Zum Inhalt wechseln


Foto
- - - - -

Jagdpächter und Forstwirte


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
33 Antworten in diesem Thema

#31 Gast_reefgear

Gast_reefgear

Geschrieben 27. August 2010 - 11:50

Eben. Das zeigt mal wieder die "Praxisnähe" :D

#32 cyba3r

cyba3r
  • 3 Beiträge

Geschrieben 04. September 2010 - 09:06

Bist du dir da sicher bzw. hast du dafür auch eine Quelle? Soweit ich weiß, muss ein Hund im Wald grundsätzlich angeleint sein.


Genau das ist der Punkt: "Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde." Auf Wegen im Wald darf der Hund frei laufen, solange er unter der Kontrolle seines Führers ist. Ein Hund der gerade einem Jogger zu Höchstleistungen verhilft, ist wahrscheinlich nicht mehr unter Kontrolle ;-)


Dies gilt NICHT IN PARKS, dort greift das Stadtrecht, so unser Förster während meiner Ausbildung. Städte könnten das auch freigeben, machen es aber in der Regel nicht.

Wie gesagt, Jäger, Waldbauern und auch Landwirte würden gerne die Zugänge zu Wald und Flur verbieten, können die aber nicht :-)

In meinem Revier reagiere ich nur allergisch auf wildernde Hunde, würde aber trotzdem nicht schießen sondern eher das Gespräch zum Halter suchen....

#33 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

  • 3.888 Beiträge
  • WohnortKerpen, Rheinland
  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 04. September 2010 - 12:03

Auf Wegen im Wald darf der Hund frei laufen, solange er unter der Kontrolle seines Führers ist.


Das stimmt so leider nicht. Fakt ist, man kann in Deutschland keine pauschale Aussage zu diesem Thema machen. Was der Hund im Wald darf oder nicht darf ist abhängig vom jeweiligen Landeswaldgesetz. Ein paar Beispiele:

Waldgesetz BW
Hier findet sich nur eine einzige Aussage zum Umgang mit Hunden und sie betrifft nicht einmal den Wald direkt. Im Prinzip kann man also ohne Leine mit seinem Hund quer durch den Wald laufen.

8. Erholungseinrichtungen im Wald mißbräuchlich benutzt oder verunreinigt oder im Bereich von Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen und Wassertretanlagen Hunde frei laufen läßt,


Landesforstgesetz NRW
Dieses wurde ja schon angesprochen. Hier kann man den Hund auf Wegen frei laufen lassen, außerhalb von Pfaden muss er aber angeleint sein. Die Aussage, daß sich der Hund "unter Kontrolle" befinden muss gibt es nicht.

Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden;


Wald und Landschaftsordnung Niedersachsen
Hier gibt es eine zeitlich begrenzte Leinenpflicht. Es ist also egal ob man auf den Wegen oder mitten im Wald ist, Hauptsache der Hund ist zu bestimmten Zeiten angeleint.

(1) In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet,
1. dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde
2. in der Zeit vom 1.April bis zum 15.Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit), an der Leine geführt werden


Waldgesetz Brandenburg
Hier herrscht, wie in Berlin, Schleswih-Holstein und MeckPom eine generelle Anleinpflicht für Hunde, wobei es völlig unerheblich ist, wo sich der Hund gerade befindet.

(8) Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden


Man sollte sich als Hundehalter also immer vorher über die entsprechenden Gesetze informieren. Verstößt man gegen die Anleinpflicht mancher Länder, so ist dies eine Ordnungwidrigkeit, solange nichts weiter passiert. Wenn der Hund streunt oder wildert ist dies natürlich wieder etwas anderes.

#34 cyba3r

cyba3r
  • 3 Beiträge

Geschrieben 08. September 2010 - 12:21

Das stimmt so leider nicht. Fakt ist, man kann in Deutschland keine pauschale Aussage zu diesem Thema machen. Was der Hund im Wald darf oder nicht darf ist abhängig vom jeweiligen Landeswaldgesetz. Ein paar Beispiele:


Das stimmt natürlich, ich bin immer von NRW ausgegangen, sorry. Habe dort meine Prüfung gemacht, lebe dort und auch mein Revier ist hier. Also meine Aussagen beziehen sich rein auf NRW und ausserhalb von Naturschutzgebieten..




Besucher die dieses Thema lesen: 0

Mitglieder: 0, Gäste: 0, unsichtbare Mitglieder: 0