Das war jetzt ziemlich viel Theorie. In der Praxis läuft es aber oft anders ab. Was die Reviere angeht, so sind Jäger ja keine Einzelgänger. Viele haben befreundete Jäger. Da gibt es also regelmäßig Jagden mit mehreren Jägern. Auch dürfen oftmals Jäger, die kein eigenes Revier haben, das Revier eines befreundeten Jägers mitnutzen.
Ja, das stimmt, es gibt Jäger/Jagdpächter die mit Verstand und der Sache dienlich agieren. Und mal ehrlich, grade das Beisammensein mit gleichgesinnten ist doch wie bei vielen mit das schönste. Wie deine Bekannten das handhaben finde ich toll und daran sollten sich viele die nicht so agieren ein Beispiel nehmen.
Was die Kirrungen angeht, so dienen diese oftmals dazu, das Schwarzwild in einer bestimmten Region zu halten um des dort zu bejagen. Das heißt Kirrungen dienen auch zur Dezimierung des Bestandes. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten zur Kirrung ja bereits stark eingeschränkt worden. Auch wenn sich nicht jeder daran hält, so wird heut doch zu mindest weit weniger gekirrt als früher.
Die Kirrung ansich dient eiegntlich ausschließlich der Bejagung. Alles andere sind Fütterungen bzw. Ablenkfütterungen, an denen nicht gejagd werden darf. Wildtierfütterungen dürfen nur in so genannten Notzeiten beschickt werden, sie dienen zur Überbrücken besonderes harter Zeiten. Ablenkfütterungen dienen dazu, wie der Name schon sagt der Ablenkung. Wild soll an diese "gebunden" werden, um nicht wo anders Schaden zu verursachen. Auch hier keine Jagdausübung, da sonst kontraproduktiv :-)
Fragt jetzt aber bitte nicht, wie, wann, wo welche Art der Fütterung/Kirrung angelegt/Beschickt werden darf. Dies würde ein elend langer Aufsatz werden, insbesondere, wenn noch dazu jedes Landesrecht durchgepflückt würde :-)
Viele Grüße
Mücke