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Odoo.tv Talk - Der §42a des Waffengesetzes

waffengesetz §42a waffeng messerrecht führverbot einhandmesser recht rechtslage

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83 Antworten in diesem Thema

#11 coyote79

coyote79
  • 76 Beiträge
  • WohnortWürzburg
  • Sport:Camping, Geocaching, Wandern

Geschrieben 16. Januar 2013 - 15:15

Sehe ich es richtig, dass dieses "Taschenmesser" nicht unter den §42a fällt?
http://youtu.be/WHYgi4XVDGs
von MrLidl0107

Zum Thema kann ich eigentlich nur sagen, dass ich persönlich auf Messer über 12cm und Einhandmesser, beim Wandern verzichten kann.

Bearbeitet von coyote79, 16. Januar 2013 - 15:16.


#12 Nightprowler

Nightprowler
  • 40 Beiträge

Geschrieben 16. Januar 2013 - 15:45

Moin Arthur!

Erstmal vielen Dank für die wirklich anschauliche Darstellung der Problematik! So versteht es wirklich jeder.

Ich stehe der Geschicht allerdings nicht so entspannt gegenüber wie Du. Sei es, daß ich mich nicht sheeple-like dieser (aus meiner Sicht) sinnlosen Bevormundung unterwerfen will oder sogar schon trotz rechtlich korrekten Verhaltens ein Messer abgeben durfte - einfach, weil der Beamte selbst keine Ahnung vom 42a hatte und/oder die schwammige Auslegung nutzte, um den Sheriff zu spielen. Ich konnte das Messer drei Tage später abholen, weil das berechtigte Interesse zweifelsfrei vorlag (jagdlicher Rahmen).

Ein einhändig zu öffnendes Messer hat eindeutig den Vorteil, daß man das Schnittgut nicht erst aus der Hand legen muß, um das Messer zu öffnen. Auf eine sichere Verriegelung möchte ich dabei nicht verzichten.

Praktisch führt das so weit, daß ich im Alltag überwiegend ein Fixed trage - und auch in erster Linie möglichst zivile Messer, bevor wieder auf Waffeneigenschaften geschlossen werden konnte, und habe zusätzlich einen kleinen 42a-konformen Klapper dabei, für den Apfel etc.
Und das nur, um meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht zu gefährden oder einen 300€ Folder loszuwerden.

An der "Zielgruppe" geht das Gesetz ohnehin vorbei (was kümmert's einen Kriminellen) - während der unbescholtene Bürger sehr eingeschränkt wird. Wenn es überhaupt schon ein Gesetz dafür geben muß, wäre es doch deutlich einfach gewesen, eine Altersgrenze bei Klappmessern einzuführen. Bis 18 Jahre meinetwegen nur Slipjoints.

Gruß Alex

Edit: Sonderzeichen und Umlaute eingefügt - Bitte mal drauf achten - Danke - LG outdoorfriend

#13 tarzan

tarzan
  • 403 Beiträge
  • WohnortLippe

Geschrieben 16. Januar 2013 - 16:48

ich beachte den §42a meistens!

dies hat 2 Gründe:
1. ich wohne in Hamburg und in meinem Stadtteil gibt es doch recht viel Kriminalität, vor allem an den Schulen, wo auch viel mit Waffen und anderem gedealt wird. Deswegen ist mir hier die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle zu hoch und die Einhänder bleiben zu Hause (brauche ich in der Uni aber auch nicht)
2. größere Messer sind mir als EDC zu unpraktisch, ich kann in der Stadt sowieso nichts mit einem +12cm Fixed anfangen und der Einhandfolder bleibt dann halt aus den o.g. Gründen daheim.

Allerdings ändert sich das, wenn ich wieder bei meinen Eltern bin, da dort ein komplett anderes soziales Milieu herrscht und die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle gegen 0 geht und wenn ich dort bin, bin ich meistens sowieso aufm Weg zu Jagd :D


die Einschränkung der Einhandfolder finde ich nicht gerechtfertigt, da es dann solche komischen Phänomene nach sich zieht, wie Opinel No.13=legal, Minimesser=eingeschränkt.
Die Einschränkung auf 12 cm KL sind mir egal, was größeres braucht man halt nicht wirklich (und das sage ich als Messersammler und Jäger!) und wenn man was größeres braucht, liegt meistens ein berechtigtes Interesse vor!
wünschenswert wäre allerdings eine genauere Definition des §42a um vor Willkür und Unwissenheit zu schützen und so doofe Vorfälle, wie den von Nightprowler zu vermeiden

#14 Freund der Sonne

Freund der Sonne
  • 257 Beiträge

Geschrieben 16. Januar 2013 - 16:52

Was ändert den das Gesetz? Läßt der Handtaschenräuber von seinem Plan Oma Schmidt ab weil er das Messer mit dem er sie bedrohen will nicht mehr führen darf ? Wohl kaum. Messer sind nun mal Gegenstände mit dem man sich oder Andere absichtlich oder unabsichtlich verletzen kann und sollten mit dem nötigen Respekt genutzt werden aber es gibt keinen Grund Angst zu haben. Wenn es ein Problem gibt dann ist es nicht das Messer sondern die Person die es in der Hand hat.


Nichts für ungut und bitte nicht als Unterstellung verstehen:
Exakt das gleiche Argument haut einem gerade die NRA bezüglich Schusswaffen um die Ohren - meiner Meinung nach kein ernsthaftes Argument.

Was das Gesetz ändert? Naja, zum Beispiel gibt es eine Handhabe gegen die wenigen Leute, die es nicht hinbekommen sich normal aufzuführen (zu denen ich die Poster hier NICHT zähle).

#15 Big Rock

Big Rock
  • 57 Beiträge
  • Sport:Angeln, Camping, Kanusport, Survival, Wandern

Geschrieben 16. Januar 2013 - 17:59

Abend,

ja §42a der mir, das Tragen von einigen Messern verbietet, aber beachten tuhe ich ihn auch nicht.

Mir stellt sich nur eine Frage.

Ich hörte vor einiger Zeit etwas von einem kleinen Waffenschein, denn man einfach bei der Stadt für 50€ beantragen kann, der es einem erlaubt Schreckschusswaffen zu tragen.
Erlaubt er einem auch, das Tragen von Messern die unter dem §42a stehen ???

Grüße Big Rock

#16 rob

rob
  • 112 Beiträge

Geschrieben 16. Januar 2013 - 18:15

Arthurs Video ist - wieder einmal - hervorragend gelungen, bringt die Fakten auf den Tisch und ist einer der Gründe, warum ich dieses Forum so schätze.

Zum Gesetz selbst: §42a ist ein weiterer Beweis dafür, dass die grosse Mehrheit der Bevölkerung gegängelt wird, nur weil ein verschwindend kleiner Teil nicht mit Rechten umzugehen weiss, respektive, weil irgendjemand die Notwendigkeit des Handels daraus ableitet und seinen Daseinsberechtigungsnachweis damit erbringen will. Kurz: Zum :kotz: ist sowas.

Anyway: Das öffentliche Interesse an dem Thema ist so gering, dass die Wahrscheinlichkeit, dieses Gesetz zu ändern verschwindend gering ist und wir uns mit der Situation arrangieren müssen.

Aber zwei Fragen hätte ich schon noch gerne beantwortet:
- Wie wird die Klingenlänge gemessen? Tip bis Griff? Tip bis Ende der Schneide? Schneidlänge?
- Was versteht der Gesetzgeber unter 'führen'? Griffbereit tragen sicherlich - aber ist im Rucksack transportieren auch 'führen'? (Abgeschlossenes) Handschuhfach im Auto? Verschlossen in einer Kassette in der Jackentasche?

Gruess
Rob

PS: Ja - ich wohne in der Schweiz. Und hier werden einige Dinge etwas anders gehandhabt (einhändig zu öffnende Messer, zum Beispiel) - aber ich bin recht häufig in Deutschland unterwegs und deshalb auch 'betroffen'

Bearbeitet von rob, 16. Januar 2013 - 18:16.


#17 Socorro

Socorro
  • 187 Beiträge
  • WohnortAm Pfälzer Wald
  • Sport:Wandern

Geschrieben 16. Januar 2013 - 19:51

Aye,

mein Sohn ist bei der Polizei, bildet dort Polizeischüler aus. Zur 42a-Frage, was ist führen (?), vertritt und schult er mit einer
klaren Haltung:
Führen bedeutet, daß Messer ist umittelbar "am Mann", kann dort mit einem Griff sofort erfasst und gezückt werden. Und zwar aus dem Verborgenen!
Daher wäre dann die Klinge beim "Einhand" mit dieser gleichen Bewegung frei.
Affekthandlungen mit dem Messer, bei sog. "Raufhandlungen", sehr oft bedingt unter Alkohol oder Jähzorn, hätten so ganz
schnell "freie Bahn".
Daher Verbot von "Einhand", wie groß oder klein auch immer.

Im Gegensatz zum "führen", kennt die Polizei ein sog. "mitführen". D.h., der Gegenstand, der dem Führverbot des 42a
unterliegt, darf "mitgeführt" werden. Und zwar in einem verschlossenen Behältnis, was auch immer.
Z.B. Tasche, Rucksack, Koffer, Handschuhfach, Kofferraum etc.
Es sei wiederum, es gibt einen "legal reason".
Es sei nicht Anliegen der Polizei, ich sag mal "dienstgeil", jeden Bürger auf den Kopf zu stellen, um einen 42a-Verstoß
zu finden - wie etwa bei Drogenkontrollen -! Es ist der Polizei ein Anliegen, die sog. Gewaltbereitschaft zu erschweren,
wie z.B. oben angedeutet.
Wenn die Polizei bei einer, z.B. genannten Drogenkontrolle, praktisch als Nebengeräusch einen Gegenstand findet,
der dem Führverbot nach 42a unterliegt, dann ist sie, per Gesetz, zur Handlung verpflichtet.
Will man ein Fixed, so schnell wie einen Einhand-Folder einsetzen, geht das nur bei einer offenen Trageweise.
D.h. jeder Beteiligte sieht was los ist. Will ich ein verborgenes Fixed einsetzen (wie z.B. ein Einhand-Folder, per
Clip in der Hosentasche), ist für den Träger der gleiche Aufwand erforderlich, wie bei einem Zweihand-Folder.

So - hoffe ich habe Euch jetzt reichhaltig verwirrt.... ;-)

Gruß aus der Toskana Deutschlands!

Socorro :)

#18 Subtgoras

Subtgoras
  • 55 Beiträge
  • WohnortVlotho
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 16. Januar 2013 - 19:57

Wie gewohnt sein SUPER Video.
Mir Stellt sich nur die Frage ,
Fällt eine Machete auch unter den paragraph?
Oder wird das auch als "werkzeug" angesehen?

#19 outdoorfriend

outdoorfriend
  • 1.165 Beiträge
  • WohnortRhein/Main
  • Sport:Angeln, Bogensport, Kanusport, Survival, Wandern

Geschrieben 16. Januar 2013 - 20:17

Normalerweise ist eine Machete eine Machete und kein Messer - sowie eine Sense oder eine Sichel.
Wie aber die Polizei das im Einzelfall sieht ist schwierig einzuschätzen.
Im geschlossenen Rucksack - noch besser mit Schloß transportieren - dann ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite.

#20 Robin.71

Robin.71
  • 11 Beiträge
  • WohnortDeutschland - Nähe Stuttgart

Geschrieben 16. Januar 2013 - 20:26

Dass dieser §42a nicht durchdacht ist zeigt das Video sehr deutlich. Gerade die Sache mit der Einhandöffnung ärgert mich sehr, denn wer schon mal in einer Lebensgefährlichen Situation einen Gurt oder ähnliches kappen (durchscheiden) musste und nur eine Hand frei hatte um das Messer zu greifen/dieses zu öffnen der wird erkennen das so eine Handöffnung im schlimmsten Fall über Tod oder Leben entscheiden kann. Für mich sind Einhandmesser mehr Werkzeug um Leben zu retten als Waffe mit dem ein anderes Leben bedroht wird.

Streng genommen müsste ja jeder Leatherman z.B. mein Wave mit Einhandöffnung dann auch verboten sein – oder doch nicht weil es ein Werkzeug (Multitool) ist? Wenn nein dann dürfte ja jedes Victorinox Taschenmesser mit Einhandöffnung (das ja auch ein Tool mit verschieden Funktionen ist wie jedes Multitool auch) genau so wenig verboten sein oder nicht?

Bearbeitet von Robin.71, 16. Januar 2013 - 20:30.






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