etc. Aber soweit ich weiß steht nicht im Text das man ein Einhandmesser nur verwenden darf, wenn ein anderes den gleichen Zweck erfüllen würde- man ist also frei in der Wahl seines "Werkzeugs"/Messers.
Aber an sich gibt es kein Verbot Einhandmesser zu kaufen oder zu besitzen und zu transportieren.

Um mal ein Argument zu bringen für das Verhalten der Polizisten- Messer sind nicht deren einzige Beschäftigung, die haben wesentlich mehr zu tun und auch anderes im Kopf. An sich kann man es jemandem nicht verübeln im Job einen Fehler zu machen (wer macht das nicht)? Klar ists ärgerlich für den, den es trifft.




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