Verletzter ist wach, orientiert und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte
Hier sehe ich ein Angebot ("ich habe hier Ibuprofen, wenn du magst, kann ich dir 800 mg geben, die habe ich mir vor der Tour aus der Apotheke geholt, das Lindert den Schmerz") völlig problemlos - der Verletzte entscheidet sich bewusst für oder gegen die Einnahme.
Allerdings hätte ich Bauchschmerzen, ihm speziellere, Verschreibungspflichtige Medikamente anzubieten ("vor einem Jahr hatte ich die Beinfraktur, da hat mir mein Arzt Tilidin/Naloxon 100/8 verschrieben, davon habe ich noch welche über - wenn Du magst"), denn hier ist die Verschreibung im Vorfeld für eine bestimmte Person erfolgt, die die Medikamente nicht weitergeben soll.
Auch kein Problem sehe ich mit der Assistenz bei der Einnahme einer Bedarfsmedikation, sofern es sich um das Medikament des Betroffenen selbst handelt (das hier angesprochene Zeigen auf die Tasche mit dem Asthmaspray), zumal hier der Patient ja auch wach ist und den Wunsch konkret äußert. Ahnliches gilt, wenn eine Bedarfsmedikation für eine bestimmte Situation verschrieben worden ist, die durch Dritte angewendet werden muss, weil der Betroffene dieses nicht mehr selbst kann (typische Beispiele sind hier der Adrenalin-Pen bei allerg. REaktionen, Benzodiazepine zur Unterbrechung eines Krampfanfalles, Glucagon-Spritze bei Unterzuckerung), allerdings sind das Situationen, die im Vorfeld durchgesprochen werden müssen und was man auch im Vorfeld erklärt bekommen haben muss (dieses ist oft in den hier verlinkten Schriftstücken beschrieben - kommt ja gerade in Schulen, Heimen ect. auch vor, dass Kinder mit chron. Krankheiten von Lehrern erstversorgt werden müssen). Ohne ein vorheriges Gespräch wird man auch kaum danach suchen und auch nicht wissen, wie das Medikament anzuwenden ist.
Tricky wird die Situation bei bewusstlosen Patienten - aber hier hat der normale Ersthelfer ja keine Medikamente, die unmittelbar zur Anwendung gebraucht werden können. Die Diskussion entstammt ja aus der Reiseapotheke - bei den hier vorgestellten Packs findet sich ja eigentlich nie ein Medikament, was hierzu geeignet wäre.
Sollte aus anderen Gründen doch mal was da sein (z.B. für eine Expedition ect), besteht ja i.d.R. auch Konsens darüber, wie in solchen Fällen zu handeln ist.
Ansonsten gibt es immer noch den http://www.gesetze-i.../stgb/__34.html - hierauf bezieht sich beispielsweise auch die "Notkompetenz" von Rettungsdienstpersonal, die zwar auch keine Medikamente geben dürfen, jedoch in Abwägung für das höhere Rechtsgut "Gesundheit" gegen das Behandlungsverbot verstoßen können und dann so doch straffrei Medikamente geben. So etwas könnte man bei Lebensrettenden Medikamenten auch durchaus für andere Situationen außerhalb des Rettungsdienstes konstruieren.
Ich habe keine Erfahrung mit Asthma, habe aber beim kürzlich gemachten Erste-Hilfe Lehrgang erfahren, wo genau das angesprochen wurde, dass ein Astmatiker das Spray aktv nehmen muß. Ist er also nicht in der Lage es selber zu nehmen, dann ist es Wirkungslos. (Aussage von Mutter eines Asthmatkers)
Ja, das bezieht sich auf die Anwendung des Sprays, damit dieses an den Wirkort gelangt, muss es nach tiefer Ausatmung bei tiefer Einatmung eingesprüht werden, setzt koordination von Sprühen und Atmen, sowie einen dichten Abschluss der Lippen am Mundstück des Gerätes voraus. Beim Bewusstlosen geht das nicht, selbst bei panischen Menschen im Anfall eine große Herausforderung - eine Alternative zum Spray wäre in diesen Fall ein Verneblersystem bestehend aus Verneblerkammer, Maske und Druckquelle wie Sauerstoffflasche oder Kompressor, was das Medikament über einen längeren Zeitraum dem Atemstrom beimischt. Hat man allerdings nicht mal eben im EDC.
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