Messerverbot im neuen Waffengesetz
#41
Geschrieben 23. März 2008 - 07:57
#42
Geschrieben 23. März 2008 - 19:37
Bei Konzerten oder Sportveranstaltungen nehme ich es natürlich nicht mit. Dort wurde aber auch bisher schon kontrolliert.
ANDY
#43
Geschrieben 24. März 2008 - 12:14
D.h.: Jäger, Angler, Köche, etc.
Inwiefern Bckpacking, Pfadfinden, etc. ein "anerkannter Zweck" sind, ist noch zu klären.
#44
Geschrieben 02. April 2008 - 22:56
Habe mich bisher auch nur im Groben mit den neuen Vorschriften auseinandergesetzt. Vor allem, weil wohl noch Änderungen bzw. Konkretisierungen eingefügt werden sollen.
Wie ich mich auch schon hab belehren lassen, handelt es sich bei den beschriebenen Verstößen um Owis. Die Anmerkung, dass man mit einem Messerstecher auf eine Stufe gestellt wird ist also nicht zutreffend.
Bei Straftaten sind Polizeibeamte verpflichtet, diese zu verfolgen, eine Anzeige zu schreiben und das Messer einzuziehen.
Diese Pflicht besteht so bei einer Owi nicht. Die Verfolgung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen, wie z.B. auch bei Verkehrsverstößen. Somit gelten auch die gleichen Handlungsempfehlungen: Ruhig und freundlich bleiben und den Umstand argumentativ erklären.
Wer mit seiner Machete durch die Innenstadt läuft, kann natürlich auf diesen Ermessensspielraum nicht hoffen...
#45
Geschrieben 16. August 2008 - 07:29
Denn wenn euch ein Polizist in der Stadt wegen dem Messer belangen möchte, habt ihr den einfachsten "annerkanten Zweck" und der lautet "Selbstschutz". Da sie ja NOCH kein Gesetz erfunden haben das es verbietet Angst zu haben.
Bearbeitet von Da_Beda, 16. August 2008 - 07:32.
#46
Geschrieben 16. August 2008 - 08:12
Denn wenn euch ein Polizist in der Stadt wegen dem Messer belangen möchte, habt ihr den einfachsten "annerkanten Zweck" und der lautet "Selbstschutz". Da sie ja NOCH kein Gesetz erfunden haben das es verbietet Angst zu haben.
Das Problem ist nur, "Selbstschutz" ist kein Legal Reason. Ein "berechtigtes Interesse" liegt nur vor bei
1. Berufsausübung
2. Brauchtumspflege
3. Sport
4. allgemein anerkannter Zweck (unter diesen Punkt fällt Jagen, Angeln, Wandern, etc.)
Der "Selbstschutz" ist ja genau der Punkt, der mit dem neuen Gesetzt verhindern werden soll. Es soll eben keiner mehr mit dem Messer in City rumrennen und wenn er auf eine andere Gang trifft das Messer mal schnell zum Selbstschutz einsetzen.
Darüber hinaus verbietet dir das Gesetz nicht Angst zu haben... im Gegenteil, so ganz ohne Messer fördert es sicher die Angst bei dem ein oder anderen...
#47
Geschrieben 16. August 2008 - 10:56
Schließlich wurden im "neuen Waffengesetz" nicht nur die Bestimmungen für das Führen von bestimmten Messern verschärft, sondern auch für das Führen typischen Selbstverteidigungswaffen wie z.B. der Teleskopschlagstock.
Dieser ist nicht nur zur Selbstverteidigung geeignet, sondern auch allein für diesen Zweck bestimmt.
Berechtigtes Interesse diesen zu führen kann also nur in der Verwendung als Waffe liegen. Dies ist aber nur noch bestimmten Personengruppen vorbehalten, worunter übrigens nicht einmal Angestellte des Sicherheitsgewerbes (Türsteher) fallen.
Ich sehe das ganze so´n bißchen so wie mit den Schreckschusswaffen. Der "kleine Waffenschein" wird nur bei berechtigtem Interesse ausgegeben.
Ähnlich ist es bei bestimmten Messern und Schlagwerkzeugen auch, nur dass nicht durch die entsprechende Behörde ein Waffenschein ausgestellt wird, sondern dass vor Ort nach Beurteilung der Gesamtumstände entschieden wird, ob ein solches Interesse vorliegt oder eben nicht.
Ein grundsätzliches Interesse im Waffengesetz erfasste Gegenstände zur Selbstverteidigung mitzuführen besteht somit nicht (Ausnahme: Reizgas etc.).
#48
Geschrieben 16. August 2008 - 11:09
Ich sehe das ganze so´n bißchen so wie mit den Schreckschusswaffen. Der "kleine Waffenschein" wird nur bei berechtigtem Interesse ausgegeben.
Sorry für OT, aber das stimmt so nicht. Zur Beantragung eines KWS muss kein Bedürfnis bzw. berechtigtes Interesse vorliegen. Es geht darum das Führungszeugnis des Bürgers zu checken und 50€ Extra-Steuern in die Kassen zu spülen. Zudem werden Schreckschußwaffen nicht nur zum Selbstschutz hergestellt, sondern auch als Notsignalgerät bzw. fürs Feuerwerk an Silvester.
So als Randbemerkung: Das Führen eines Schlagstocks oder eines Einhandmessers ist im schlimmsten Fall lediglich eine Ordnungswidrigkeit, das Führen einer Schreckschußwaffe ohne KWS hingegen stellt eine Straftat dar, so wie auch der Besitz eines verbotenen Gegenstands a la Butterfly.
Sinn macht das alles nicht, aber so ist es halt.
#49
Geschrieben 16. August 2008 - 11:27
Zur Beantragung eines KWS muss kein Bedürfnis bzw. berechtigtes Interesse vorliegen.
Stimmt, hatte ich anders im Kopf:embarrest:
#50
Geschrieben 17. August 2008 - 15:09
Diese Verbote sind schließlich nicht gegen unsereins und unsereins weiß sich auch zu benehmen.
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