Nachdem ich mich ein wenig schlau gemacht hatte, rief ich vor ca. 2 Wo. erneut beim Zollamt an - man vertröstete mich aber mehrmals, daß der sachverständige Polizeibeamte (wg. "Amtshilfe") noch in Urlaub sei etc.
Letzte Woche rief ich dann etwas genervt an und diskutierte das Thema mit dem Zollbeamten erneut. Da das T2 nicht über eine Sicherung verfügt, so er, welche verhindert, daß man das Messer mit Schwung aus dem Handgelenk öffnen kann, müsse man es evtl. als Fallmesser und daher also als verboten ansehen. Ich hab dann etwas dagegengehalten und auch nachgefragt, ob es da keine Refernz gäbe. Er meinte darauf, es hätte hier bisher einen Fall gegeben, in dem das Messer allerdings ausgehändigt wurde. Nach ein wenig mehr hin und her sagte er dann plötzlich auch für mich etwas überraschend, daß ich es am Montag, also heute, abholen könne.
Also hin - 19% draufbezahlt - jetzt habe ich es. Wunderschönes Messer und zum Glück ist es so unkompliziert ausgegangen. Eine abschließbare Kassette hatte ich mir extra vorher gekauft und mitgebracht. Die war dann aber nicht mal mehr nötig - er hat mir das Messer im Pappschächtelchen in die Hand gedrückt und gemeint, daß es so reicht...
Die Vernuft obsiegt...
Bearbeitet von sejlännr, 04. Mai 2009 - 23:43.