Uniden EZI33XLT Funkscanner
#1
Geschrieben 01. Oktober 2012 - 08:39
http://www.odoo.tv/U...nner.825.0.html
#2
Geschrieben 01. Oktober 2012 - 18:47
Tolles Video und danke fürs zeigen!
#3
Geschrieben 02. Oktober 2012 - 00:26
Was zum spielen! Ich liebe solche Sachen. Nur investiere ich jetzt 55 Euro in etwas das unter Umständen schon bald wieder in einer Schublade verschwindet. Tut es das oder bringt das Teil doch Langzeitspass!? hm... Ich muss darüber nachdenken!
Tolles Video und danke fürs zeigen!
OT: Du kannst immerhin die Funkverbindung beim Drive-Thru einer bekannten Fastfoodkette abhören, wenn das mal kein Grund ist...
Sonst aber wieder ein toller Film über einen interessanten Ausrüstungsgegenstand!
#4
Geschrieben 02. Oktober 2012 - 08:41
OT: Du kannst immerhin die Funkverbindung beim Drive-Thru einer bekannten Fastfoodkette abhören, wenn das mal kein Grund ist...
Schwingt da etwa unterschwellige Kritik mit? Ich hatte ja schon eine Reihe von Anwendungsmöglichkeiten im Film genannt. Nicht alles aber kann ich im Film sagen, denn so manches ist auch nicht erlaubt. Daher vielleicht hier mal eine kurze Auflistung.
EMG: 84 bis 87 Mhz
Hier liegt das 4 Meter Band, auf dem man Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW hören kann. Dies ist allerdings in Deutschland nur denjenigen erlaubt, für die diese Aussendungen auch bestimmt sind. Sprich Polizisten dürfen Polizeifunk hören, alle anderen nicht (das ist zum Beispiel in den USA anders). Im Katastrophenfall finde ich diesen Bereich allerdings sehr sinnvoll, da man hier am schnellsten die wichtigsten Informationen bekommt. Daher finde ich einen Scanner auch interessant zum Beispiel für einen Bail Out Bag. Und wenn es ums Überleben geht, dann interessiert mich auch die rechtliche Situation nicht. Getreu dem alten Motto: Better judged by 12 than carried by 6.
FRN
Die sechs Freenet Frequenzen. Ok, Freenet gibt es nur in Deutschland und es hat sich auch nie so richtig durchgesetzt. Geräte zu teuer, Reichweite zu gering. Aufgrund der noch recht niedrigen Frequenz im vergleich zu PMR aber besser in urbaner Umgebung einsetzbar. In Städten eventuell ganz interessant, sonst also eher nicht.
PMR
Hier werden die 8 Frequenzen des PMR Funks gescannt. PMR ist aktuell der de facto Standard für frei nutzbare Funkgeräte. Anwendungsmöglichkeiten gibt es also viele. Etwa wenn man im Basislager sitzt und hören möchte, was die Gruppen draußen so machen. Oder aber wenn man einfach mal hören möchte, was so um einen herum los ist, denn aufgrund der Reichweite von 5km ist das sehr lokal.
MRN: 156 bis 162 Mhz
Der Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle. In der Schifffahrt hat er aktuell eine hohe Bedeutung und nahezu der gesamte küstennahe Seefunk wird hierüber abgewickelt. Außerdem ist jeder Schiffsführer verpflichtet dauerhaft den Kanal 70 abzuhören. Daher ist hier ein Handscanner auf jeden Fall ein nützliches Backup Gerät. Wer darüber hinaus mit Kanu oder Kajak küstennah unterwegs ist, der kann hier wichtige Infos (Wetter, Seegang, etc.) bekommen. Reichweite etwa 50km (also auch noch an Land gut zu empfangen).
V-LO: 78 bis 84 Mhz
Hier ist in Deutschland nicht allzuviel los. Vor allem die Bundesbahn und einige Nahverkehrsbetriebe nutzen diese Bereiche.
FM: 87 bis 107 Mhz
Der gesamte UKW Rundfunk auf der gesamten Welt spielt sich hier ab. Um das zu hören ist mit Wide FM (WFM) eine andere Modulationsart nötig als die normale FM. Das haben meist nur teure Scanner und daher ist das ein echter Pluspunkt für den kleinen Uniden.
AIR: 108 bis 137 Mhz
Hier liegen im wesentlichen die gesamten Flugfunk Frequenzen. Auch hier gilt, daß ein Abhören nur denjenigen erlaubt ist, für die solche Aussendungen auch gedacht sind. Allerdings wird das reine Hören beim Flugfunk kaum verfolgt. Interessant sind hier auf jeden Fall die VOLMET Frequenzen, auf denen halbstündlich aktualisiert das Wetter an den Flughäfen ausgesendet wird. Was der Tower mit dem Flugzeug, das gerade über einem fliegt quasselt, ist dagegen nur für Planespotter & Co. interessant.
V-HI: 137 bis 174 Mhz
Hier gibt es recht viel interessantes zu hören. Das alles auzuzählen würde den Rahmen sprengen. Nur mal ein paar Beispiele: 2 Meter Amateurfunkband, Taxifunk, Boxenfunk, DLRG, Wanzen, Bundesbahn, BOS 2m Band (abhören verboten!), usw...
UHF: 406 bis 512 Mhz
Hier gilt das selbe wie für V-HI. Ein paar Beispiele: US Armee, LPD Funkgeräte, Amateurfunk 70cm, MCDonalds , Zugfunk, BOS 70cm (abhören verboten!), Betriebsfunk, usw.
Es fehlt natürlich auch eine ganze Menge. Der gesamte Lang-, Mittel- und Kurzwellenbereich etwa. Oder auch so Sachen wie CB Funk oder (sehr nützlich ) der Forstfunk im 4m Band. Funkscanner, die so etwas können, kosten aber schnell 200 Euro aufwärts. Daher ist das zu verkraften.
#5
Geschrieben 02. Oktober 2012 - 11:18
Schwingt da etwa unterschwellige Kritik mit?
Überhaupt nicht. Ich habe das Video gestern Nacht schon leicht übermüdet gesehen und wäre nie im Leben auf die Idee gekommen, dass man damit auch solche Frequenzen mithören kann. Bin vor Lachen fast vom Stuhl gefallen. Die Idee fand ich aber nicht schlecht, muss ich mir merken, falls mir mal langweilig werden sollte...
Gerne mehr von so leicht "abstrusen" Ideen
#6
Geschrieben 02. Oktober 2012 - 11:41
#7
Geschrieben 02. Oktober 2012 - 12:21
Alles klar Arthur jetzt hast du es geschaft, nach der Arbeit wird ein Scanner bestellt. Mal checken was das 92€ Model kann vielleicht lohnt sich das Upgrade.
Ich will auch so ein Ding. Sag mal für welches Modell du dich am Ende entschieden hast.
M.
#8
Geschrieben 02. Oktober 2012 - 13:56
#9
Geschrieben 02. Oktober 2012 - 18:38
Die rechtliche Seite der Scannernutzung ist jedoch leider nicht ganz ohne, was Du auch bereits angesprochen hast. Eins ist klar, der Besitz ist nicht verboten. Beim Einsatz sei jedoch zur Verdeutlichung nochmals auf das Telekommunikationgesetz. (TKG) verwiesen, insbesondere den §89 verwiesen. Dort heißt es:
§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
Demnach ist das Abhören der sogenannten BOS - der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - untersagt. BOS sind z.B. die Polizei, Feuerwehr, THW und andere Dienste. BOS-Funk ist ein nichtöffentlicher mobiler UKW-Landfunkdienst (nömL). Gem. TKG können entsprechende Verstöße sogar nach dem Strafgesetzbuch geahndet werden. Verstöße beginnen übrigens nicht nur erst beim eigentlichen Abhören. Es reicht bereits, dass die entsprechenden Frequenzen, z.B. der örtlichen Leitstelle, programmiert oder eingestellt sind. Auch das Abhören des Flugfunks ist nicht für Jedermann erlaubt, da dafür grundsätzlich erst einmal ein entsprechendes Flugfunkzeugnis erforderlich ist.
Bei einer Polizeikontrolle sollte man sich nicht unbedingt mit einem Scanner erwischen lassen. Wenn doch kann es durchaus sein, dass einige unangenehme Fragen gestellt werden, im schlimmsten Fall kommt es zu einer Beschlagnahme. Ja, natürlich kann es manchmal interessant sein, wo die Herren in grün oder blau gerade unterwegs sind ...
Ein Scanner kann richtig Spaß machen.
Gruß
Funker
#10
Geschrieben 02. Oktober 2012 - 19:46
Zudem wird langfristig auch immer mehr das Abhören von Polizei- und Rettungsfrequenzen wegfallen wenn weiter auf verschlüsselten Digitalfunk gesetzt wird.
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