Fühlt ein Angreifer sich durch die Notwehr des Angegriffenen provoziert, wird die Sachlage ganz anders.
Zb. Im Strassenverker fühlt sich ein Autofahrer genötigt. Es folgt eine "nette" verbale Attacke von Fahrersitz zu Fahrersitz.. Die beiden stellen ihr Fahrzeug am Strassenrand ab, um ihre Meinung besser zu artikulieren.
Es folgt, da verbal nichts bringt, leichtes drohen, gefolgt von schubsen, wobei der geschubste stolbert, und zu Boden geht. Nachdem der so gestolperte sich wieder aufraft, und nun angst vor weiters geschubste hat, zieht er sein Pohl Force Bravo 1 Outdoor 2 (legal) aus seiner Tasche , und hält es aufgeklappt dem Schupser vor dem Bauch.
Der nun mit einer tötlichen Waffe bedrohte, kann nun endlich sein Pfefferspray TW 1000 Super-Gigant (legal), was er immer am Gürtel trägt (dank Clip eigenbau) einsetzen.
Und die volle Ladung von 400ml geht auf Gesicht, Brust und Hände des messerschwingenen Angreifers.
Nun gut.
Der nun so unter Pfeffer gesetzte sieht nur noch einen Ausweg da er angst hat nun mit der leeren Pfefferspray TW 1000 Super-Gigant Stahlflasche einen Scheitel zuerhalten., er sticht zu.
Der Sprayer sieht seinerseits die Klinge auf sich zukommen, und sieht nun da die Pfefferspray TW 1000 Super-Gigant leer ist, nur noch eine Chance sein Leben zuretten, und zieht dem Angreifer einen Scheitel, mit der leeren Pfefferspray TW 1000 Super-Gigant Flasche.
Da beide "verhältnismäßig" reagiert haben erhalten sie als Belonung 1 Jahr auf bewährung.
Bearbeitet von sw686, 10. Februar 2013 - 15:30.