@ Fliegentod Selbst wenn ein OTF nun wirklich eine Waffe wäre , warum sollte ihr Besitz dann verboten sein ? In wie fern ist sind sie so dermaßen gefährlich ,dass man sie nicht mal auf dem eigenen Grund und Boden haben darf ?
Wegen deinem Springmesser : Klar darfst du auf die Straße damit , es arretiert ja nun die Klinge nichts mehr .
WaffG Anlage 2
- Springmesser (Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können), Ausnahmen siehe 2.4.2
Du dürftest es aber nicht führen (und besitzen) , wenn es eine Beidseitig geschliffene Klinge hat , denn dann hätte es ja wieder "Waffencharakter" ,auch wenn es aufgrund der fehlenden Arretierung der Klinge nicht mehr ratsam wäre , damit in etwas zu stechen.
Genau das trifft auch laut den vorhergehenden Antworten und meinem Eingangspost auf OTFs zu . Sie sind konstruktionsbedingt nicht geeignet , um als Waffe Verwendung zu finden( Schmutzanfälligkeit des Mechanismuses , Schwäche der Verriegelung , Unzuverlässigkeit bei den günstigeren Modellen , unzureichender Handschutz )
www.jerzeedevil.com/gallery/files/4/1/ut6_insides.jpg Hier erkennt man sehr gut , wie klein die Klappen ausfallen , mit der die Klinge eines OTFs arretiert wird.
Bearbeitet von Gnadgott, 07. Januar 2015 - 19:36.