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Einhandmesser ohne Daumenpin führbar?


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105 Antworten in diesem Thema

#11 BiBaButzeBen

BiBaButzeBen
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Geschrieben 11. April 2012 - 18:16

Soviel ich weiß, muss ein Messer eine "Öffnungshilfe" haben, damit es unter §42a fällt.
Baut man den Pin ab, sollte also alles in Ordnung sein.
Das Bravo One von Pohl Force ist laut Feststellungsbescheid vom BKA kein Einhandmesser. Es lässt sich leicht mit einer Hand ausklappen, da es aber keinen Pin, Loch etc. hat ist es absolut legal.
Guggst du

Die andere Sache ist: Wann wurdest du zum letzten Mal von der Polizei kontrolliert?

Das letzte Mal als mein Auto komplett (und ich meine KOMPLETT) durchsucht wurde, haben unsere Freunde 2 Einhandmesser gefunden, aber nicht gesagt.
Ich will niemanden zum führen verbotener Messer animieren. Wenn ich mich aber an jedes sinnfreie Gesetz halten würde, hätte ich ja gar keinen Spaß mehr... :D

Was die 10.000€ Strafe angeht, dürftest du dir auch keine Sorgen machen. Im schlimmsten Fall ist das Messer weg und du bekommst nen 50€ Strafzettel. Bei nem Enlan würde ich mir direkt am nächsten Tag ein neues bestellen und es auf schnellstem Weg einfach wieder in die Hosentasche stecken. :mad:

Weils so schön zum Thema passt.
Alle hier bitte voten und über Facebook, Twitter etc. weiterverteilen:
Zukunftsdialog

Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

#12 semaphore

semaphore
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Geschrieben 11. April 2012 - 18:27

Das Bravo One von Pohl Force ist laut Feststellungsbescheid vom BKA kein Einhandmesser. Es lässt sich leicht mit einer Hand ausklappen, da es aber keinen Pin, Loch etc. hat ist es absolut legal.
Guggst du


Da stimme ich mit dir überein. Allerdings sollte man hier beachten dass die von Pohl eingereichte Outdoorversion auch keinen optionalen Klingenheber hat, der Feststellungsbescheid also keinerlei Aussage über "zu Zweihandmessern umgebaute Messer" enthält.

verbotener Messer animieren.

Auch wenn es kleinlich klingen mag- um verbotene Messer (Butterfly, OTF Springmesser, Faustmesser) geht es explizit NICHT, leidiglich um Messer die durch §42a entsprechen!

Wenn ich mich aber an jedes sinnfreie Gesetz halten würde, hätte ich ja gar keinen Spaß mehr... :D

Was die 10.000€ Strafe angeht, dürftest du dir auch keine Sorgen machen. Im schlimmsten Fall ist das Messer weg und du bekommst nen 50€ Strafzettel. Bei nem Enlan würde ich mir direkt am nächsten Tag ein neues bestellen und es auf schnellstem Weg einfach wieder in die Hosentasche stecken. :mad:

Ich kann die Haltung verstehen- es gab ja bereits einige Fälle zu Einhandmessern, da lagen die Bußgelder bei rund 200€ glaube ich. Das Problem dürfte eher der Wiederholungsfall beim Zweiten oder gar Dritten mal sein.
Mehrmaliges, vorsätzliches Verstoßen gegen das Waffenrecht ist dann glaube ich nicht mehr so lustig, insbesondere für WBK Inhaber, Beamte, ggf. Führerscheinbesitzer (dieser kann nicht nur bei Verkehrssünden entzogen werden), sollte durch den Wiederholungsfall eine Straftat daraus werden (so wie aus wiederholtem Schwarzfahren z.B.) und im blödesten Fall belastet das auch das Arbeitsverhältnis wenn man einen zu findigen Vorgesetzten hat der einen loswerden will.
Natürlich ist das alles weit weg- aber im blödesten Fall könnte es so laufen. Auch wenn ich den "Ungehorsam" verstehe, frage ich mich schon warum man nicht einfach auf eines der frei führbaren messer umsteigt, die Auswahl ist ja da und sonstiger Protest in Form von Petitionen etc. ist ja nicht ausgeschlossen.

#13 diabolus78

diabolus78
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Geschrieben 11. April 2012 - 18:44

...
Die andere Sache ist: Wann wurdest du zum letzten Mal von der Polizei kontrolliert?

....


Ja, hast recht - ich bin tatsächlich noch niemals kontrolliert worden. Ich sehe definitiv nicht nach Krawall aus und verhalte mich völlig normal (bin ja selbst Staatsdiener) - daher sehe ich die Sache einfach in Zukunft etwas lockerer.

Die Pins kommen halt immer ab, aber ansonsten lass ich mir den Spaß nicht mehr nehmen.
... im Gegenteil. Hab weitere 2 Einhandmesser in Bestellung :D
Bin auf den China-Messer-Geschmack gekommen (ich glaube da mach ich eine Sammlung draus - die Dinger sind billig wie die Hölle und dermaßen ge** verarbeitet... hab zudem nen echt netten Händler gefunden, der so gut wie alle Sanremu, Enlan und Ganzo-Messer im Angebot hat...)

Hab natürlich "gevotet" - ist ne klasse Idee!!! Das sollten alle Messer-Sammler machen.

Bearbeitet von diabolus78, 11. April 2012 - 18:46.


#14 Arthur

Arthur

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Geschrieben 11. April 2012 - 21:01

Somit IST ES ein Einhandmesser und darf nicht geführt werden. Es heißt ja mit einer Hand zu öffnen UND feststellbar. Es geht also einhändig ohne Einrasten oder zweihändig mit Einrasten.


Dinge werden nicht richtig oder falsch in dem man sie komplett groß schreibt. ^^

Ich persönlich teile deine Ansicht nicht. Viele Gesetze sind rein begrifflich etwas weiter gefasst. Wäre dem nicht so, müßte jeder Einzelfall detailliert ins Gesetz geschrieben werden. Dies wäre allein schon wegen des Aufwandes nicht möglich. So ist das natürlich auch beim Waffengesetz. Daher stehen im Gesetz nur die beiden Parameter "einhändig" und "feststellbar".

Das bedeutet aber nicht, daß alle Messer, die sich in irgendeiner Art und Weise einhändig öffnen und verriegeln lassen, auch unter den §42a fallen! Nicht umsonst ist ja im Gesetz auch explizit von "Einhandmessern" die Rede. Damit weist der Gesetzgeber deutlich darauf hin, daß hier nur Messer gemeint sind, die eingebaute Vorrichtungen zum einhändigen Öffnen besitzen. Nur diese sind nämlich von ihrer Bauweise her auch als Einhandmesser konzipiert.

Werden diese Vorrichtungen entfernt oder unbrauchbar gemacht, so fallen die Messer damit höchstwahrscheinlich nicht mehr unter den §42a, da sie nun keine Einhandmesser im ursprünglichen Sinne mehr sind.

#15 Johannsen

Johannsen
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Geschrieben 11. April 2012 - 21:41

Beim §42a geht es ja um die Reglementierung von Messern, die eher als andere, als Waffe genutzt werden können. (Meiner Meinung nach Blödsinn...aber OK)
Wenn man nun den Daumenpin eines Einhandmessers entfernt ist die Funktion des einhändigen Öffnens ja nicht mehr gegeben und das Messer "legal" führbar. Genausogut könnte man eine zuvor "verboten" lange Klinge eines Fixed auf die erlaubten 12cm kürzen und es danach auch legal führen.

Hier mein "entschärftes" Jim Wagner...so kann es mich weiter als EDC begleiten :D
Ich wurde schon mit einhändig bedienbarem Messer von der Polizei kontrolliert und es wurde gar nichts dazu gesagt. Allerdings war es auch ein Chad los Banos und wurde vermutlich nicht als "gefährlich" eingestuft ;-)
Eingefügtes Bild

Zur tatsächlichen "Führbarkeit"...Ich muss mich schon sehr umgewöhnen auch die linke Hand zu benutzen und den Daumen im Zaum zu halten ^^

Grüsse,

Johannes

#16 semaphore

semaphore
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Geschrieben 11. April 2012 - 22:28

Die Ausführungen von Arthur hinsichtlich der Auslegung von Einhandmessern kann ich nur bestätigen soweit dies auf Basis der mäßigen Datenlage hierzu möglich ist.

Das Jim Wagner entschärfen? Wozu, das hat laut Produktbeschreibung ohnehin Merkmale einer Hieb- und Stosswaffe und fällt wohl daher- ob einhändig oder zweihändig Bedienbar unter §42a.

#17 diabolus78

diabolus78
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Geschrieben 12. April 2012 - 00:15

...ähm... warum ist das Jim Wagner eine Hieb- und Stoßwaffe?

Das sind doch nur Dolche - und ein solcher ist es doch nicht. Die Fehlschärfe auf dem Klingenrücken ist doch nicht geschliffen? Oder täusche ich mich da?

#18 WZT

WZT
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Geschrieben 12. April 2012 - 01:17

Zur tatsächlichen "Führbarkeit"...Ich muss mich schon sehr umgewöhnen auch die linke Hand zu benutzen und den Daumen im Zaum zu halten ^^Grüsse,Johannes

Das stelle ich mir sehr lustig vor, wie du erst so drei- viermal mit dem Daumen eine imaginären Pin zu verschieben suchst, um dann seufzend die zweite Hand aus der Tasche zu nehmen :-)


Die Ausführungen von Arthur hinsichtlich der Auslegung von Einhandmessern kann ich nur bestätigen soweit dies auf Basis der mäßigen Datenlage hierzu möglich ist.Das Jim Wagner entschärfen? Wozu, das hat laut Produktbeschreibung ohnehin Merkmale einer Hieb- und Stosswaffe und fällt wohl daher- ob einhändig oder zweihändig Bedienbar unter §42a.

Also auf dem Bild sieht das Messer aus wie die Recurve-Version und da ist ja nur der Griff der "Selbstverteidigungsmesser" rangebaut. An und für sich wäre es aber schon tricky mit einem solchen Messer rumzulaufen
"Das Messer trägt nicht nur den Namen des Designers, Jim Wagner, sondern steht auch für sein sehr erfolgreiches Kampfkunstsystem: "Reality-Based Personal Protection"."
Und wenn du ein solches Messer trägst, dann wird es schwieriger zu erklären, dass du es eben NICHT zur Selbstverteidigung trägst, was als "sozialadäquater Zweck" nicht anerkannt ist.
Mit Hieb- und Stoßwaffen hat das erst mal nix zu tun, dazu müsste es dann schon zweischneidig sein, denke ich...

...ähm... warum ist das Jim Wagner eine Hieb- und Stoßwaffe? Das sind doch nur Dolche - und ein solcher ist es doch nicht. Die Fehlschärfe auf dem Klingenrücken ist doch nicht geschliffen? Oder täusche ich mich da?

Nein, du täuscht dich nicht, es ist eine Recurve-klinge, somit alltagstauglich. Mit dem ursprünglichen Design, von dem hier nur die Griffschalen blieben, kannst du aber nicht mal eine Scheibe Brot abschneiden, geschweige denn schmieren!

#19 Johannsen

Johannsen
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Geschrieben 12. April 2012 - 06:14

Das Jim Wagner das ich trage gibt es mittlerweile auch in einer werksseitig entschärften Version mit der Recourve Klinge. Das nennt sich dann Bushcraft Version wenn ich mich nicht täusche. Natürlich ist der erste Messerentwurf der Reality based Blade Linie eindeutig als "Waffe" gedacht. Aber ich denke bis auf die tacticalmässig schwarze Beschichtung der Klinge ist dieses Messer nicht weniger Hieb und Stichwaffe als jeder andere Folder in seiner Klasse.

#20 semaphore

semaphore
  • 905 Beiträge
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Geschrieben 12. April 2012 - 07:53

Wie das Messer genau einzustufen wäre könnte mal wieder nur ein BKA Feststellungsbescheid klären. Aber es ist keinesfalls so, dass nur Dolche/Zweischneidigen Messer Hieb- und Stosswaffen sind. Lest euch einfach mal die BKA Feststellungsbescheide durch.
Im wesentlichen stützte sich das BKA bisher auf die Verkaufsbeschreibung. Und wenn da "Selbstverteidigungsexperte", "Reality Based", "Counter Terrorism" und "Messer für den Verteidigungsfall" auftaucht und das ganze noch möglichst taktisch gehalten ist könnte (!) es da eng werden.




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