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Rechtliche Beurteilung von Multitools


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74 Antworten in diesem Thema

#71 maku

maku
  • 981 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 16. November 2012 - 14:00

Ich möchte hier nun (hoffentlich) Klarheit und Transparenz schaffen. Es hießt:

"Der Begriff des Einhandmessers ist weit auszulegen. (...) Im Zuge dieser weiten Auslegung müssen konsequenterweise auch Gegenstände wie Teppichmesser und Multifunktionswerkzeuge zu den Einhandmessern gezählt werden, soweit sie über eine Klinge verfügen, die mit einer Hand aufgeklappt und festgestellt werden kann." Quelle: Gade/Stoppa, WaffG Waffengesetz Kommentar

Das ist also das "Aus" für das Führen des LM Wave, Vic Rescue Tools sowie anderer Multitools mit feststellbaren Einhandklingen. Es sei denn, jemand möchte behaupten, dass Multifunktionswerkzeuge nicht zu den Multitools zählen ;-)

Zur Erinnerung:
Ein Einhandmesser muss über eine Öffnungshilfe verfügen. Es kann ein Daumenpin, Daumenloch oder ein Flipper sein. Sind diese Hilfen unbrauchbar gemacht worden (Pin bzw. Flipper entfernt, Loch zugeschweißt :D ), so ist es kein Einhandmesser mehr! Quelle wie oben.

Bearbeitet von maku, 16. November 2012 - 14:01.


#72 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

  • 3.888 Beiträge
  • WohnortKerpen, Rheinland
  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 16. November 2012 - 14:22

Das ist also das "Aus" für das Führen des LM Wave, Vic Rescue Tools sowie anderer Multitools mit feststellbaren Einhandklingen.


Das ist so nicht richtig. Bei dem von dir zitierten Text handelt es sich um einen Kommentar zu einem Gesetz. Solche Kommentare geben lediglich die Sichtweite bestimmter Juristen auf die Auslegung des Gesetzes wieder. Richter können sich daran orientieren, sie müssen es aber nicht. Gerade was das Waffenrecht angeht hat es hier schon mehrere Fälle gegeben, bei denen das nicht so war.

Darüber hinaus werden solche Kommentare lediglich von Richtern in konkreten Fällen herangezogen. Bei Ordnungswidrigkeiten rund um den §42a hat man es aber zunächst einmal mit einem Polizisten vor Ort zu tun. Und diese nutzen die Kommentare nicht und es ist auch nicht ihre Aufgabe Gesetze zu interpretieren. Erst wenn man gegen die Ordnungswidrigkeit Widerspruch einlegt, befasst sich konkret ein Richter mit dem Fall.

#73 maku

maku
  • 981 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 16. November 2012 - 15:48

In der ersten Zeile schrieb ich auch "hoffentlich". Außerdem deckt sich der Inhalt des Kommentars mit den Infos auf dem Plakat, den du mal verlinkt hast. Dort werden Multitools wie "Leatherman" zu den dem Führungsverbot unterstellten Gegenständen gezählt, wenn sie über eine Einhandklinge verfügen. Es kann natürlich sein, dass die Autoren des Plakats sich der gleichen Quelle bedienten wie ich - aber für mich ist das schon verbindlich.

Ich habe noch in zwei weiteren Threads gepostet, was deiner Aufmerksamkeit nicht entgangen sein dürfte. Da ist auch irgendwo die Rede von Bruch der Systematik im WaffG, da auch solche Messer (Gegenstände) vom Führungsverbot erfasst werden, die im WaffG nicht als Waffe einzustufen sind.

Eine ganz schöne Verwirrung...

Bearbeitet von maku, 16. November 2012 - 15:49.


#74 Arthur

Arthur

    Odoo.tv Gründer

  • 3.888 Beiträge
  • WohnortKerpen, Rheinland
  • Sport:Survival, Wandern

Geschrieben 16. November 2012 - 18:16

aber für mich ist das schon verbindlich.

Ich habe noch in zwei weiteren Threads gepostet, was deiner Aufmerksamkeit nicht entgangen sein dürfte. Da ist auch irgendwo die Rede von Bruch der Systematik im WaffG, da auch solche Messer (Gegenstände) vom Führungsverbot erfasst werden, die im WaffG nicht als Waffe einzustufen sind.


In wie weit man diese Kommentare für sich selbst als verbindlich betrachtet, kann ja jeder für sich entscheiden. Tatsächlich rechtlich verbindlich sind sie allerdings nicht.

Wie ich bereits sagte geben sie lediglich die Meinung eines Juristen wieder. Zu vielen Gesetzen gibt es daher auch oft mehrere, teilweise unterschiedliche Kommentierungen. Das liegt zum einen daran, daß Lobbygruppen sich Kommentare nach ihren Interessen schreiben lassen. Zum anderen definieren sich Juristen auch teilweise über ihre Veröffentlichungen und da ist es immer gut, wenn man sich von anderen abhebt. Darüber hinaus gibt es dann zu Kommentierungen auch wieder jede Menge Publikationen im Netz oder in Zeitschriften von anderen Juristen, die dann einen Kommentar zum Kommentar abgeben. Außerdem werden alle Nase lang dann auch noch Urteile von Richtern durch andere Juristen kommentiert. Das ganze ist eine Welt für sich. ^^

Ich kann verstehen, daß du mit der von dir gefundenen Kommentierung von Gunther Gade und Edgar Stoppa glaubst, nun der Weisheit letzter Schluss in Händen zu halten. Das ist aber sicherlich nicht so, denn den Kommantaren fehlt eben das Entscheidende: die Rechtssicherheit. Daher sollte man nie den Fehler machen sich auf so eine Kommentierung zu verlassen. Gültig ist allein das Gesetz. Die Kommentierung dient allein Richtern zu einer besseren Urteilsfindung. Dem Messerutzer bringen sie leider gar nichts, denn berufen kann man sich darauf eben nicht.

Was meine Aufmerksamkeit angeht, so muss ich dir ehrlich gestehen, daß ich nicht immer jedem Beitrag in den Topics folge. Daher habe ich auch die anderen Posts nur so am Rande mitbekommen.

Den Bruch in der Systematik sehe ich ehrlich gesagt nicht. Wenn man davon ausgeht, daß Werkzeuge unter den §42a fallen, dann ist da sicherlich ein Bruch vorhanden. Wenn aber umgekehrt der Gesetzgeber nie einen Bruch haben wollte, dann fallen auch Werkzeuge nicht unter das Waffengesetz. Dies ist meines Erachtens der Fall, wie ich dies ja auch bereits in meinem Beitrag im Thema "Einhandmesser ohne Daumenpin" deutlich gemacht habe.

#75 maku

maku
  • 981 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 16. November 2012 - 21:01

Der Weisheit letzter Schluss sind diese Kommentare mit Sicherheit nicht. Ich bin daher auch vorsichtig bei meinen Formulierungen und benutze öfter den Konjunktiv, ein Zusatzwort wie das "hoffentlich" oder deute auch meine Zweifel an. Sicherlich kann an sich auf keines der Kommentare wirklich rechtsverbindlich berufen - weder bei dem Uniformierten (da sowieso lieber nicht ^^ ) noch vor Gericht. Es ist aber eine sehr gute Verhandlungsbasis gegeben und eine ebenfalls sehr gute Orientierungshilfe.

Den Teil, der das Einhandmesser definiert halte ich z.B. für sehr glaubwürdig und gar rechtlich verbindlich. Es handelt sich doch um eine rein sachliche Definition. Ob diese aus dem intuitiven Bauch der Autoren entstand? Mein Bauchgefühl sagt hier ein klares nein. Eine Deutung der Rechtslage ist aber bei Weitem etwas anderes als eine sachliche Definition ihrer "Akteure": Mörder ist, wer ein Mord begeht, Mord ist...

Die Tatsache, dass der juristisch interessierte Laie einfach dazu verleitet wird, den Inhalten der Kommentare zu glauben, liegt auch in ihrem Indikativ begründet. Die Autoren verwenden eigentlich nie den Konjunktiv. Dieser geht vielmehr aus dem gesamten Kontext eines Abschnittes hervor. Es ist aber auch an einigen Stellen erkennbar, dass die Kommentare einen Raum zur Interpretation eröffnen, wie das kommentierte Objekt selbst. Ist das nicht ein Lächeln wert? :)

Bearbeitet von maku, 16. November 2012 - 21:20.





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