Wahrscheinlich weiß das der Verkäufer nicht. Daher würde ich ihn darauf aufmerksam machen, dass er öffentlich eine verbotene Waffe angeboten hat, was nunmal eine Straftat ist. Damit ist der Kaufvertrag ohnehin nichtig, völlig unabhängig davon ob der Verkäufer davon wusste.
Was meines Wissens nach erlaubt ist, ist es das Springmesser in zerlegten Teilen zu besitzen (und zu verschicken). Die Klinge kann man bei einem professionellen Messermacher kürzen lassen auf die Klingenlänge kleiner 8,5cm, danach könnte das Messer erneut montiert, legal sein.
Hierfür keine Gewähr!