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Odoo.tv Talk - Der §42a des Waffengesetzes

waffengesetz §42a waffeng messerrecht führverbot einhandmesser recht rechtslage

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83 Antworten in diesem Thema

#41 MikeB

MikeB
  • 238 Beiträge
  • Wohnort39606 Osterburg/Altmark
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 17. Januar 2013 - 08:09

Aye Mike,

also ganz ehrlich. Leute die ein F1 quer, vorne am Gürtel tragen, auch noch ein Hemd darüber, dabei auch noch
schneller ziehen als Lucky Luke, sind nicht das eigentliche Problem der Polizei. ;-)
Leute die bei -20°, im Mantel, dicker Jacke, Pullover, Hemd, Unterhemd, in einer Sekunde ein Einhand aus der
Mantel -oder Hosentasche parat haben - das sind die Probleme. :cool:

Mit internettem Gruß!

Socorro :)


Guten Morgen.

Wenn Leute die ein feststehendes Messer verdeckt tragen und dieses auch schnell ziehen können, ein geringeres Problem darstellen wie Träger eines EHM, egal welcher Größe, muss ich den Verstand der Polizisten in frage stellen .Ich denke das es auch genug Kriminelle gibt, die statt einem Klappmesser ein feststehendes dabei haben!
Und bei -20° und einem Mantel an, kann ich in der Manteltasche auch gut ein kleines feststehendes Messer z.B. mit Kydexscheide unterbringen, welches ich in der Tasche, auch mit einer Hand ziehen kann.
Wo da der Unterschied zu einem EHM ist und warum du sagst das die Träger (mit kriminellen Absichten) von EHM das eigentliche Problem sind erschließt sich mir nicht. Dieses Gesetz ist frei von Logik. Die Politiker die so etwas beschlossen haben, hätten mal weniger Gangsterfilme schauen sollen.
Wie oben schon mal erwähnt, wäre eine Freigabe von EHM z.B. ab 21 Jahren sinnvoll gewesen. Und wie Arthur schon sagte, lt. Studie in England hat ja selbst das extreme Verbot dort nichts gebracht. Und wer Straftaten begehen will, den schreckt auch eine Ordnungswidrigkeit, durch das Tragen eines EHM, nicht ab.

Bearbeitet von MikeB, 17. Januar 2013 - 08:11.


#42 Morales

Morales
  • 236 Beiträge
  • WohnortRE, NRW

Geschrieben 17. Januar 2013 - 08:50

Ich wurde bisher auch noch nicht kontrolliert und die Wahrscheinlichkeit dafür ist bestimmt gering, aber sie existiert. Insgesamt geht es mir beim 42a eher so wie Dabeppo: Ich habe den Entstehungsprozess mitverfolgt und da konnte einem nur schlecht werden. Dem damaligen Ausschuß wurde eine Film gezeigt, in dem zwei Türsteher von einem Mann mit Einhandmesser angegriffen wurden und dabei gestorben seien. Dem war aber nicht so, der Vertreter der Polizei hat die beiden einfach für tot erklärt. Warum wohl?

Der Paragraph 42a ist aus mehreren Gründen Unsinn, bzw. eigentlich nicht zulässig. Hier ist es auch nachzulesen http://www.waffenrec...gem-s-42a-waffg
Deswegen nur in Kurzform

1) Bestimmtheitsgebot: Der Paragraph ist nicht klar verständlich und präzise genug formuliert ("allgemein anerkannter Zweck"). Man könnte da jetzt entgegnen, dass der Gesetzgeber der Polizei damit einen gewissen Spielraum geben wollte (was auch von Politikerseite behauptet wurde). Das OLG Stuttgart hat dies IIRC bei dem Widerspruch eines Mannes aber verneint und gesagt, der 42a ist präzise genug. Punkt.
2) Beweislastumkehr: Der Bürger muss beim 42a der Polizei nachweisen, dass er das Messer im Sinne des allgemein anerkannten Zwecks oder anderen Gründen, die ihm das Führen erlauben, mit sich führt. Bei anderen Ordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsübertretung) muss aber die Polizei euch nachweisen, dass ihr gegen geltendes Gesetz verstoßen habt. Wie aber soll ich nachweisen, dass ich das Messer mit mir führe, weil ich nachher noch mit Freunden grillen möchte, oder am Vormittag auf Arbeit Kartons zerlegt habe? Die Unschuldsvermutung gilt hier nicht. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass ich als Träger eines Messer damit etwas Illegales vorhabe und ich muss nachweisen, dass es nicht so ist.
3) 42a gilt nicht für Werkzeuge, das wurde hier ja schon bei der Machete erwähnt: Und Messer sind per se Waffen? Der Paragraph regelt im Grunde etwas, was er gar nicht darf, da Messer eben nicht per se Waffen sind. Auch bei Feststellungsbescheiden oder der Einordnung von Messern wird auch die Bewerbung eines Messers vom Hersteller mit einbezogen. Wenn ein Hersteller ein Messer damit bewirbt, dass es auch für Soldaten bestimmt ist, kann im Zweifelsfall die Luft schon eng werden, auch wenn das Messer keine offensichtlichen Waffenmerkmale aufweist.

Das sind mMn die wichtigsten Punkte, die auf der Seite (s. Link oben) erwähnt.

Um noch einmal auf die Argumentation des OLG Stuttgarts zu sprechen zu kommen: Der 'Täter' argumentierte gegen die Ordnungswidrigkeit, dass er die Einhandmesser im Auto mit sich führe, um sich im Notfall vom Gurt befreien zu können. Die verneinte das Gericht, denn diesen Zweck könne man auch mit speziellen Gurtschneidern erfüllen. Folgt man dieser Argumentation, braucht man kein Messer zu Apfelschälen, denn es gibt ja Sparschäler, für das gegrillte Nackensteak Steakmesser usw. Hat man ein größeres Messer draußen mit dabei, könnte einem entgegnet werden, dass ja auch ein kleineres Messer dafür gereicht hätte.

Ich will jetzt nicht den Teufel an die Wand malen, aber so kann der 42a ausgelegt werden, obwohl er offentsichtliche Mängel aufweist. Dieser Referenzfall zeigt genau die restriktive Auslegung, die man angeblich von Gesetzgeberseite gar nicht beabsichtigt hatte. Die wollte der Polizei (vor allem in Berlin) ein Mittel gegen kriminelle Jugendliche in Hand geben, das OLG Stuttgart hat aber die 'Verbannung der Einhandkampfmesser' aus dem öffentlichen Raum im Sinn.
Deswegen sehe ich diesen Parapgraphen und seine Durchführung nicht so gelassen, denn die zugrunde liegenden Prinzipien und die Entstehungsgeschichte lassen mich ernsthaft an der Rechtsstaatlichkeit in diesem Bereich zweifeln.


Mal ein Beispiel für die Übertragung dieser Prinzipien: Ihr fahrt auf der Autobahn und kommt in eine Polizeikontrolle. Ihr fahrt keinen kleinen Suzuki Alto, sondern z.B. einen BMW M3 Baureihe E46. Alles ist in Ordnung, aber ihr bekommt trotzdem eine Ordnungswidrigkeit aufgebrummt. Warum? Weil der Wagen aufgrund seiner Leistung und vom Hersteller angepriesenen Sportlichkeit eine Geschwindigkeitsübertretung nahelegt. Außerdem verfügt er über mehr als die gesetzlich festgelegten und als unbedenklich geltenden 250 PS, bis zu denen ein Auto ohne weiteres gefahren werden darf. Leider muss der Wagen auch einbehalten werden, damit Deutschlands Straßen ein wenig sicherer werden. 'Sie hätten sich ja auch ein anderes Auto kaufen können.'

Nehmt dieses Gedankengebilde mit der nötigen Prise Ironie/Sarkasmus. Beim Auto wäre so eine Regelung undenkbar, bei einer Nische wie Messer ist es aber möglich, weil doch eh schon soviele Menschen mit 'Einhandkampfmessern' rumrennen!!

Gruß,
Carsten

#43 Delphi

Delphi
  • 5 Beiträge

Geschrieben 17. Januar 2013 - 08:53

Hallo zusammen,

auch von mir erst einmal Danke für das Video. Vor allem weil es deutlich den entsprechenden Bereich des §42 nahebringt, was ja in der Vergangenheit - auch in diesem Forum - immer zu einigen Fragen geführt hat.

Ich denke, ein Gesetz zu machen ist wirklich nicht einfach. Auch nicht dieses. Der Weg bis zum Gesetz ist zu lang, evtl. war der Gesetzentwurf richtig schön passend gedacht und wurde dann verschlimmbessert. Aber die Tatsache, daß ein Gesetz verabschiedet wurde, zeigt ja, daß es aus irgendeinem Grund nötig war.

Auch bitte ich die, die sich hier sehr gegängelt und unter Druck gesetzt fühlen (ich weiß, es gibt bestimmt viele Definitionen für den Unmut) ob sie nicht zugeben müssen, daß das Gesetz nicht gegen die Forenteilnehmer oder berufs- / hobbybedingt messertragende Menschen gestrickt wurde sondern vielmehr gegen erwähnte Gruppen, die nicht nur "unter sich" - eben auch nicht mit Küchenmessern weil die ja kein Statussymbol sind - sich gegenseitig Verletzungen zufügen, sondern auch Normalsterbliche damit verletzen und töten.
Früher waren da Springmesser ganz angesagt wegen der einschüchternden Wirkung, bis die eben verboten wurden. Dann ging man eben auf Einhandmesser.

Dazu kurz OT: In den USA sind meiner Information nach Benchmade "Springmesser" (also auf Knopfdruck öffnende Messer) auch größtenteils verboten und nur für Polizei usw. zu kaufen - gegen Nachweis. Es ist also eigentlich dort einfacher eine Schußwaffe zu bekommen. Wie gesagt nur kurz OT.

Nicht zuletzt sind diese Messer - besonders leider eben jene schnell zu öffnende und ansonsten unauffällig zu tragende Einhandmesser - auch für Polizisten gefährlich, denn so schnell wie man mit damit angegriffen werden kann ohne es - trotz Dienstwaffe und Erfahrung und Ausblidung - zu ahnen. Es soll als Handhabe dienen; wie soll sich sonst realistisch jemand gegen die reale Bedrohung "der würde mich gerne schwer verletzen oder töten" behaupten.
Man lernt auch bei der Polizei, daß auf kurze Distanzen Messer den Schußwaffen überlegen sind, es sei denn man hat letztere in der Hand und zielt auf denjenigen. Das tut man / darf man aber bei einer normalen Kontrolle oder z.B. bei einem Platzverweis für Jugendliche wegen Ruhestörung nicht.

Trotzdem ist jeder von uns froh, wenn die grünen Jungs kommen wenn man sie braucht; besonders wenn man sie dringend braucht.
Auch wenn das einige wenige in Grün falsch auslegen: im Grunde müssen wir doch Ihnen unbestreitbar zugestehen, daß die sich - eben nicht gegen uns -schützen dürfen wenn sie schon so viel riskieren. Oder wollt ihr zu einer Gruppe randalierender Personen gehen und für Ruhe sorgen, das alles innerhalb der Regeln und Vorschriften die Polizisten unterworfen sind ? Ich persönlich nicht.

Wir sollten lieber gegen jene wettern, die dieses Verbot nötig gemacht haben, nicht gegen jene, die es als Reaktion ins Leben gerufen haben.
Wie gesagt, ohne Grund ist es ja nicht, denn Messer gabs schon wirklich lange vorher.
Wir müssen nicht den Unwillen der Gesetzgeber, Bürokraten und Beamten ausbaden sondern das wiederholte Verbrechen einiger "Zivilisten".

Das Gesetz ist nicht für - ich verallgemeiner jetzt mal - unsereins gedacht. Auch wenn es für uns nervig ist, aber direkt werden die wenigsten von uns ohne Provokation damit jemals Probleme kriegen.

P.S. und fast OT: Ich wußte nicht wieviel Stich- und Schußverletzungen im Großraum München täglich absichtlich passieren, bis ich mal mit einer Freundin beim BRK darüber sprach.

#44 Morales

Morales
  • 236 Beiträge
  • WohnortRE, NRW

Geschrieben 17. Januar 2013 - 10:10

Hallo Delphi,

nur weil ein Gesetz erlassen wurde, ist das definitiv kein Beweis dafür, dass es auch notwendig war. Es wurde aber vorgegeben, dass dieses Gesetz nur kriminelle Jugendliche erlassen wurde, aber wie Arthur im Video schon richtig erwähnte: Wie in GB kümmern sich Straftäter eben nicht um solche Gesetze, zumal es ja nur eine Ordnungswidrigkeit ist. 42a trifft aber alle, in dem für jeden die Unschuldsvermutung nicht gilt.
Das Ziel dieses Gesetzes lässt sich eben nicht durch ein solches erreichen. Die Formulierungen, die du verwendest, haben auch die Initiatoren verwendet. Einhändig zu öffnende Messer sind nicht gefährlich, sondern diejenigen, die sie verwenden. Wie du richtig gesagt hast, wurden OTF-Springmesser und Butterflymesser verboten und dann wurden andere Messer verwendet. Wenn man die aber auch verbietet, werden dann die gewalttätigen Straftäter hilflos dastehen, da ihnen der Gegenstand zur Ausübung einer Straftat fehlt? Wohl kaum. Es gibt ja noch Flaschen, Schraubenzieher oder eben die gleichen Messer wie eh und je, denn was macht so eine OWi schon für jemanden aus, der bewusst das Gesetz in anderer Hinsicht brechen will (Körperverletzung)?

Ich möchte auf keinen Fall der Polizei das Recht absprechen sich zu schützen, aber das auf dem Rücken aller auszutragen ist nicht der richtige Weg. Den Salafisten, der vor kurzem zwei Polizisten mit einem Brotmesser (+12cm Klingenlänge) schwer verletzt hat, hat das Gesetz nicht daran gehindert und den Polizisten auch nicht geholfen. Die Männer und Frauen in Grün dürfen mich gerne kontrollieren, aber ich möchte nicht ein Werkzeug verlieren und eine Strafe dafür bezahlen, dass sich ein Politiker sich durch ein Gesetz profilieren möchte, da er ja 'handelt' und 'was getan hat'.

#45 pulswerk

pulswerk
  • 492 Beiträge
  • WohnortLuzern (Schweiz)
  • Sport:Angeln, Camping, Survival, Wandern

Geschrieben 17. Januar 2013 - 11:05

...daß das Gesetz nicht gegen die Forenteilnehmer oder berufs- / hobbybedingt messertragende Menschen gestrickt wurde sondern vielmehr gegen erwähnte Gruppen, die nicht nur "unter sich" - eben auch nicht mit Küchenmessern weil die ja kein Statussymbol sind - sich gegenseitig Verletzungen zufügen, sondern auch Normalsterbliche damit verletzen und töten.


Das möchte ich doppelt und dreifach unterstreichen!
Bei meiner Arbeit stehe ich in regelmässigem Kontakt zu den Ordnungshütern und die Erfahrung hat gezeigt, dass der Normalbürger im allgemeinen von diesen unbehelligt bleibt. Man muss sich schon auffällig verhalten oder den Beamten bereits durch andere Dinge bekannt sein damit man in eine Personenkontrolle gerät bei der man durchsucht wird.

Ein Beispiel das ich erlebt habe:
Eine Gruppe mit Migrationshintergrund trifft sich regelmässig an einem öffentlichen Platz, trinkt, feiert und hört dort Musik.
Ein geselliges Zusammensein bei dem auch immer wieder mal kleinere Prügeleien, mehrheitlich bedingt durch den Alkoholkonsum, vorgekommen sind . Von Zeit zu Zeit gab es eine Personenkontrolle durch die Polizei (meist eine Patrouille mit zwei Beamten), wobei bei diesen vorallem "sans papiers" ins Visier genommen wurden. Das ging zwei Jahre gut.
Letzten Sommer kam es zu mehreren Messerstechereien wegen einer zweiten Gruppe mit Migrationshintergrund die der ersten nicht sonderlich freundlich begegnete. Nationalität, Kultur ect, was weiss ich welche Gründe die hatten, aber wegen dieser Vorfälle rüstete sich jeder der ersten Gruppe mit einem Messer aus um sich "verteidigen" zu können. Nun werden die Leute regelmässig von 6 Beamten umstellt und durchsucht.

Genau für solche Fälle sind diese Gesetze gedacht. Hier muss der Staat etwas in der Hand haben damit sich die Leute nich gegenseitig "abschlachten". Traurig, dass so etwas in unserer doch recht zivilisierten Welt nötig ist, aber ein Messer ist eben nicht nur Werkzeug, wie wir es sehen, sondern eine sehr günstige Waffe die für den vergleichsweise geringen Preis dem Gegner grossen Schaden zufügt.

Ich selbst habe immer ein arretierbares, einhändig bedienbares Klappmesser am Gurt welches vorallem bei Sommerbekleidung gut zu sehen ist. Ich wurde noch nie angesprochen oder kontrolliert. In den Campinferien hatte ich ein feststehendes Messer in der Lederscheide am Gurt, trug es jeden Tag, bei jeder Wanderung, jedem Ausflug und auch beim kühlen Bier im Restaurant. Ich wurde nie angesprochen oder kontrolliert.

Gesetzt hin oder her, vergesst nicht, dass ihr meist von Leuten mit gesundem Menschenverstand umgeben seid die einen Outdoorliebhaber, der mit seinem Messer den Stock für die Bratwurst anspitzt möchte, von einem zwielichtigen Typen, bei dem das Messer am Gurt und dessen Verwendungszweck fragwürdig ist, unterscheiden können. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. ;-)

#46 MikeB

MikeB
  • 238 Beiträge
  • Wohnort39606 Osterburg/Altmark
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 17. Januar 2013 - 11:26

.....
Genau für solche Fälle sind diese Gesetze gedacht. Hier muss der Staat etwas in der Hand haben damit sich die Leute nich gegenseitig "abschlachten".


Wenn diese Idioten aber nun ein feststehendes Messer mit bis zu 12cm Klinge haben, was dann? Diese Messer dürfen sie bei sich führen und können diese auch anwenden. Oder sie haben z.B. ein Pohl Force Alpha2 mit abmontierten Klingenheber oder ein wie o.g. Opinel 13? Der von dir beschriebene Umstand rechtfertigt nicht das Verbot von EHM.

#47 outdoorfriend

outdoorfriend
  • 1.165 Beiträge
  • WohnortRhein/Main
  • Sport:Angeln, Bogensport, Kanusport, Survival, Wandern

Geschrieben 17. Januar 2013 - 11:29

Sehr geehrter Herr ,

die Regelung des neuen § 42a Waffengesetz (WaffG) enthält in Absatz 3 Ausnahmen, die das Führen von Messern bei berechtigtem Interesse auch weiterhin ermöglicht.

Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, jede in Betracht kommende Fallgruppe einzeln aufzuführen. Der Auffangtatbestand des “allgemein anerkannten Zwecks” schafft die Möglichkeit, all die sozial-adäquaten Fälle, in denen ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm oder ein Einhandmesser geführt wird, vom Verbot von vornherein auszunehmen. Dementsprechend wurde das Führensverbot auch nicht mit einem Straftatbestand, sondern mit einem Bußgeldtatbestand in § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG bewehrt, so dass die Polizei nach dem Opportunitätsprinzip nur in angebrachten Fällen einzuschreiten braucht. Hierbei steht der Polizei ein Beurteilungsspielraum zu, so wie es beispielsweise auch bei den Ordnungswidrigkeiten “Unzulässiger Lärm” und “Belästigung der Allgemeinheit” (§§ 117 f. des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) üblich und erforderlich ist.
Wer ein Rettungsmesser in Form des Einhandmessers so führt, dass er andere in der Öffentlichkeit damit nicht belästigt oder bedroht, wird durch das Führensverbot des neuen § 42a WaffG nicht beeinträchtigt. Ein verantwortungsbewusster Bürger hantiert nicht grundlos mit gefährlichen Messern in der Öffentlichkeit. Die Polizeivollzugsbeamten können beurteilen, ob das Führen eines in § 42a WaffG genannten Messers tatsächlich zu Rettungs- oder zu Einschüchterungszwecken mitgeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble
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Sehr geehrter Herr ,

ab dem 1. April 2008 gilt für das Führen von Messern in der Öffentlichkeit die neue Vorschrift des § 42a Waffengesetz. Den Wortlaut der Vorschrift habe ich am Ende für Sie aufgeführt.

Das von Ihnen geschilderte Führen von langen Fahrtenmessern bei Wanderungen wird durch diese Verbotsnorm nicht beeinträchtigt, da hier ein gesetzlich anerkannter Zweck im Sinne des § 42a Abs. 3 WaffG vorliegt. Ziel der Verbotsnorm ist es nicht, z.B. Angler, Bergsteiger oder Wanderer wie Sie in der Ausübung ihres Hobbys zu behindern. Vielmehr soll der Polizei ermöglicht werden, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen noch vor Begehung einer Straftat gefährliche Messer abzunehmen.

Soweit ein berechtigtes Interesse zum Führen eines Messers vorliegt, muss das Messer nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Das von Ihnen erwähnte Gürtelholster mit Druckknopfverschluss ist auch künftig eine rechtlich zulässige Aufbewahrungsmöglichkeit. Der Transport in einem verschlossenen, also in einem mit Schloss verriegelten oder eingeschweißten Behältnis ist in erster Linie für das Führen von Anscheinswaffen von Relevanz. Das Führensverbot für Einhandmesser gilt unabhängig von der Klingenlänge, feststehende Messer sind erst ab einer Klingenlänge über 12cm betroffen.

Für Ihre Streifgänge im Wald wünsche ich Ihnen daher weiterhin ein
unbeschwertes Vergnügen!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble

Ich habe es gerade hier gefunden - http://www.kampfkuns...-schlimm-75258/
er hat sowas aber öfter geschrieben und auch gesagt.

Hier liegt aber das Problem - hätte er das so ins Gesetz geschrieben - dann wäre es kein Problem.
Hat er aber nicht - das Gesetz (Sinn oder Unsinn mal dahingestellt) ist eben mit "Entscheidungsfreiraum"

Leider aht Schäuble aber nichts zu sagen - auch wenn er noch Innenminister wäre.
Auch die Polizeibeamten haben nichts zu sagen.
Letztendlich entscheidet der Richter, wenn es zur Verhandlung kommt.

Alles das sind aber Menschen und jeder hat eine andere Sichtweise. Das sieht man ja alleine hier in den Diskussionen auch -
eben z.B. über das Vic Rettungsmesser oder über das Leatherman
siehe hier Punkt 16
http://www.dpolg-hes...ht -details.pdf
so erklärt es die Gewerkschaft der Polizei. Andere sagen - es ist ein Werkzeug mit einem Messer dran und nicht ein Einhandmesser mit Werkzeug dran.

Fakt ist - wenn es zu Ärger kommt haben wir den.

Zum Einhandmesser - schade, dass ein solcher technischer Fortschritt nicht mehr genutzt werden darf.
Ich habe mir ein Müller Folder gekauft, der ja nicht unter §42 A fällt - aber was wäre das schön, wenn man ihn einhändig öffnen könnte.
Ich sehe es aber auch wie Arthur - ich sehe es auch nicht mehr so verbissen - ich hätte mir ihn auch gekauft, wenn er einhändig zu öffnen gewesen wäre.

#48 Freund der Sonne

Freund der Sonne
  • 257 Beiträge

Geschrieben 17. Januar 2013 - 11:38

Man sieht an der Diskussion wieder sehr schön zwei verschiedene Einstellungen bei Messerfreunden:

Die einen sehen´s pragmatisch: Für mich ändert der §42a in der Praxis garnichts, selbst wenn ich vom schlimmsten und schikanierfreudigsten Ordnungshüter ausgehe ist es ganz leicht, Messer 42a-konform dabei zu haben, wenn man mal seinen gesunden Menschenverstand benutzt. Es kann mir also wirklich herzlich egal sein, auch wenn man darüber streiten kann, ob das Ziel erreicht wird.

Den anderen geht´s halt ums Prinzip: Ich werde kriminalisiert, ich werde gegängelt, ich WILL mir aber mein Butterbrot mit einem Buck Hoodlum schmieren ich WILL mein Extrema Ratio als EDC und habe keine Lust, das einzupacken. Klar kann ich alles auch mit einem 42a-konformen Messer machen oder es eben entsprechend einpacken und werde sehr wahrscheinlich nie irgendwelche Probleme haben, aber da geht´s nunmal um´s Prinzip und meine persönliche Freiheit. Natürlich kann ich den 42a nicht ändern, aber trotzdem bin ich dagegen.

Kann man beides irgendwie verstehen, ich bin da pragmatisch - schon alleine weil ich mich nicht gerne (in meinen Augen unnötig) aufrege.

@"Waffen sind nicht gefährlich, nur Menschen" & "Böse Menschen halten sich eh nicht an Gesetze also Gesetze abschaffen": Sorry, diese "Argumente" kann ich echt nicht ernstnehmen..

#49 Delphi

Delphi
  • 5 Beiträge

Geschrieben 17. Januar 2013 - 11:41

Wenn diese Idioten aber nun ein feststehendes Messer mit bis zu 12cm Klinge haben, was dann? Diese Messer dürfen sie bei sich führen und können diese auch anwenden. Oder sie haben z.B. ein Pohl Force Alpha2 mit abmontierten Klingenheber oder ein wie o.g. Opinel 13? Der von dir beschriebene Umstand rechtfertigt nicht das Verbot von EHM.


Ich denke es wird dann eben eine Erweiterung des §42 geben.

Natürlich kann man sich sogar mit einem richtig angewendeten Zahnstocher gegenseitig umbringen, was das angeht waren Menschen an sich noch nie um Ideen verlegen.
Ein 11,5 cm Fixed verstecke ich nicht so leicht in meiner Jacken- oder Hosentasche. Ein Klappmesser geht da schon. Und wenn man es eben schnell und mit einer Hand öffnenkann (und wir wissen alle das auf dieses Feature abgezielt wurde) ....
Man stelle sich vor, jemand bittet kurz um ein paar Sekunden Zeit, damit er sein Klappmesser mit beiden Händen öffnen kann (und mal bitte abgesehen von sehr leichtgängigen "erlaubten" Messern, ok.)

Und ein - mit Griff - 25 - 30 cm "erlaubtes Messer" macht bei den Kreisen, die - wie oben erwähnt - Messer nicht als Werkzeuge benutzen, eben nicht so viel her.

Zugegeben, es ist schwammig geregelt, aber es könnte mit mehreren Absätzen und expliziteren Ausnahmen so komplex werden, das keiner mehr durchblickt.
Und wie im Beitrag von outdoorfriend so schön dargestellt: Es ist eben nicht für die "normalen" Anwender gedacht.

Ganz oft gehts eben jetzt bei diesem Thema nur um das Prinzip und die generelle Entrüstung das eigene Rechte eingeschränkt werden, siehe meine Vorredner Jendreiek

Bearbeitet von Delphi, 17. Januar 2013 - 11:50.


#50 MikeB

MikeB
  • 238 Beiträge
  • Wohnort39606 Osterburg/Altmark
  • Sport:Fahrradfahren, Wandern

Geschrieben 17. Januar 2013 - 11:46

@"Waffen sind nicht gefährlich, nur Menschen" & "Böse Menschen halten sich eh nicht an Gesetze also Gesetze abschaffen": Sorry, diese "Argumente" kann ich echt nicht ernstnehmen..


Es geht hier um, wie die erwähnte Studie aus England gezeigt hat, sinnlosen Gesetze, die als Kurzschlussreaktion erlassen werden. Wenn man im Bezug auf Schusswaffen schaut, braucht man doch nur Kanada mit den USA vergleichen. Die Menschen begehen die Straftaten. Und das liegt an der Gesellschaft. Warum sonst gibt es in anderen Ländern kaum Amokläufe?





Auch mit einem oder mehreren dieser Stichwörter versehen: waffengesetz, §42a, waffeng, messerrecht, führverbot, einhandmesser, recht, rechtslage

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