Ich wurde bisher auch noch nicht kontrolliert und die Wahrscheinlichkeit dafür ist bestimmt gering, aber sie existiert. Insgesamt geht es mir beim 42a eher so wie Dabeppo: Ich habe den Entstehungsprozess mitverfolgt und da konnte einem nur schlecht werden. Dem damaligen Ausschuß wurde eine Film gezeigt, in dem zwei Türsteher von einem Mann mit Einhandmesser angegriffen wurden und dabei gestorben seien. Dem war aber nicht so, der Vertreter der Polizei hat die beiden einfach für tot erklärt. Warum wohl?
Der Paragraph 42a ist aus mehreren Gründen Unsinn, bzw. eigentlich nicht zulässig. Hier ist es auch nachzulesen
http://www.waffenrec...gem-s-42a-waffgDeswegen nur in Kurzform
1) Bestimmtheitsgebot: Der Paragraph ist nicht klar verständlich und präzise genug formuliert ("allgemein anerkannter Zweck"). Man könnte da jetzt entgegnen, dass der Gesetzgeber der Polizei damit einen gewissen Spielraum geben wollte (was auch von Politikerseite behauptet wurde). Das OLG Stuttgart hat dies IIRC bei dem Widerspruch eines Mannes aber verneint und gesagt, der 42a ist präzise genug. Punkt.
2) Beweislastumkehr: Der Bürger muss beim 42a der Polizei nachweisen, dass er das Messer im Sinne des allgemein anerkannten Zwecks oder anderen Gründen, die ihm das Führen erlauben, mit sich führt. Bei anderen Ordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsübertretung) muss aber die Polizei euch nachweisen, dass ihr gegen geltendes Gesetz verstoßen habt. Wie aber soll ich nachweisen, dass ich das Messer mit mir führe, weil ich nachher noch mit Freunden grillen möchte, oder am Vormittag auf Arbeit Kartons zerlegt habe? Die Unschuldsvermutung gilt hier nicht. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass ich als Träger eines Messer damit etwas Illegales vorhabe und ich muss nachweisen, dass es nicht so ist.
3) 42a gilt nicht für Werkzeuge, das wurde hier ja schon bei der Machete erwähnt: Und Messer sind per se Waffen? Der Paragraph regelt im Grunde etwas, was er gar nicht darf, da Messer eben nicht per se Waffen sind. Auch bei Feststellungsbescheiden oder der Einordnung von Messern wird auch die Bewerbung eines Messers vom Hersteller mit einbezogen. Wenn ein Hersteller ein Messer damit bewirbt, dass es auch für Soldaten bestimmt ist, kann im Zweifelsfall die Luft schon eng werden, auch wenn das Messer keine offensichtlichen Waffenmerkmale aufweist.
Das sind mMn die wichtigsten Punkte, die auf der Seite (s. Link oben) erwähnt.
Um noch einmal auf die Argumentation des OLG Stuttgarts zu sprechen zu kommen: Der 'Täter' argumentierte gegen die Ordnungswidrigkeit, dass er die Einhandmesser im Auto mit sich führe, um sich im Notfall vom Gurt befreien zu können. Die verneinte das Gericht, denn diesen Zweck könne man auch mit speziellen Gurtschneidern erfüllen. Folgt man dieser Argumentation, braucht man kein Messer zu Apfelschälen, denn es gibt ja Sparschäler, für das gegrillte Nackensteak Steakmesser usw. Hat man ein größeres Messer draußen mit dabei, könnte einem entgegnet werden, dass ja auch ein kleineres Messer dafür gereicht hätte.
Ich will jetzt nicht den Teufel an die Wand malen, aber so kann der 42a ausgelegt werden, obwohl er offentsichtliche Mängel aufweist. Dieser Referenzfall zeigt genau
die restriktive Auslegung, die man angeblich von Gesetzgeberseite gar nicht beabsichtigt hatte. Die wollte der Polizei (vor allem in Berlin) ein Mittel gegen kriminelle Jugendliche in Hand geben, das OLG Stuttgart hat aber die 'Verbannung der Einhandkampfmesser' aus dem öffentlichen Raum im Sinn.
Deswegen sehe ich diesen Parapgraphen und seine Durchführung nicht so gelassen, denn die zugrunde liegenden Prinzipien und die Entstehungsgeschichte lassen mich ernsthaft an der Rechtsstaatlichkeit in diesem Bereich zweifeln.
Mal ein Beispiel für die Übertragung dieser Prinzipien: Ihr fahrt auf der Autobahn und kommt in eine Polizeikontrolle. Ihr fahrt keinen kleinen Suzuki Alto, sondern z.B. einen BMW M3 Baureihe E46. Alles ist in Ordnung, aber ihr bekommt trotzdem eine Ordnungswidrigkeit aufgebrummt. Warum? Weil der Wagen aufgrund seiner Leistung und vom Hersteller angepriesenen Sportlichkeit eine Geschwindigkeitsübertretung nahelegt. Außerdem verfügt er über mehr als die gesetzlich festgelegten und als unbedenklich geltenden 250 PS, bis zu denen ein Auto ohne weiteres gefahren werden darf. Leider muss der Wagen auch einbehalten werden, damit Deutschlands Straßen ein wenig sicherer werden. 'Sie hätten sich ja auch ein anderes Auto kaufen können.'
Nehmt dieses Gedankengebilde mit der nötigen Prise Ironie/Sarkasmus. Beim Auto wäre so eine Regelung undenkbar, bei einer Nische wie Messer ist es aber möglich, weil doch eh schon soviele Menschen mit 'Einhandkampfmessern' rumrennen!!
Gruß,
Carsten