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Argumentation gegen das Verbot von OTFs

otf verbotene messertypen unzufriedenheit waffengesetz §42a

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40 Antworten in diesem Thema

#11 maku

maku
  • 981 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 05. Januar 2015 - 21:03

Die Verbote haben aus meiner Sicht eine ganz andere Zielsetzung, aber wir wollen hier nicht politisch werden. OTF mag ganz nett sein, hatte seiner Zeit eine mehr oder weniger beachtliche Karriere in Krimis und Action-Streifen gemacht, aber obwohl es unangenehm anmuten mag - es ist und es wird kein Kampfmesser. Würde man (wer auch immer man sein mag) durch ein Verbot Gefahren abwehren wollen, so müsste man vor allem feststehende Messer verbieten. OTFs sind einfach nette Spielzeuge mit denen man sich tatsächlich auch wehtun kann. Aber das hatten wir schon zu oft durchgekaut - immer ohne Ergebnis...



#12 makku

makku
  • 17 Beiträge

Geschrieben 06. Januar 2015 - 00:11

-Mann kann OTFs durchaus als Messer für alltägliche Aufgaben gebrauchen oder für kleinere Schneidaufgaben draußen, wieso auch nicht , schneidet doch ?


Und wie ist das als Argumentation gegen das Verbot zu verstehen? Ne MAC-10 könnte man durchaus auch für die Jagd gebrauchen, warum auch nicht, schießt doch? Die Tatsache, dass man einen Gegenstand mehr oder weniger erfolgreich für legale Zwecke verwenden kann rechtfertigt die Aufhebung ggf. bestehender Verbote bzw. verhindert ein Verbot von vorneherein? Klingt nicht so einleuchtend.
 

-Nur weil man mit etwas eine Straftat begehen kann , kann man es nicht einfach verbieten .


Wird ja so auch gar nicht praktiziert. Gibt unzählige Sachen mit denen man Straftaten begehen könnte und die trotzdem nicht verboten sind. Worum es im Wesentlichen geht ist: Kompromisse machen. Wir leben in unserer Gesellschaft mit vielen anderen Menschen zusammen, was potentiell sehr problematisch ist. Zu vielen - vielleicht gar allen - Dingen gibt es da eine Pro- und eine Contra-Fraktion. Damit das trotzdem alles irgendwie einigermaßen funktioniert müssen Kompromisse gemacht werden, auf beiden Seiten. Die Freiheit meine Faust zu schwingen endet da wo die Nase des Anderen beginnt usw. Im konkreten Fall bedeutet dies, wenn ich möchte, dass Menschen, die Messern gegenüber eine ablehnende Haltung haben (Angst vor Missbrauch als Waffe etc.), akzeptieren, dass ich mein Messer als Werkzeug gebrauchen darf, dann sollte ich selbst darauf achten, dass ebendieses Messer auch tatsächlich einem Werkzeug entspricht, entsprechend konstruiert ist, entsprechend optisch anmutet usw. usf. Ich kann nicht einfach meinen Rambozachel schwingen oder mein Springmesser zücken und erwarten, dass andere sich dadurch nicht gestört fühlen.

Da der Mensch nun erst relativ kurz Zeit hatte, sich komplett in dieses moderne Gesellschaftsdenken hinein zu evolutionieren, klappt das von sich aus manchmal noch nicht so gut. Einige Menschen erweisen sich als erstaunlich stur und dickköpfig wenn es darum geht eigene Freiheiten zum Wohlbefinden anderer zu einem gewissen Grad einzuschränken, und deshalb greift uns die Gesetzgebung hier unter die Arme. Das ist übrigens in allen Bereichen so, nicht nur beim Waffengesetz. Wenn sich alle Menschen auf magische Art und Weise auf einen allumfassenden, gemeinsamen Konsens verständigen könnten und sich daran hielten, bräuchte es keine Gesetze. So weit sind wir aber noch nicht, und bis es dazu kommt gibt es halt ein Gesetz, dass Dir dabei hilft ein Messer zu finden & zu führen welches einen möglichst guten Kompromiss zwischen deinem Recht auf ein Werkzeug und den Bedenken anderer hinsichtlich Gebrauch/Missbrauch als Waffe usw. darstellt. 
 

-Kein Kriegskrüppel hat das Recht , bei Verlust einer Hand ein Einhandmesser mit sich zu führen. Hier sollte noch einmal der Begriff "sozial adäquater Zweck" näher beleuchtet werden: Er bedeutet , das die Handlung 1. gesellschaftlich akzeptiert ist ( mit Recht&Moral+Werten vereinbar) und 2. seit langer Zeit praktiziert


Im 42a ist nirgendwo die Rede von "sozial adäquatem Zweck". Es heißt hier explizit: "3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt." Und weiter: "Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient." Man notiere, hier wird das Wort "insbesondere" gebraucht, nicht "ausschließlich". D.h. neben den explizit erwähnten Fällen sind auch beliebige andere Situationen denkbar, in denen das Führungsverbot aufgrund eines berechtigten Interesses nicht gilt. Die Notwendigkeit nach einer arretierbaren Klinge kombiniert mit dem körperlichen Unvermögen ein Zweihandmesser zu bedienen klingt da nach einem verdammt berechtigten Interesse. Oder hast Du konkrete Beispiele aus der Rechtsprechung die auf etwas anderes hindeuten?



#13 Gnadgott

Gnadgott
  • 47 Beiträge
  • Sport:Bogensport, Wandern

Geschrieben 06. Januar 2015 - 00:56

@makku

 

Das ein OTF durchaus fähig ist , den erwähnten Zwecken zu dienen soll verdeutlichen , dass es sich dabei um ein Werkzeug handelt. 

Nun , bei der erwähnten MAC-10 handelt es sich um ein vollautomatsiche Maschinenpistole , nehme ich an ? (Ich kenne mich mit Messern aus ,nicht mit Schusswaffen)

Bei dieser handelt es sich eindeutig um ein Waffe , oder ? Möchtest du das in Frage stellen ? Nein , ich denke da sind wir uns einig.Die Debatte geht aber (zum Teil )

darum , ob ein OTF eine Waffe oder ein Werkzeug ist . Das man ein ein Gegenstand legal sein sollte , weil er für legale Zwecke verwendet werde kann ,ist doch schlüssig.

Man kann alles gebrauchen , um eine Strat zu begehen. Da braucht es keiner Maschinenpistole.Warum also etwas verbieten , nur weil es für illegale Zwecke missbraucht werden könnte ?

Und ja , genau das wird getan , hier ein Bespiel : (www.youtube.com/watch?v=xaQHFMT5Cww )

 

Mann kann keine Gesetze basierend auf subjektiven Empfindungen machen.Diese sollten nie ein triftiger Grund für den Erlass eines Gestzes sein.

Ein Bespiel gefällig? Wer zahlt gerne Steuern? Vielleicht du genauso ungern wie viele andere auch.... Sollte man deswegen Steuern abschaffen ?

OTFs mögen bei manchen Unbehagen auslösen , dass habe ich bereits im Eingangspost erläutert. In dieser Sache sehe ich aber nicht das Problem mit den Messern , sondern der Art und Weise , wie es von den Medien dargestellt wird. Das lief bei den Balisongs genauso.Geb den Teilen eine Rolle in Filmen als Drohobjekt in den Händen von Kleinkriminellen , lass es oft genug so sein , und schon hast du die Wahrnehmung der Öffentlichkeit von Balisongs ins negative beeinflusst.Die assoziert mit dem Messer nur Verbrechen,Raub,Mord,Messerstecherreien....

Hier ist Aufklärungsarbeit nötig , nicht Verbote.

Ich brauche keine Gesetze , um zu wissen , von welchen Messern sich meine Mitmenschen ( zu denen du auch gehörst ) bedroht fühlen könnten , das bisschen Einfühlungsvermögen habe ich noch.Jeder , der das nicht hat , hat eventuell sogar psychische Probleme , und sollte in Behandlung gehen.Gesetze können kein Ersatz für fehlende soziale Kompetenzen sein.


Bearbeitet von Gnadgott, 06. Januar 2015 - 00:58.


#14 Fliegentod

Fliegentod
  • 602 Beiträge
  • WohnortNah am Kaiserstuhl

Geschrieben 06. Januar 2015 - 08:03

Diese Art der Messer sind schlicht weg verboten, weil die klein, mit einer Hand zu öffnen sind.

Man kann diese Messer eben unauffällig in der Hosentasche Tragen. Mein Eickhorn GEK EDC passt da z.B. nicht rein.

 

Beispiel:

Ich gehe gemütlich meines Wegs. Eine mir fremde Person kommt mir entgegen, zieht ein Springmesser aus der Tasche und bedroht mich damit. 

Eine Möglichkeit die Gefahr zu erkennen bestand da nicht.

 

Die meisten feststehende Messer sind einfacher zu erkennen und man kann schon vorher abstand halten.

Taschenmesser benötigen beide Hände, und bis das eine Bedrohung wird bin ich auch schon nen paar Meter weg.

 

Und als Stichwaffe taugen die Springmesser, Butterflys und Co sehr wohl. Natürlich nicht die Billigdinger, die es früher mal am Kiosk gab.

 

 

Es ist wie mit Allem. Wenn zu viel Schindluder zum Leidwesen anderer betrieben wird, wird es verboten. 

 

Aber der Möchtegerngangster von Heute geht in den Baumarkt und kauft sich einen Schraubendreher. Wenn Du also eine Karriere in dem Bereich planst, dann ist das mein Tip.

 

Einen wirklichen Sinn in den OTF's sehe ich auch nicht. Denn diese wurden genau für den Zweck entwickelt. Klein, unauffällig und schnell einsatzbereit zu sein.

Schneiden, Spalten, Hebeln können andere Messer meist viel besser.



#15 Gnadgott

Gnadgott
  • 47 Beiträge
  • Sport:Bogensport, Wandern

Geschrieben 06. Januar 2015 - 15:34

@ Fliegentod : Deiner Logik nach müssten dann auch alle anderen Einhandmesser verboten sein.

Auch ein langes feststehendes Messer lässt sich noch verdeckt trage.Zudem ist der Unterschied an Zeit sehr gering , wenn man ein Einhand- oder Zweihandmesser öffnet,wenn man an das zweihändige Öffnen gewöhnt ist.

Bei kaum einem Kampf , in den Messer involviert sind ,wirst du vorgewarnt. In den meisten Fällen wird dein Angreifer sich von hinten an dich heran schleichen.

Nur weil eine Werkzeug als Stichwaffe missbraucht werden kann , heißt das noch lange nicht , das er deswegen verboten sein sollte. Willst du Schraubenzieher

verbieten ? 

Wie bereits erwähnt , auch wenn dich OTFs nicht zu harten Arbeiten eignen , sind sie für alltägliche Aufgaben stabil genug.Willst du nun Klappmesser verbieten ,weil du damit nicht Spalten und Hebeln kannst ? Schneiden tuen sie genauso gut wie jedes andere Messer auch , vorausgesetzt sind sind gut geschärft.



#16 Fliegentod

Fliegentod
  • 602 Beiträge
  • WohnortNah am Kaiserstuhl

Geschrieben 06. Januar 2015 - 16:13

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten 
1. Anscheinswaffen, 
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht 
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. 
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

 

Quelle: https://www.drschmit...handmesser.html

 

Einhandmesser sind verboten. So lange man eben keinen triftigen Grund vorweisen kann.

Ja, ein Angreifer wird nicht vorher sagen, was er vor hat. Aber wenn eine Person plötzlich sich in die Jacke greift warnt das schon vor.

Die Hände in der Hosentasche sind weniger auffällig. Aber beide Hände sind auch nicht wirklich in der selben Hosentasche. 

Zweihandmesser werden im Sichtbereich des Anwenders aufgeklappt. Somit auch für andere durchaus erkennbar. 

 

Mit geht es nicht darum Schraubendreher oder Klappmesser generell zu verbieten. Aber Einhandmesser, Springmesser, Butterflys sind leider für kriminelle Handlungen zu gut geeignet. Auch wenn nun einige (einschließlich mir) sagen würden, sowas hab ich doch nicht damit vor. Für jeden Erdenbürger würde ich aber nicht meine Hand ins Feuer legen wollen. 



#17 Hohnebostel

Hohnebostel
  • 47 Beiträge
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Geschrieben 06. Januar 2015 - 18:31

Ich denke mal, Einhandmesser wurden vom Gesetzgeber nicht komplett verboten, sondern mit einem Führverbot belegt, welches bei einem einleuchtenden, berechtigten Interesse nicht gilt, weil die Dinger tatsächlich nicht als Waffe, sondern als durchaus hilfreiches Werkzeug entwickelt worden sind und bei manchen Tätigkeiten, in denen man nur eine Hand frei hat, sehr hilfreich sein können. Was weiss ich, als Dachdecker, Angler, Kletterer, keine Ahnung.

Die Springmesser, die Du nennst, haben meist ganz klassisch ne zweischneidige Dolchform, was sie als Werkzeug disqualifiziert und ihren Hauptzweck als Stichwaffe erkennen lässt. Zudem ist gerade der Mechanismus und die Bauart dazu gedacht, klein und versteckt getragen werden zu können um dann blitzschnell Einsatzbereit zu sein. Es geht hier um die Zweckbestimmung des Gegenstandes. Und die ist hier fies.

Daher finde ich das Verbot auch überhaupt nicht schlimm. Weg damit. Brauch keiner. Und ansonsten bin ich raus, habe nämlich das Gefühl, das die Diskussion im Sande verlaufen wird. Du wirst wahrscheinlich auch nem Totschläger Werkzeugstatus unterjubeln wollen. Oder ner Handgranate (kann beides beim Angeln hilfreich sein)  :bang:



#18 maku

maku
  • 981 Beiträge
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 06. Januar 2015 - 18:57

Solche Diskussionen wurden schon etliche Male entfacht und verliefen immer im Sande. Die Theorie des sog. "Messerkampfes" setzt hauptsächlich auf feststehende Messer. Das wirft u.U. auf "Messer als Waffe" ein ganz anderes Licht und könnte diese Diskussion in eine andere Richtung lenken. Da hätte sich aber ein anderer anders äußern können und schon dreht sich alles wieder im Kreis. Deswegen wäre es eigentlich ganz gut, solche Themen einfach nicht zu eröffnen, bevor man tatsächlich mit dem Kopf gegen eine Wand donnert ^^



#19 Gnadgott

Gnadgott
  • 47 Beiträge
  • Sport:Bogensport, Wandern

Geschrieben 06. Januar 2015 - 19:08

@Fliegentod: Nein , nur das Führen von Einhandmessern ist verboten , solange nicht die Ausnahmeregelungen greifen .

                    

@Hohneborstel: Das mit den Dolchklingen erkenne ich für mich nun an . Diese Dochmesser sind also Waffen . Aber was ist mit den OTFs mit anderer Klingenform , wie z.B einer Tanto- oder Droppointklinge ?

Nein , ich will keinen Todschläger noch eine Handgranate als Werkzeuge darstellen. Wofür eignet sich ein Todschläger denn noch ,außer zur Verteidigung ? Gut , Wege im Unterholz freischlagen vielleicht. Dann halte ich es für sinnvoll , einen Todschläger im Wald zu führen zu erlauben . Nicht in Ortschaften.

Ein Dynamitfischen ist eine äußerst umweltschädliche Art , Fischfang zu betreiben. Hier ist ein Gesetz sinnvoll , dass diese Verwendungszweck verbietet, da die Not die Fischer , die das Dynamitfischen betreiben , ökonomisch keine Wahl haben . Für Sprengungen im Bergbau sind Handgranaten ungeeignet . Deswegen sehe ich keinen zivilen Verwendungszweck mehr , ein Verbot erachte ich als sinnvoll.

 

Das die Diskussion aufgrund mancher wässriger Argumente im Sande verläuft , sehe ich genauso . Deswegen schlage ich etwas vor :

 

Wie wäre es denn , wenn man OTFs zwar besitzen , aber nicht führen dürfte ?



#20 Fliegentod

Fliegentod
  • 602 Beiträge
  • WohnortNah am Kaiserstuhl

Geschrieben 07. Januar 2015 - 15:24

Ja, und den Grund wird man bei Springmesser und CO. eben selten schlüssig näher bringen können,  da Diese eben als Waffe entwickelt wurden.

Auch wenn man ein Springmesser durchaus als Brieföffner verwenden könnte.

 

Ich hab ein Springmesser in meiner Sammlung. Allerdings mußte ich den Mechanismuß entfernen um es behalten zu dürfen.

Und obwohl das Springmesser nun in keiner Position einrastet, dürfte ich nicht auf die Straße damit.

Denn anderen Personen ist nicht ersichtlich, daß dieses Messer praktisch Funktionsunfähig ist.

 

Prinzipiell muß man sich die Frage stellen ob es eine als Waffe konzipiertes Werkzeug ist, oder eine als Werkzeug konzipierte Waffe.

In Meinen, und in den Augn der meisten wohl eher als Waffe, die man als "Werkzeug" verwenden kann.

Daher ist das Verbot durchaus sinnig.

 

Wenn alle Menschen von Grund auf halbe Teletubbies währen, also von Grund auf Freundlich und Friedfertig bräuchten wir die Diskussion nicht führen.

Die Meisten Menschen sind es jedoch nicht. Daher ist es schon ganz gut, daß man nicht mit so einem Messer rumrennen darf.

Die Messer wurden im Übrigen erst verboten, als man festsellte, daß diese Messer überdurchschnittlich häufig als Tatwaffen gebrauch finden.







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