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Einhandmesser von Polizist als verbotenes Messer konfesziert


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70 Antworten in diesem Thema

#51 Gast_Nummer7

Gast_Nummer7

Geschrieben 22. Juni 2010 - 12:16

ja, ein heikles thema und sehr ausbau- und interpretationsfähig:yield::D

#52 Draussen

Draussen
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Geschrieben 22. Juni 2010 - 12:57

Ich will auch mal meinen Senf dazu abgeben.

Ich selbst halte von solchen Verboten garnichts, denn für mich stellen sie immer eine Pauschalbestrafung des braven Mannes da. Nach meiner Rechtsauffassung und meinem Verständnis der Welt, muss es reichen, dass es verboten ist, andere Menschen in ihrer Gesundheit zu gefährden, zu verletzen oder gar zu töten. Es ist demnach völlig unnötig, die Mittel, welche in irgendeiner Weise dazu geeignet wären auch noch zu verbieten. Sprich die Messer.

Gut, verboten ist nun nur das "grundlose" Führen in der Öffentlichkeit. Oder anders ausgedrückt, das Führen ohne eine entsprechende Notwendigkeit.

Wie ist dieses Verbot nun zustande gekommen?

Es gab einige Amokläufe in Deutschland. Bei keinem wurde eins der zur Rede stehenden Messer verwendet. Lediglich in Berlin gab es mal einen messerstechenden Amoktäter, der führte allerdings ein Messer, wie es Oma zu Apfelschälen benutzt.

Die Berichterstattung rund um diese Amokläufe hat jedoch auch die allgemeine Jugend- und Straßenkriminalität in die Öffentlichkeit gerissen. Sprich die vielen Fälle in denen Raubtaten unter Andruhung von Gewalt mittels Messern begangen wurden. Auch viele Kneipen- und Discoschlägereien sind in Messerstechereien gemündet.

Dauerhaftes mediales Interesse ruft regelmäßig politischen Zugzwang hervor. Was also tun, die Waffengesetze verschäften, wie immer. Nur was soll man noch verschärfen? Die Sportschützen können kaum noch atmen und sehen sich bald einem größeren Vorschriftenwust gegenüber, als ein Steuerfachgehilfe im ersten Ausbildungsjahr. Also schaut man mal nach den Messern.

Einige Messer waren bereits verbotene Gegenstände, einige hatten eine Altersbeschränkung. Also was weiter tun? Richtig, eine äußerst schwammige Vorschrift erlassen, die das Führen von Einhandmessern (einhändig öffnen, selbständig arretieren) und festehenden Messern mit über 12cm Klingenlänge an einen bestimmten begründbaren Zweck bindet.

Was genau hat das nun zur Folge?

Garnichts! Zumindest nichts für den eingangs erwähnten braven Mann, denn der wird von der Polizei nicht einfach mal auf der Straße so durchsucht, auch nicht sein Auto und mal ganz ehrlich, wer an seinem Gürtel mit einem Messer von den Ausmaßen eines Kavaleriesäbels durch die belebte Innenstadt latscht, hat nicht mehr alle Latten am Zaun.

Sinn dieses Gesetzes ist es vielmehr, der Polizei ein Mittel an die Hand zu geben, bestimmten Menschen in bestimmten Situationen ihr Messer wegzunehmen und sie dann auch zu bestrafen. Welche Menschen sind das nun? Ganz einfach, jugendliche und heranwachsende Straftäter, die an der Hausecke rumlungern und eh nur Blödsinn machen, wenn die sich an einem Kriminalitätsbelasteten Ort aufhalten, können sie durchsucht werden, sofern sie in die entsprechende Ziegruppe falle. Dabei werden dann eben die genannten Messer aufgefunden beschlagnahmt und der Bußgeldbescheid in Höhe von etwas 500€ flattert ins Haus. Das Gleiche gilt für alle anderen Leute, die auf diese Weise in den Fokus des polizeilichen Interesses Geraten. Drogendealer in Parks oder im öffentlichen Nahverkehrsnetz, Zuhälter beim Ablaufen ihrer "Schäflein", Outlawbiker bei ihrer Abendlichen Rundfahrt in der Nähe des "gegnerischen" Clubhauses usw. usw.

Früher konnte man diesen Menschen schon ihre Messer und sonstigen waffenähnlichen Gegenstände nach den Bestimmungen der jeweiligen Gefahrenabwehrgesetzen wegnehmen, sie mussten dann jedoch am nächsten Tag wieder ausgehändigt werden. Nun sind sie, also die enrtsprechenden Messer, dauerhaft weg.

Das diese Vorschrift natürlich in sofern unlogisch ist, als dass ein 8cm (klinge)-Einhandfolder unter diese Bestimmung fällt, aber ein 10cm (klinge)-Kampfmesser, feststehend nicht, ist eine andere Sache.

Fazit für uns hier?

Messer im Auto (wie auch als Fußgänger)...nein das ist ein Rettungstool. Scheibe einschlagen, Gurt aufschneiden und mit der Klinge die Umverpackung des Verbandskasten entfernen.

Großes Messer im Wald...nein, das ist ein Campingwerkzeug. Zeltheringe in den harten Boden schlagen, Latriene ausheben, Unterholz entfernen, für eine glatte Zeltaufbaufläche.

Genauso ist es auch angedacht. Wird euch, als Ottonormalmenschen doch mal ein Messer aus mir jetzt nicht nachvollziehbaren Gründen weggenommen, legt halt Widerspruch ein und geht in den Rechtsstreit. Wie gesagt, diese Ordnungswidrigkiet ist nicht gerade billig.

Abschließend möchte ich noch auf ein hinweisen, Vorschriften die es schon seit Jahr und Tag gibt, an die aber nie jemand denkt.

Jegliche Messer sind verboten bei

Diskobesuchen
Kinobesuchen
Kirmesbesuchen
Demonstrationen unter freiem Himmel in geschlossenen Räumen

weiterhin sind sie durch Hausordnung in vielen Museen, öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Eine Zuwiderhandlung stellt einen hausfriedensbruch dar, kann die Polizei auf den Plan rufen und für die Beschlagnahme des Messers und das folgenden Ordnungswidrigkeitenverfahren sorgen.

Was die art des Führens angeht, benutzt einfach mal eueren verstand. Muss das Einhandmesser in der Stadt wirklich aus der Hosentasche lugen? Muss das feststehende Messer in seiner Scheide unbedingt am Gürtel baumeln? Oder kann man beide auch gut in einer Tasche, Rucksack etc verschwinden lassen?

Was dieses Grundgesetzesgeschwafel angeht, ist das hier völlig falsch am Platz. Einzig die vom Grundgesetz festgeschriebene Rechtssicherheit für den Bürger ist durch dieses schwammige Gesetz ein wenig strapaziert. Sich dagegen aufzulehnen könnte aber lediglich dazu führen, dass die zur rede stehenden Messer, wie z.B. in GB gruindsätzlich verboten werden. Das gebe ich nur zu bedenken.

Anmerkung: Auf einige angesprochene Rechtsthemen bin ich nicht in aller Ausführlichkeit eingegenagen, da sie hier nur zur Verwirrung führen würden und auch zu weit gingen.

Rechtschreibprüfung hab ich mir jetzt gesparrt, wer nen Fehler findet, kann ihn wie immer behalten.

#53 Gast_Nummer7

Gast_Nummer7

Geschrieben 22. Juni 2010 - 13:37

jetzt muss ich doch noch was sagen, ich provoziere ja manchmal gern:D
wenn ich so einige begründungen höre die dann total aus dem rahmen fallen, das dann ja jeder mit nem panzer durch die gegend fahren kann ist ja absolut absurd und aus der luft gegriffen.
ich glaube einfach nur, das die menschheit sich so langsam um kopf und kragen redet. der verzweifelte versuch alles und jedem alles gerecht zu werden. und eine absolute sicherheit gibt es nicht. wenn einer scheisse bauen will, dann macht er das. egal wie es mit gesetz und verboten aussieht. und da bin ich einer meinung, wenn einer mit nem sebel durch die gegend rennt, das da irgendwie was locker sitzt.
mir ging es hauptsächlich darum, das ich das gefühl habe, das der kleine bürger immer mehr gedrückt wird. und unser grundgesetz finde ich auch gut. besonders der teil, der freien berufswahl, was ja durch harz4 in meinen augen rechtswidrig ausgehebelt wird.(bitte keine kommentar dazu:tape:);-)
wir sollten doch einfach unser leben leben, den rucksack packen und das machen, was uns spass macht.
jeder hat seine meinung und wenn 100 leute einen kinofilm sehen, sehen 100 leute etwas anderes.
also ich in zukunft stelle dann doch lieber ausrüstungsmaterial in dieses forum als mir den kopf zu zerbrechen.:bang:

#54 Draussen

Draussen
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Geschrieben 22. Juni 2010 - 13:57

das der kleine bürger immer mehr gedrückt wird


Den Eindruck kann man manchmal bekommen, dem ist aber nicht so, bzw. sehe ich das nicht so.

Der "kleine Bürger" ist eben nur ein kleines träges und faules Individuum. Er rennt alle vier Jahre zur Wahl und denkt, damit ist alles getan. Anosnten ergiest er sich in Stammtischhetztiraden, ohne jedes inhaltliche Wissen, aber mit ner Menge Gerüchte aus Zeitung und Fernsehen im Kopf. Kein Schwein macht sich die Mühe mal aktiv etwas zu ändern...ist ja alles soooo schwer...oder glaubt er es nur, weil er im Grunde genommen keine Ahnung hat?

Was soll man denn tun?

Man kann vieles Tun. Erstmal ernsthaft mit dem Thema beschäftigen, dann ernsthaft Gleichgesinnte suchen und nicht die angetrunkenen Abnicker vom Stammtisch. Dann bildet man eine Interessengemeinschaft und legt los. Das Internet gibt unzählige Möglichkeiten zur kostenlosen oder zumindest kostenarmen Meinungsäußerung. Man kann Petitionen unterschrieben lassen und Vereine gründen, man kann sich seine komunalen Politiker ranholen, oder auch die Medien, oder gern auch beides zusammen.

Gemeinsamkeit...wir leben in einer Demokratie und auch wenn einer der Grundsätze der Demokratie der Minderheitenschutz ist, bewirkt eine einzelne Stimme garnichts..aber wenn man sich viele Menschen mit ins Boot holt dann geht das alles auch.

Nur steht eben am Anfang ne Menge Lernen und "schlau machen", aber das ist den meisten Menschen schon zu viel....wozu auch, schließlich war er ja wählen...;-):D

#55 Gast_weltenbummler

Gast_weltenbummler

Geschrieben 22. Juni 2010 - 14:03

Ne das Beispiel ist garnicht aus der Luft gegriffen sondern absolut das gleiche wie ein Messerverbot nur eben auf andere Gegenstände bezogen, das Verbot vom Charakter her ist absolut das gleiche, auch der Gedanke dahinter ist identisch. Gegenstände verbieten bzw. deren Nutzen einzuschränken um die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Ob die Maßnahme sinnvoll ist und zum Erfolg führt ist was anderes. Kurzum irgendwo müssen Grenzen gezogen werden, sonst wäre ALLES erlaubt- wo die Grenzen zu ziehen sind ist sicher Auslegungssache.

"Jegliche Messer sind verboten bei

Diskobesuchen
Kinobesuchen"

Nein, stimmt nicht- zudem hat das NULL mit den Gesetzen zu tun da es sich dabei nicht um öffentliche Veranstaltungen handelt. In diesen Fällen zählt nur das Hausrecht des Betreibers (und die Lösung finde ich seeeehr gut!!). Zudem braucht man auch kein Messer in der Disko! Und Messerkontrollen vor dem Kino habe ich auch noch nie erlebt... also nicht so viele Gedanken machen.

#56 Draussen

Draussen
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Geschrieben 22. Juni 2010 - 14:37

Mir ist schon klar, dass das nichts mit der zur Rede stehenden Gesätzesänderung zu tun hat, ich wollte einfach nur nochmal darauf hinweisen.

Ansonsten sind Kinoveranstaltungen, genauso wie Discos öffentlichen Veranstaltungen vor dem Gesetzt gleichgestellt, da der Besuch dieser Veranstaltungen grundsätzlich jedem offen steht. Und nur weil es keine Kontrollen vor Kinos gibt, heißt das noch lange nicht, dass man dort mithinnehmen kann, was man will.

An den Discos, die ich besuche, wird auch nicht kontrolliert.

Das hat auch nichts mit Gedanken machen zu tun, sondern war ein nett gemeinter Hinweis. Denn aus irgendeinem Grund kann es auch in einem Kino mal zu einem Polizeieinsatz kommen und dann kann man sich hier oder anderswo wieder anhören, dass irgendjemand garnicht versteht, warum er nun Probleme hat.

#57 Arthur

Arthur

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Geschrieben 22. Juni 2010 - 14:57

Ich will auch mal meinen Senf dazu abgeben.


Also es ist eine Menge Senf. Allerdings sind viele Aussagen dabei, die in meinen Augen wohl eher auf Mutmaßungen als auf Fakten (Quellen?) beruhen. Ein paar Beispiele:

  • Die Aussage, Messer würden dauerhaft beschlagnahmt. Die Messer, die unter den §42a fallen, sind ja an sich nicht verboten. Auf welcher Grundlage soll hier also dauerhaft beschlagnahmt werden? Wenn du mit deinem Auto auf einem Forstweg durch den Wald fährst, wird ja auch nicht dein Auto dauerhaft beschlagnahmt.
  • Die Aussage, Messer wären generell verboten bei Disko-, Kino-, Kirmesbesuchen und Demonstrationen. Ich kenne kein Gesetz, welches es verbietet etwa auf der Kirmes ein Taschenmesser dabei zu haben, um sich ein Butterbrot zu schmieren. Quelle wäre hier sehr wünschenswert.
  • Die Aussage, ein Verstoß gegen das Führverbot würde 500 Euro kosten. Hier wäre ich für eine Quelle ebenfalls sehr dankbar. Ich habe leider bei meinen Recherchen nichts dergeleichen gefunden.
  • Die Aussage, daß das Gesetz unlogisch ist. Das ist nur für die, die es nicht verstehen. Ein Einhand Klappmesser kann verborgen geführt werden und ist schnell einsatzbereit. Es setzt die Verteidigunsfähigkeit (einer der wichtigen Aspekte im WaffenG) weit mehr herunter als ein insgesamt 22cm langes Messer mit 10cm festehender Klinge oder ein Messer, daß mit zwei Händen geöffnet werden muss. Darüber hinaus fällt das Klappmesser unter §42a, ein 10cm Kampfmesser nicht, denn es ist eine Waffe und wird damit schon weit vor §42a raussortiert.

Eine Bitte...

Moderationshinweis:
Die Diskussionen um das WaffenG werden schon seit Jahren sehr emotional geführt. "Argumente" sind oft nicht mehr als Stammtischparolen und Mutmaßungen. Auch deswegen habe ich einen sehr nüchternen Beitrag verfaßt, der das WaffenG erläutert und mit Quellen hinterlegt. Dort wird die Sachlage, wie sie sich nunmal derzeit darstellt erläutert.

Mit dem eigentlichen Thema, nämlich daß ein §42a Messer als verbotenes Messer nach §2 fälschlicherweise beschlagnahmt wurde, hat dies alles längst nichts mehr zu tun. Bevor wir uns hier also weiter im Kreis drehen, bitte ich euch zu euren Schlussplädoyers zu kommen, damit wir dann hier auch zu machen können.


#58 Draussen

Draussen
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Geschrieben 22. Juni 2010 - 15:28

Na dann will ich es mal versuchen.

Die Aussage, Messer würden dauerhaft beschlagnahmt.


Grundsätzlich ist das Messer erstmal Tatmittel zur Ordnungswidrigkeit. Um diese zu unterbinden, wird es vor Ort beschlagnahmt. Eine Wiederaushändigung käme nur in den Fällen in Betracht, in denen der Betroffene es grundsätzlich bei seiner Berufsausübung benötigt. Z.B.: ein Jäger, der das Messer zwar bei der Jagd führen darf, aber nunmal mit dem Ding im örtlichen Einkaufszentrum angetroffen wurde. Bei allen anderen, die eben so en Messer nur tragen, weil sie es wollen, aber letzendlich garkeine Notwendigkeit nachweisen können ist es weg. Um bei deinem Beispiel mit dem Auto zu bleiben. Es ist ja nicht der Besitz des autos, welcher ordnungswidrig ist, sondern, das was man damit macht. Schnippelst du beim Campen mit deinem Messer an einem Baum rum, wirst du auch nur für die Owi des "Rumschnippelns" belangt, das Messer kannst du behalten. Es sei denn du sagts sowas wie, "das mache ich gleich wieder", dann wäre auch erstmal das Messer zur Verhinderung der Fortsetzung weg.

Hoffe, das ist halbwegs verständlich ausgedrückt.

Die Aussage, Messer wären generell verboten bei Disko-, Kino-, Kirmesbesuchen und Demonstrationen. Ich kenne kein Gesetz, welches es verbietet etwa auf der Kirmes ein Taschenmesser dabei zu haben, um sich ein Butterbrot zu schmieren. Quelle wäre hier sehr wünschenswert.


Das müsstet ihr bitte für euer Bundesland selbst mal googlen oder nachschlagen, da das regianal geregelt ist. Es wird jedoch in Erweiterung des §42 WaffG i.v.m § 1WaffG gehandhabt. In Erweiterung desshalb, weil auch Gegenstände mit einbezogen werden, die nicht in Anlage 1 zum WaffG gelistet sind.

Die Aussage, ein Verstoß gegen das Führverbot würde 500 Euro kosten.


Das hat der zuständige Sachbearbeiter beim LKA 5 (in Berlin die zusändige Waffenbehörde) angegeben. Dies gilt allerdings auch nur für den erstmaligen Verstoß.

Die Aussage, daß das Gesetz unlogisch ist.


Das unser WaffG auf derartige Dinge besonders achtet ist mir sehr wohl bekannt, aber nun ist ja wohl auch klar, wenn man z.B. das Angebot von z.B. Cold Steel studiert, dort eine Menge hässliche Dinge zu erwerben sind, die hier in Deutschland völlig legal sind.

Darüber hinaus fällt das Klappmesser unter §42a, ein 10cm Kampfmesser nicht, denn es ist eine Waffe und wird damit schon weit vor §42a raussortiert.


Aber nur bestimmte arten von Kampfmessern. Ich meinte damit auch so teile, die als Universalmesser an die Armeen dieser welt ausgegeben werden, ohne die Verbotsbestimmungen des deutschen WaffG zu berühren.

#59 Arthur

Arthur

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Geschrieben 22. Juni 2010 - 16:00

"Hat ein Sachbearbeiter gesagt" und "müßt ihr selber nachschlagen" sind keine vernüftigen Quellen für deine Aussagen... ;-)

Die dauerhafte Beschlagnahmung versucht du zwar logisch zu erklären, aber Quellen gibst du auch hier nicht an. Nach meinem Rechtsempfinden, das natürlich rein subjetiv und nicht juristisch untermauert ist, kann kein Gegenstand dauerhaft! beschlagnahmt werden, den ich ja kaufen und besitzen darf. Was anderes wäre es, wenn es ein verbotenes Messer ist. Klar, daß ist verboten und somit weg. Hier ist aber nicht das Messer an sich verboten, sondern nur das zugriffsbereite Führen (nicht einmal das Führen an sich) in der Öffentlichkeit ohne trifftigen Grund.

Was die Armeemesser angeht, so gibt es im Waffengesetz eine eindeutige Trennung zwischen Messern, die ihrem Wesen nach eine Waffe sind und Messern, die ihrem Wesen nach Werkzeug sind. Ein Armeemesser ist dabei grundsätzlich ein Messer, das seinem Wesen nach eine Waffe ist. Damit gelten für das Messer alle Bestimmungen, die grundsätzlich für eine Waffe gelten. Steht aber glaub ich auch in meinem Messer & Recht Beitrag... ^^

#60 Gast_Nummer7

Gast_Nummer7

Geschrieben 22. Juni 2010 - 16:06

Schlussplädoyer:
Arthur, du hasst recht. schluss damit.
und absolut82 sitzt lachend in der ecke, weil er wieder wußte, wie einfach es war, die leute zu einer diskussion anzuregen:D:D:D
abgesehen davon was auf kabel oder sonst wo in der flimmerkiste läuft ist eh schmuuhh.
ein schlauer lehrer sagte mal zu mir:"denke dran, nachrichten passieren nicht, sie werden gemacht".




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