@Semaphore : Was mir fehlt sind stichhaltige Argumente ,die mir erklären ,warum ich keine OTFs (oder meinetwegen auch andere verbotene Messer)
auf meinem eigenen Grundstück haben darf.
Danach will und werde ich hier weiterhin fragen , bis mir einer eine einleuchtende Antwort gibt . Das ist verweisen auf den Sinn dieser Diskussion , nicht Trotz.
Nein , natürlich ist meine Auffassung nicht das ,was bestimmt , wie das deutsche Waffengesetz aussieht , zumindest nicht allein .Dieses Land gibt immer noch vor ,eine Demokratie zu sein ! Eine Herrschaft des Volkes ! Weist du was das bedeutet ? - Wenn ich genug Menschen davon überzeugen kann , dass das aktuelle Waffengesetzt unsinnig ist , kann ich daran sehr wohl etwas ändern.
Einer politischen Organisation beizutreten , halte ich hier aber für einen Fehler . Ich fürchte , bei dem ein-Parteien-Staat in dem wir uns befinden , wird mir eine Durchsetzung eines politischen Interesses abseits vom rechts-konservativen nicht gelingen , zu schnell würde meine Bewegung als Gruppe gefährlicher Waffennarren (mit wahrscheinlich hauch noch rechtem Hintergrund... ) diffamiert werden.
Bei der Unterscheidung von OTFs mit oder ohne Waffencharakter ging es darum , eventuell sogar ein eingeschränktes Führungsverbot á la 42 a "berechtigten Interesse, etc." für die ohne Spearpoint-Klinge zu erwirken. OTFs mit Waffencharakter könnte man dann aber immer noch zu Hause besitzen , und müsste sie für den Transport in einem "verschlossenen " verwahren .
Bearbeitet von Gnadgott, 10. Januar 2015 - 00:18.